Approbation und FSP nach Bundesland im Vergleich
Welche Behörde zuständig ist, wer Sie zur Prüfung anmeldet, was sie kostet und welche Sprachprüfungen zählen. Für jedes Bundesland einzeln, mit offiziellen Quellen.
In Kürze
Für die Approbation ist nicht eine Bundesbehörde zuständig, sondern die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten. Die Fachsprachprüfung nimmt die Ärztekammer dieses Landes ab.
- Die Fachsprachprüfung kostet in den 14 Bundesländern dieses Ratgebers zwischen 400 € (Nordrhein-Westfalen, je nach Kammer) und 700 € (Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) pro Versuch.
- In 7 von 14 Ländern meldet die Approbationsbehörde Sie zur Prüfung an, in 7 (Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen) melden Sie sich selbst bei der Ärztekammer an.
- Die FaMed ersetzt die Kammer-FSP in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen, die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) in Baden-Württemberg. In den übrigen Ländern zählen sie nur unter Bedingungen oder gar nicht.
Angaben zuletzt geprüft im September 2026. Gebühren können sich jederzeit ändern, verbindlich ist Ihr Gebührenbescheid.
Was kostet die Fachsprachprüfung in den Bundesländern?
Zwischen 400 € und 700 € pro Versuch. Sortiert von der günstigsten zur teuersten Prüfung:
- Nordrhein-Westfalen400 bis 430 €
- Baden-Württemberg420 €
- Rheinland-Pfalz470 €
- Brandenburg487 €
- Sachsen-Anhalt500 €
- Bayern550 €
- Berlin550 €
- Hamburg550 €
- Sachsen590 €
- Niedersachsen595 €
- Thüringen600 €
- Hessen650 €
- Mecklenburg-Vorpommern700 €
- Schleswig-Holstein700 €
Zwei Werte bedeuten zwei Kammern mit unterschiedlicher Gebühr. Die Kosten für Antrag, Approbation und Kenntnisprüfung kommen hinzu und stehen im jeweiligen Ratgeber.
Die Bundesländer im Vergleich
Zuständige Stellen, Anmeldung, Gebühr und Wartezeit auf einen Blick. Die Werte stammen aus den einzelnen Ratgebern, das genaue Prüfdatum steht jeweils dort.
| Bundesland | Approbationsbehörde | FSP bei | Anmeldung zur FSP | Gebühr FSP | Wartezeit FSP |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98 (LAfG BW) | Landesärztekammer Baden-Württemberg | Über die Behörde | 420 € pro Versuch | Etwa 4 bis 6 Monate ab vollständigem Antrag |
| Bayern | Regierung von Oberbayern, ZAABY | Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) | Über die Behörde | 550 € | Etwa 8 Wochen bis zur Terminmitteilung, mehrere Termine pro Monat |
| Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), Referat IV A | Ärztekammer Berlin | Selbst bei der Kammer | 550 € pro Versuch | Laut Senat 4 bis 8 Wochen ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger |
| Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Dezernat G1, Potsdam | Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB), Referat Weiterbildung, Potsdam | Selbst bei der Kammer | 487 € pro Versuch | Keine offizielle Angabe, Einladung spätestens 5 Kalendertage vor dem Termin |
| Hamburg | Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) der Sozialbehörde Hamburg | Ärztekammer Hamburg (ÄKHH) | Über die Behörde | 550 € | Keine offizielle Angabe, schriftliche Einladung nach Zahlungseingang |
| Hessen | Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Dezernat IV.2 | Landesärztekammer Hessen (LÄKH) | Selbst bei der Kammer | 650 € pro Versuch | Keine offizielle Angabe, Einladung zum nächstmöglichen Termin nach Zahlungseingang |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Abteilung 3, Landesprüfungsamt für Heilberufe, Rostock | Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (ÄKMV), Fachbereich Ärztliche Weiterbildung, Rostock | Selbst bei der Kammer | 700 € | Keine offizielle Angabe, Termin nach Anmeldung mit LAGuS-Bescheinigung, Bearbeitung neuer Anträge beim LAGuS bis zu 6 Monate |
| Niedersachsen | Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA), Abteilung 1 | Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) | Über die Behörde | 595 € pro Versuch | Termine nach Warteliste, verbindliche Einladung 4 bis 6 Wochen vorher |
| Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierung Münster, ZAG-aH (Dezernat 241) | Ärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe, je nach Regierungsbezirk | Über die Behörde | 430 € (Nordrhein), 400 € (Westfalen-Lippe) | Keine offizielle Angabe, Termin nach Zahlungseingang |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Koblenz | Bezirksärztekammer Rheinhessen, im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz | Selbst bei der Kammer | 470 € pro Versuch | Keine offizielle Angabe, Termine werden quartalsweise vergeben, Einladung mindestens 2 Wochen vorher |
| Sachsen | Landesdirektion Sachsen (LDS), Dienststelle Dresden | Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) | Über die Behörde | 590 € pro Versuch | Keine offizielle Angabe, Prüfung frühestens 4 Wochen nach Zahlungseingang |
| Sachsen-Anhalt | Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit, Halle (Saale) | Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Geschäftsstelle Halle (Saale) | Selbst bei der Kammer | 500 € | Keine offizielle Angabe, Bearbeitung der Anmeldung bis zu 4 Wochen, Einladung nach Zahlungseingang |
| Schleswig-Holstein | Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt), Dezernat 5 Gesundheitsberufe, Kiel | Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (ÄKMV) in Rostock, im Auftrag des SHIBB | Über die Behörde | 700 € | Laut SHIBB etwa 3½ Monate ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger |
| Thüringen | Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Weimar | Landesärztekammer Thüringen, Abteilung Weiterbildung, Jena | Selbst bei der Kammer | 600 € pro Versuch | Laut Kammer 3 bis 4 Monate ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger |
Wo zählen FaMed und telc Medizin statt der Kammer-FSP?
Das entscheidet jedes Land selbst. Das allgemeine telc-B2-Zertifikat ersetzt die Fachsprachprüfung in keinem Bundesland, es ist höchstens der B2-Nachweis für den Antrag.
| Bundesland | FaMed | telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) | Laut Behörde anerkannt |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja | Ja | FaMed (abgelegt nach dem 13.05.2024) · telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) · ÖAK Sprachprüfung Deutsch |
| Bayern | Ja | Nicht genannt | FaMed (Niveau C1) · Gleichwertige Sprachprüfung einer anderen Ärztekammer |
| Berlin | Nein | Nein | Nur die Fachsprachprüfung der Ärztekammer |
| Brandenburg | Nur im Einzelfall | Nur im Einzelfall | Fachsprachtest einer anderen Landesärztekammer · Im Einzelfall geeignete Fachsprachnachweise anderer Einrichtungen, nach Prüfung durch das LAVG |
| Hamburg | Nicht genannt | Nur mit EU-/EWR-Abschluss | Nur mit EU-/EWR-Abschluss: C1-Fachsprachzertifikat nach GMK-Vorgaben, höchstens 3 Jahre alt, etwa einer anderen Landesärztekammer oder telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) |
| Hessen | Nur mit EU-/EWR-Abschluss | Nur mit EU-/EWR-Abschluss | Fachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer · Nur mit EU-/EWR-Abschluss: telc Medizin Fachsprachprüfung (C1), FaMed C1, Patientenkommunikationstest C1 (FIA) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Nicht genannt | Nicht genannt | Nur die Fachsprachprüfung der Ärztekammer |
| Niedersachsen | Nein | Nein | Fachsprachprüfung einer anderen Ärztekammer |
| Nordrhein-Westfalen | Nein | Nein | Nur die Fachsprachprüfung der Ärztekammer |
| Rheinland-Pfalz | Ja | Nicht genannt | FaMed, Prüfungsstelle auch in Mainz · Fachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer aus einem früheren Verfahren |
| Sachsen | Nur im Einzelfall | Nur im Einzelfall | Fachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer aus einem früheren Verfahren · Im Einzelfall geeignete Fachsprachentests anderer Anbieter, nur nach Rücksprache mit der Landesdirektion |
| Sachsen-Anhalt | Nicht genannt | Nicht genannt | Nur die Fachsprachprüfung der Ärztekammer |
| Schleswig-Holstein | Nur im Einzelfall | Nur im Einzelfall | FSP einer anderen Landesärztekammer · Andere geeignete Prüfungsanbieter, nur nach Rückfrage beim SHIBB vor der Anmeldung |
| Thüringen | Ja | Nur im Einzelfall | FaMed (abgelegt ab dem 15.05.2024) · Fachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer · Im Einzelfall Fachsprachprüfungen anderer Einrichtungen, die die Prüfkriterien erfüllen |
Bedingungen wie Prüfungsdatum oder Niveau stehen im jeweiligen Ratgeber. Wie sich die Formate unterscheiden, zeigt der Vergleich FSP, telc oder FaMed.
Ratgeber nach Bundesland
Fachsprachprüfung und Approbation in Baden-Württemberg: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten (FSP 420 €), Wartezeiten und alle offiziellen Links im Überblick.
Fachsprachenprüfung und Approbation in Bayern: ZAABY und BLÄK, Anmeldung, Unterlagen, Kosten (FSP 550 €), Prüfungsort München und alle offiziellen Links.
Fachsprachprüfung und Approbation in Berlin: LAGeSo und Ärztekammer Berlin, FSP 550 €, Anmeldung per E-Mail, Unterlagen, Ablauf, Kosten und alle Links.
Fachsprachprüfung und Approbation in Brandenburg: LAVG und Landesärztekammer in Potsdam, FSP 487 €, Arztbrief am Laptop, Musterbriefe, Unterlagen, Links.
Fachsprachprüfung und Approbation in Hamburg: Landesprüfungsamt und Ärztekammer, FSP 550 €, Berufserlaubnis ab dem zweiten Jahr nur mit FSP, Unterlagen und Links.
Fachsprachprüfung und Approbation in Hessen: HLfGP, PQZ in Marburg und Ärztekammer in Frankfurt, FSP 650 €, Unterlagen, Ablauf mit Vokabeltest und alle Links.
Fachsprachprüfung und Approbation in Mecklenburg-Vorpommern: LAGuS und Ärztekammer in Rostock, FSP 700 €, Berufserlaubnis erst nach der FSP, Unterlagen, Links.
Fachsprachprüfung und Approbation in Niedersachsen: NiZzA und Ärztekammer in Hannover, FSP 595 €, Unterlagen, Ablauf mit Vokabeltest und alle offiziellen Links.
Fachsprachprüfung und Approbation in NRW: ZAG-aH in Münster, zwei Ärztekammern, Gebühren (430 bzw. 400 €), Prüfungen in Düsseldorf und Münster, aktuelle Zahlen.
Fachsprachprüfung und Approbation in Rheinland-Pfalz: LSJV Koblenz, ProfeS und Bezirksärztekammer in Mainz, FSP 470 €, Punktesystem, Unterlagen und Links.
Fachsprachprüfung und Approbation in Sachsen: Landesdirektion und Landesärztekammer in Dresden, FSP 590 €, Anmeldung durch die Behörde, Unterlagen und Links.
Fachsprachprüfung und Approbation in Sachsen-Anhalt: Landesprüfungsamt und Ärztekammer in Halle, FSP 500 €, Zusatzteile mit Akte und Labortelefonat, alle Links.
Fachsprachprüfung und Approbation in Schleswig-Holstein: SHIBB in Kiel, Prüfung in Rostock, FSP 700 €, Berufserlaubnis mit B2 und C1 binnen 6 Monaten.
Fachsprachprüfung und Approbation in Thüringen: Landesverwaltungsamt und Ärztekammer in Jena, FSP 600 €, 3 bis 4 Monate Wartezeit, FaMed anerkannt, alle Links.
Folgen als Nächstes: Bremen, Saarland. Bis dahin hilft der allgemeine Artikel Approbation für ausländische Ärzte.
Der Weg ist überall gleich, die Stellen nicht
In jedem Bundesland durchlaufen Sie dieselben drei Etappen. Was sich ändert, sind die Behörden, die Gebühren und die Wartezeiten.
- 1
Antrag bei der Approbationsbehörde
Sie beantragen Approbation oder Berufserlaubnis bei der Behörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten. Sie prüft Ihre Unterlagen und die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung.
- 2
Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer
Die FSP weist medizinisches Deutsch auf C1-Niveau nach. Meist meldet die Behörde Sie an, die Landesärztekammer prüft. Manche Länder erkennen auch FaMed oder telc Medizin an.
- 3
Approbation
Mit bestandener FSP und nachgewiesener Gleichwertigkeit (bei Abschlüssen außerhalb der EU oft über die Kenntnisprüfung) erteilt die Behörde die Approbation.
Den ganzen Weg Schritt für Schritt erklärt der Artikel Approbation für ausländische Ärzte. Welche Sprachprüfung wo zählt, zeigt der Vergleich FSP, telc oder FaMed.
FSP-Grundwissen in einer Minute
Das gilt in allen Bundesländern. Was jedes Land anders regelt, steht im jeweiligen Ratgeber.
Drei Teile, je etwa 20 Minuten
Arzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch. Geprüft wird die Fachsprache auf C1-Niveau, nicht Ihr medizinisches Wissen.
Mehr im Blog60 Prozent als Maßstab
Die Kammer bewertet jeden Teil, verbreitet ist eine Bestehensgrenze von 60 Prozent. Einzelne Teile holen Sie nicht nach, wiederholt wird in der Regel die ganze Prüfung.
Mehr im BlogSprache ist nicht Wissen
Die FSP prüft Ihre Sprache, die Kenntnisprüfung Ihr medizinisches Wissen. Diese brauchen Sie, wenn die Behörde Ihre Ausbildung nicht als gleichwertig anerkennt oder Sie, wo erlaubt, auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten.
Mehr im BlogArbeiten vor der Approbation
Befristet, in der Regel auf höchstens zwei Jahre, an ein Bundesland gebunden und oft auf bestimmte Stellen beschränkt. Die Approbation gilt unbefristet und bundesweit.
Mehr im BlogHäufige Fragen zum Vergleich
Welches Bundesland ist für meine Approbation zuständig?+
Zuständig ist die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, nicht eine Bundesbehörde. Einige Behörden verlangen dafür einen Nachweis, etwa eine Einstellungszusage. Die Fachsprachprüfung legen Sie dann bei der Ärztekammer dieses Landes ab.
Was kostet die Fachsprachprüfung in den einzelnen Bundesländern?+
Zwischen 400 € und 700 € pro Versuch. Am günstigsten ist sie in Nordrhein-Westfalen, je nach Kammer, am teuersten in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Im Überblick: Nordrhein-Westfalen 400 bis 430 € je nach Kammer, Baden-Württemberg 420 €, Rheinland-Pfalz 470 €, Brandenburg 487 €, Sachsen-Anhalt 500 €, Bayern 550 €, Berlin 550 €, Hamburg 550 €, Sachsen 590 €, Niedersachsen 595 €, Thüringen 600 €, Hessen 650 €, Mecklenburg-Vorpommern 700 €, Schleswig-Holstein 700 €. Gebühren können sich jederzeit ändern, verbindlich ist der Betrag in Ihrem Gebührenbescheid.
Kann ich die Fachsprachprüfung in einem anderen Bundesland ablegen?+
In der Regel nicht frei wählbar: Sie werden bei der Ärztekammer des Landes geprüft, dessen Behörde Ihren Antrag bearbeitet. Ob eine bereits bestandene Fachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer zählt, regelt jedes Land selbst, oft nur aus einem früheren Verfahren. Die Einzelheiten stehen im jeweiligen Ratgeber.
Muss ich mich selbst zur Fachsprachprüfung anmelden?+
Das hängt vom Bundesland ab. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein übernimmt die Approbationsbehörde die Anmeldung bei der Kammer. In Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen melden Sie sich selbst bei der Ärztekammer an, meist erst mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrags.
In welchen Bundesländern wird die FaMed anerkannt?+
Die FaMed ersetzt die Kammer-FSP in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In Hessen zählt sie nur mit einem Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. In Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein kann die Behörde sie im Einzelfall akzeptieren, fragen Sie vorher nach. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt nennt die Behörde sie nicht als Nachweis. In Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zählt sie nicht, dort brauchen Sie die Fachsprachprüfung einer Ärztekammer.
Ersetzt die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) die FSP?+
Die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) ersetzt die Kammer-FSP in Baden-Württemberg. In Hamburg und Hessen zählt sie nur mit einem Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. In Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen kann die Behörde sie im Einzelfall akzeptieren, fragen Sie vorher nach. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt nennt die Behörde sie nicht als Nachweis. In Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zählt sie nicht, dort brauchen Sie die Fachsprachprüfung einer Ärztekammer. Das allgemeine telc-B2-Zertifikat ersetzt die Fachsprachprüfung in keinem Bundesland, es ist höchstens der B2-Nachweis für den Antrag.
Wie lange wartet man auf einen Termin für die Fachsprachprüfung?+
Nur einige Stellen nennen eine offizielle Zahl. Baden-Württemberg: Etwa 4 bis 6 Monate ab vollständigem Antrag. Bayern: Etwa 8 Wochen bis zur Terminmitteilung, mehrere Termine pro Monat. Berlin: Laut Senat 4 bis 8 Wochen ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger. Niedersachsen: Termine nach Warteliste, verbindliche Einladung 4 bis 6 Wochen vorher. Schleswig-Holstein: Laut SHIBB etwa 3½ Monate ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger. Thüringen: Laut Kammer 3 bis 4 Monate ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger. In Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es keine offizielle Angabe, dort hängt der Termin vom Zahlungseingang oder von der Terminplanung der Kammer ab. Je nach Andrang kann es überall auch länger dauern.
Wie aktuell sind die Angaben?+
Jeder Ratgeber nennt das Datum, an dem die Angaben bei der Behörde und der Ärztekammer geprüft wurden, zuletzt im September 2026. Gebühren und Abläufe können sich jederzeit ändern. Verbindlich sind immer die Auskunft der zuständigen Stelle und Ihr Gebührenbescheid.
Hinweis: Der Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind immer die Auskünfte der zuständigen Behörde und Ärztekammer.
