Approbation und FSP nach Bundesland im Vergleich

Welche Behörde zuständig ist, wer Sie zur Prüfung anmeldet, was sie kostet und welche Sprachprüfungen zählen. Für jedes Bundesland einzeln, mit offiziellen Quellen.

In Kürze

Für die Approbation ist nicht eine Bundesbehörde zuständig, sondern die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten. Die Fachsprachprüfung nimmt die Ärztekammer dieses Landes ab.

  • Die Fachsprachprüfung kostet in den 14 Bundesländern dieses Ratgebers zwischen 400 € (Nordrhein-Westfalen, je nach Kammer) und 700 € (Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) pro Versuch.
  • In 7 von 14 Ländern meldet die Approbationsbehörde Sie zur Prüfung an, in 7 (Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen) melden Sie sich selbst bei der Ärztekammer an.
  • Die FaMed ersetzt die Kammer-FSP in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen, die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) in Baden-Württemberg. In den übrigen Ländern zählen sie nur unter Bedingungen oder gar nicht.

Angaben zuletzt geprüft im September 2026. Gebühren können sich jederzeit ändern, verbindlich ist Ihr Gebührenbescheid.

Was kostet die Fachsprachprüfung in den Bundesländern?

Zwischen 400 € und 700 € pro Versuch. Sortiert von der günstigsten zur teuersten Prüfung:

  1. Nordrhein-Westfalen400 bis 430 €
  2. Baden-Württemberg420 €
  3. Rheinland-Pfalz470 €
  4. Brandenburg487 €
  5. Sachsen-Anhalt500 €
  6. Bayern550 €
  7. Berlin550 €
  8. Hamburg550 €
  9. Sachsen590 €
  10. Niedersachsen595 €
  11. Thüringen600 €
  12. Hessen650 €
  13. Mecklenburg-Vorpommern700 €
  14. Schleswig-Holstein700 €

Zwei Werte bedeuten zwei Kammern mit unterschiedlicher Gebühr. Die Kosten für Antrag, Approbation und Kenntnisprüfung kommen hinzu und stehen im jeweiligen Ratgeber.

Die Bundesländer im Vergleich

Zuständige Stellen, Anmeldung, Gebühr und Wartezeit auf einen Blick. Die Werte stammen aus den einzelnen Ratgebern, das genaue Prüfdatum steht jeweils dort.

BundeslandApprobationsbehördeFSP beiAnmeldung zur FSPGebühr FSPWartezeit FSP
Baden-WürttembergRegierungspräsidium Stuttgart, Referat 98 (LAfG BW)Landesärztekammer Baden-WürttembergÜber die Behörde420 € pro VersuchEtwa 4 bis 6 Monate ab vollständigem Antrag
BayernRegierung von Oberbayern, ZAABYBayerische Landesärztekammer (BLÄK)Über die Behörde550 €Etwa 8 Wochen bis zur Terminmitteilung, mehrere Termine pro Monat
BerlinLandesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), Referat IV AÄrztekammer BerlinSelbst bei der Kammer550 € pro VersuchLaut Senat 4 bis 8 Wochen ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger
BrandenburgLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Dezernat G1, PotsdamLandesärztekammer Brandenburg (LÄKB), Referat Weiterbildung, PotsdamSelbst bei der Kammer487 € pro VersuchKeine offizielle Angabe, Einladung spätestens 5 Kalendertage vor dem Termin
HamburgLandesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) der Sozialbehörde HamburgÄrztekammer Hamburg (ÄKHH)Über die Behörde550 €Keine offizielle Angabe, schriftliche Einladung nach Zahlungseingang
HessenHessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Dezernat IV.2Landesärztekammer Hessen (LÄKH)Selbst bei der Kammer650 € pro VersuchKeine offizielle Angabe, Einladung zum nächstmöglichen Termin nach Zahlungseingang
Mecklenburg-VorpommernLandesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Abteilung 3, Landesprüfungsamt für Heilberufe, RostockÄrztekammer Mecklenburg-Vorpommern (ÄKMV), Fachbereich Ärztliche Weiterbildung, RostockSelbst bei der Kammer700 €Keine offizielle Angabe, Termin nach Anmeldung mit LAGuS-Bescheinigung, Bearbeitung neuer Anträge beim LAGuS bis zu 6 Monate
NiedersachsenNiedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA), Abteilung 1Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN)Über die Behörde595 € pro VersuchTermine nach Warteliste, verbindliche Einladung 4 bis 6 Wochen vorher
Nordrhein-WestfalenBezirksregierung Münster, ZAG-aH (Dezernat 241)Ärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe, je nach RegierungsbezirkÜber die Behörde430 € (Nordrhein), 400 € (Westfalen-Lippe)Keine offizielle Angabe, Termin nach Zahlungseingang
Rheinland-PfalzLandesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), KoblenzBezirksärztekammer Rheinhessen, im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-PfalzSelbst bei der Kammer470 € pro VersuchKeine offizielle Angabe, Termine werden quartalsweise vergeben, Einladung mindestens 2 Wochen vorher
SachsenLandesdirektion Sachsen (LDS), Dienststelle DresdenSächsische Landesärztekammer (SLÄK)Über die Behörde590 € pro VersuchKeine offizielle Angabe, Prüfung frühestens 4 Wochen nach Zahlungseingang
Sachsen-AnhaltLandesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit, Halle (Saale)Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Geschäftsstelle Halle (Saale)Selbst bei der Kammer500 €Keine offizielle Angabe, Bearbeitung der Anmeldung bis zu 4 Wochen, Einladung nach Zahlungseingang
Schleswig-HolsteinSchleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt), Dezernat 5 Gesundheitsberufe, KielÄrztekammer Mecklenburg-Vorpommern (ÄKMV) in Rostock, im Auftrag des SHIBBÜber die Behörde700 €Laut SHIBB etwa 3½ Monate ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger
ThüringenThüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, WeimarLandesärztekammer Thüringen, Abteilung Weiterbildung, JenaSelbst bei der Kammer600 € pro VersuchLaut Kammer 3 bis 4 Monate ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger

Wo zählen FaMed und telc Medizin statt der Kammer-FSP?

Das entscheidet jedes Land selbst. Das allgemeine telc-B2-Zertifikat ersetzt die Fachsprachprüfung in keinem Bundesland, es ist höchstens der B2-Nachweis für den Antrag.

BundeslandFaMedtelc Medizin Fachsprachprüfung (C1)Laut Behörde anerkannt
Baden-WürttembergJaJaFaMed (abgelegt nach dem 13.05.2024) · telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) · ÖAK Sprachprüfung Deutsch
BayernJaNicht genanntFaMed (Niveau C1) · Gleichwertige Sprachprüfung einer anderen Ärztekammer
BerlinNeinNeinNur die Fachsprachprüfung der Ärztekammer
BrandenburgNur im EinzelfallNur im EinzelfallFachsprachtest einer anderen Landesärztekammer · Im Einzelfall geeignete Fachsprachnachweise anderer Einrichtungen, nach Prüfung durch das LAVG
HamburgNicht genanntNur mit EU-/EWR-AbschlussNur mit EU-/EWR-Abschluss: C1-Fachsprachzertifikat nach GMK-Vorgaben, höchstens 3 Jahre alt, etwa einer anderen Landesärztekammer oder telc Medizin Fachsprachprüfung (C1)
HessenNur mit EU-/EWR-AbschlussNur mit EU-/EWR-AbschlussFachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer · Nur mit EU-/EWR-Abschluss: telc Medizin Fachsprachprüfung (C1), FaMed C1, Patientenkommunikationstest C1 (FIA)
Mecklenburg-VorpommernNicht genanntNicht genanntNur die Fachsprachprüfung der Ärztekammer
NiedersachsenNeinNeinFachsprachprüfung einer anderen Ärztekammer
Nordrhein-WestfalenNeinNeinNur die Fachsprachprüfung der Ärztekammer
Rheinland-PfalzJaNicht genanntFaMed, Prüfungsstelle auch in Mainz · Fachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer aus einem früheren Verfahren
SachsenNur im EinzelfallNur im EinzelfallFachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer aus einem früheren Verfahren · Im Einzelfall geeignete Fachsprachentests anderer Anbieter, nur nach Rücksprache mit der Landesdirektion
Sachsen-AnhaltNicht genanntNicht genanntNur die Fachsprachprüfung der Ärztekammer
Schleswig-HolsteinNur im EinzelfallNur im EinzelfallFSP einer anderen Landesärztekammer · Andere geeignete Prüfungsanbieter, nur nach Rückfrage beim SHIBB vor der Anmeldung
ThüringenJaNur im EinzelfallFaMed (abgelegt ab dem 15.05.2024) · Fachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer · Im Einzelfall Fachsprachprüfungen anderer Einrichtungen, die die Prüfkriterien erfüllen

Bedingungen wie Prüfungsdatum oder Niveau stehen im jeweiligen Ratgeber. Wie sich die Formate unterscheiden, zeigt der Vergleich FSP, telc oder FaMed.

Ratgeber nach Bundesland

Baden-Württemberg
FSP und Approbation in Baden-Württemberg

Fachsprachprüfung und Approbation in Baden-Württemberg: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten (FSP 420 €), Wartezeiten und alle offiziellen Links im Überblick.

Bayern
FSP und Approbation in Bayern

Fachsprachenprüfung und Approbation in Bayern: ZAABY und BLÄK, Anmeldung, Unterlagen, Kosten (FSP 550 €), Prüfungsort München und alle offiziellen Links.

Berlin
FSP und Approbation in Berlin

Fachsprachprüfung und Approbation in Berlin: LAGeSo und Ärztekammer Berlin, FSP 550 €, Anmeldung per E-Mail, Unterlagen, Ablauf, Kosten und alle Links.

Brandenburg
FSP und Approbation in Brandenburg

Fachsprachprüfung und Approbation in Brandenburg: LAVG und Landesärztekammer in Potsdam, FSP 487 €, Arztbrief am Laptop, Musterbriefe, Unterlagen, Links.

Hamburg
FSP und Approbation in Hamburg

Fachsprachprüfung und Approbation in Hamburg: Landesprüfungsamt und Ärztekammer, FSP 550 €, Berufserlaubnis ab dem zweiten Jahr nur mit FSP, Unterlagen und Links.

Hessen
FSP und Approbation in Hessen

Fachsprachprüfung und Approbation in Hessen: HLfGP, PQZ in Marburg und Ärztekammer in Frankfurt, FSP 650 €, Unterlagen, Ablauf mit Vokabeltest und alle Links.

Mecklenburg-Vorpommern
FSP und Approbation in Mecklenburg-Vorpommern

Fachsprachprüfung und Approbation in Mecklenburg-Vorpommern: LAGuS und Ärztekammer in Rostock, FSP 700 €, Berufserlaubnis erst nach der FSP, Unterlagen, Links.

Niedersachsen
FSP und Approbation in Niedersachsen

Fachsprachprüfung und Approbation in Niedersachsen: NiZzA und Ärztekammer in Hannover, FSP 595 €, Unterlagen, Ablauf mit Vokabeltest und alle offiziellen Links.

Nordrhein-Westfalen
FSP und Approbation in NRW

Fachsprachprüfung und Approbation in NRW: ZAG-aH in Münster, zwei Ärztekammern, Gebühren (430 bzw. 400 €), Prüfungen in Düsseldorf und Münster, aktuelle Zahlen.

Rheinland-Pfalz
FSP und Approbation in Rheinland-Pfalz

Fachsprachprüfung und Approbation in Rheinland-Pfalz: LSJV Koblenz, ProfeS und Bezirksärztekammer in Mainz, FSP 470 €, Punktesystem, Unterlagen und Links.

Sachsen
FSP und Approbation in Sachsen

Fachsprachprüfung und Approbation in Sachsen: Landesdirektion und Landesärztekammer in Dresden, FSP 590 €, Anmeldung durch die Behörde, Unterlagen und Links.

Sachsen-Anhalt
FSP und Approbation in Sachsen-Anhalt

Fachsprachprüfung und Approbation in Sachsen-Anhalt: Landesprüfungsamt und Ärztekammer in Halle, FSP 500 €, Zusatzteile mit Akte und Labortelefonat, alle Links.

Schleswig-Holstein
FSP und Approbation in Schleswig-Holstein

Fachsprachprüfung und Approbation in Schleswig-Holstein: SHIBB in Kiel, Prüfung in Rostock, FSP 700 €, Berufserlaubnis mit B2 und C1 binnen 6 Monaten.

Thüringen
FSP und Approbation in Thüringen

Fachsprachprüfung und Approbation in Thüringen: Landesverwaltungsamt und Ärztekammer in Jena, FSP 600 €, 3 bis 4 Monate Wartezeit, FaMed anerkannt, alle Links.

Folgen als Nächstes: Bremen, Saarland. Bis dahin hilft der allgemeine Artikel Approbation für ausländische Ärzte.

Der Weg ist überall gleich, die Stellen nicht

In jedem Bundesland durchlaufen Sie dieselben drei Etappen. Was sich ändert, sind die Behörden, die Gebühren und die Wartezeiten.

  1. 1

    Antrag bei der Approbationsbehörde

    Sie beantragen Approbation oder Berufserlaubnis bei der Behörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten. Sie prüft Ihre Unterlagen und die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung.

  2. 2

    Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer

    Die FSP weist medizinisches Deutsch auf C1-Niveau nach. Meist meldet die Behörde Sie an, die Landesärztekammer prüft. Manche Länder erkennen auch FaMed oder telc Medizin an.

  3. 3

    Approbation

    Mit bestandener FSP und nachgewiesener Gleichwertigkeit (bei Abschlüssen außerhalb der EU oft über die Kenntnisprüfung) erteilt die Behörde die Approbation.

Den ganzen Weg Schritt für Schritt erklärt der Artikel Approbation für ausländische Ärzte. Welche Sprachprüfung wo zählt, zeigt der Vergleich FSP, telc oder FaMed.

Häufige Fragen zum Vergleich

Welches Bundesland ist für meine Approbation zuständig?+

Zuständig ist die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, nicht eine Bundesbehörde. Einige Behörden verlangen dafür einen Nachweis, etwa eine Einstellungszusage. Die Fachsprachprüfung legen Sie dann bei der Ärztekammer dieses Landes ab.

Was kostet die Fachsprachprüfung in den einzelnen Bundesländern?+

Zwischen 400 € und 700 € pro Versuch. Am günstigsten ist sie in Nordrhein-Westfalen, je nach Kammer, am teuersten in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Im Überblick: Nordrhein-Westfalen 400 bis 430 € je nach Kammer, Baden-Württemberg 420 €, Rheinland-Pfalz 470 €, Brandenburg 487 €, Sachsen-Anhalt 500 €, Bayern 550 €, Berlin 550 €, Hamburg 550 €, Sachsen 590 €, Niedersachsen 595 €, Thüringen 600 €, Hessen 650 €, Mecklenburg-Vorpommern 700 €, Schleswig-Holstein 700 €. Gebühren können sich jederzeit ändern, verbindlich ist der Betrag in Ihrem Gebührenbescheid.

Kann ich die Fachsprachprüfung in einem anderen Bundesland ablegen?+

In der Regel nicht frei wählbar: Sie werden bei der Ärztekammer des Landes geprüft, dessen Behörde Ihren Antrag bearbeitet. Ob eine bereits bestandene Fachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer zählt, regelt jedes Land selbst, oft nur aus einem früheren Verfahren. Die Einzelheiten stehen im jeweiligen Ratgeber.

Muss ich mich selbst zur Fachsprachprüfung anmelden?+

Das hängt vom Bundesland ab. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein übernimmt die Approbationsbehörde die Anmeldung bei der Kammer. In Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen melden Sie sich selbst bei der Ärztekammer an, meist erst mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrags.

In welchen Bundesländern wird die FaMed anerkannt?+

Die FaMed ersetzt die Kammer-FSP in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In Hessen zählt sie nur mit einem Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. In Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein kann die Behörde sie im Einzelfall akzeptieren, fragen Sie vorher nach. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt nennt die Behörde sie nicht als Nachweis. In Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zählt sie nicht, dort brauchen Sie die Fachsprachprüfung einer Ärztekammer.

Ersetzt die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) die FSP?+

Die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) ersetzt die Kammer-FSP in Baden-Württemberg. In Hamburg und Hessen zählt sie nur mit einem Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. In Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen kann die Behörde sie im Einzelfall akzeptieren, fragen Sie vorher nach. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt nennt die Behörde sie nicht als Nachweis. In Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zählt sie nicht, dort brauchen Sie die Fachsprachprüfung einer Ärztekammer. Das allgemeine telc-B2-Zertifikat ersetzt die Fachsprachprüfung in keinem Bundesland, es ist höchstens der B2-Nachweis für den Antrag.

Wie lange wartet man auf einen Termin für die Fachsprachprüfung?+

Nur einige Stellen nennen eine offizielle Zahl. Baden-Württemberg: Etwa 4 bis 6 Monate ab vollständigem Antrag. Bayern: Etwa 8 Wochen bis zur Terminmitteilung, mehrere Termine pro Monat. Berlin: Laut Senat 4 bis 8 Wochen ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger. Niedersachsen: Termine nach Warteliste, verbindliche Einladung 4 bis 6 Wochen vorher. Schleswig-Holstein: Laut SHIBB etwa 3½ Monate ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger. Thüringen: Laut Kammer 3 bis 4 Monate ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger. In Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es keine offizielle Angabe, dort hängt der Termin vom Zahlungseingang oder von der Terminplanung der Kammer ab. Je nach Andrang kann es überall auch länger dauern.

Wie aktuell sind die Angaben?+

Jeder Ratgeber nennt das Datum, an dem die Angaben bei der Behörde und der Ärztekammer geprüft wurden, zuletzt im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich jederzeit ändern. Verbindlich sind immer die Auskunft der zuständigen Stelle und Ihr Gebührenbescheid.

Hinweis: Der Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind immer die Auskünfte der zuständigen Behörde und Ärztekammer.