Approbation für ausländische Ärzte

Dr. Yanis von FSP Trainer5 Min. Lesezeit
Arzt füllt am Schreibtisch Formulare aus, Sinnbild für den Antrag auf Approbation für ausländische Ärzte
Foto: Mahyub Hamida / Pexels

Der Brief, den ich dreimal gelesen habe

Ich erinnere mich an den ersten Brief der Behörde. Ich hatte ein abgeschlossenes Studium, Jahre als Arzt, Nachtdienste, Notfälle. Und trotzdem saß ich da und las diesen Brief dreimal, ohne ihn ganz zu verstehen. Nicht, weil mein Deutsch schlecht war. Sondern weil es Deutsch gibt, und es gibt Behördendeutsch. Das sind zwei Sprachen.

Darin stand eine Liste mit Unterlagen, halb verstandene Begriffe, Verweise auf Paragrafen. Mein erster Gedanke war nicht « das schaffe ich nicht ». Mein erster Gedanke war: « Wo fange ich überhaupt an? »

Wenn Sie gerade an diesem Punkt stehen, ist dieser Artikel für Sie. Ich kann Ihnen die Arbeit nicht abnehmen. Aber ich kann Ihnen die Landkarte geben, die mir damals gefehlt hat.

Approbation

Die unbefristete, volle staatliche Zulassung, in Deutschland als Ärztin oder Arzt eigenverantwortlich tätig zu sein. Sie wird von der Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt.

Die ehrliche Wahrheit über die Approbation

Zwei Dinge muss ich gleich zu Beginn sagen, weil sie alles andere einordnen.

Erstens: Die Approbation ist selten ein medizinisches Problem. Sie sind bereits Ärztin oder Arzt. Das Verfahren prüft nicht in erster Linie, ob Sie Medizin können. Es prüft Ihre Unterlagen, Ihre Sprache und, falls nötig, ob Ihre Ausbildung dem deutschen Standard entspricht. Der schwierigste Teil ist nicht das Wissen. Es ist, lange genug durchzuhalten, bis Ihr echtes Niveau zählen darf.

Zweitens: Föderalismus ist kein Fehler, sondern die Regel. Was in Bayern gilt, kann in Nordrhein-Westfalen anders sein. Zuständig ist immer die Approbationsbehörde Ihres Bundeslandes, und die Details, Gebühren und Wartezeiten unterscheiden sich. Jeder Tipp in diesem Artikel endet deshalb mit demselben Satz: Prüfen Sie Ihren Fall bei Ihrer zuständigen Behörde.

Zwei Wege: EU-Abschluss oder Drittstaat

Welchen Weg Sie gehen, hängt vor allem davon ab, wo Sie Ihr Medizinstudium abgeschlossen haben.

Mit einem Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

Ihr Abschluss wird in der Regel automatisch als gleichwertig anerkannt. Der Weg hat im Kern drei Schritte:

  1. Antrag auf Approbation bei der zuständigen Behörde stellen.
  2. Die nötigen Sprachnachweise erbringen, in der Regel allgemeines Deutsch und die Fachsprachprüfung.
  3. Die Approbation erhalten.

Mit einem Abschluss aus einem Drittstaat

Hier prüft die Behörde Ihre Ausbildung einzeln. Der Weg ist länger und hat meist fünf Schritte:

  1. Antrag auf Anerkennung und Gleichwertigkeitsprüfung stellen.
  2. Die Fachsprachprüfung bestehen.
  3. Eine Berufserlaubnis beantragen, um schon arbeiten zu können.
  4. Die Kenntnisprüfung ablegen, falls die Ausbildung nicht als gleichwertig gilt.
  5. Die volle Approbation erhalten.
Gleichwertigkeitsprüfung

Das Verfahren, in dem die Behörde anhand Ihrer Unterlagen prüft, ob Ihre im Ausland erworbene ärztliche Ausbildung mit der deutschen gleichwertig ist. Eine reine Aktenprüfung, ohne praktischen Test.

Kenntnisprüfung (KP)

Eine mündlich-praktische Prüfung des medizinischen Wissens, die Ärzte aus Drittstaaten ablegen, wenn die Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede feststellt. Sie ersetzt den fehlenden Gleichwertigkeitsnachweis.

Die Unterlagen: Ihre erste echte Hürde

Nicht die Prüfungen kosten am Anfang die meiste Kraft, sondern die Mappe. Vollständige Unterlagen sind der größte Hebel für ein schnelles Verfahren. Diese Dokumente werden fast überall verlangt:

  • Antragsformular und tabellarischer Lebenslauf
  • Identitätsnachweis und Geburtsurkunde
  • Abschlussdiplom und Nachweise über bisherige ärztliche Tätigkeiten
  • Ein aktuelles Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Herkunftsland
  • Eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
  • Sprachnachweise: allgemeines Deutsch und die Fachsprachprüfung
  • Beglaubigte Übersetzungen von allem, was nicht auf Deutsch ist

Aus einem Drittstaat kommt oft ein gültiger Aufenthaltstitel dazu, manche Länder verlangen auch eine Stellenzusage.

Die Berufserlaubnis: arbeiten, bevor alles fertig ist

Sie müssen nicht warten, bis die Approbation in der Hand ist, um als Arzt zu arbeiten. Dafür gibt es die Berufserlaubnis. Sie ist befristet, meist auf höchstens zwei Jahre, und erlaubt die Tätigkeit nur unter Aufsicht einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes.

Berufserlaubnis

Eine befristete Erlaubnis, in Deutschland ärztlich zu arbeiten, meist für höchstens zwei Jahre und nur unter Aufsicht. Sie überbrückt die Zeit, bis die volle Approbation erteilt ist.

Aus meiner Sicht sind diese Monate Gold wert. Ich habe in dieser Zeit das klinische Deutsch gelernt, das in keinem Lehrbuch steht: die Übergabe, das Telefonat mit dem Oberarzt, der Smalltalk in der Kaffeepause. Die Berufserlaubnis ist keine Sackgasse, sondern oft die beste Schule.

Dauer und Kosten: rechnen Sie ehrlich

Gesetzlich soll die Behörde ab dem Zeitpunkt vollständiger Unterlagen innerhalb von vier Monaten entscheiden. In der Praxis dauert es je nach Bundesland und Andrang oft länger. Das ist keine Schikane, das System ist langsam von Natur aus. Ihre beste Strategie ist deshalb nicht Ärger, sondern eine vollständige Akte, die keinen Rückfragen-Pingpong auslöst.

Bei den Kosten gilt dasselbe: Sie variieren stark je nach Land. Die Antragsgebühr, die Prüfungsgebühren für FSP und Kenntnisprüfung, dazu Übersetzungen und Beglaubigungen summieren sich bei einem Drittstaat-Abschluss schnell auf mehrere Tausend Euro. Planen Sie das früh ein und prüfen Sie die genauen Gebühren bei Ihrer Behörde. Eine gute erste Orientierung bietet das offizielle Portal Anerkennung in Deutschland sowie die Übersicht der Bundesärztekammer zur ärztlichen Tätigkeit für Ärzte aus Drittstaaten.

Sprache und Prüfungen: wo die meisten ins Stocken geraten

Die Unterlagen sind Fleißarbeit. Die Sprache ist die eigentliche Prüfung. Fast alle müssen die Fachsprachprüfung ablegen, und genau hier scheitern viele, nicht an der Medizin, sondern an der Kommunikation unter Druck.

Wie die Prüfung genau aufgebaut ist, lesen Sie im Leitfaden zum Aufbau und Ablauf der Fachsprachprüfung. Und weil man Sprechen nur durch Sprechen lernt, gilt für die Vorbereitung dasselbe wie für das ganze Verfahren: aktiv üben, nicht nur lesen. Wie Sie das Gespräch realistisch trainieren, zeigt der Leitfaden zur FSP-Simulation.

Genau dafür gibt es FSP Trainer: damit Sie die ärztliche Kommunikation so oft üben können, wie Sie es brauchen, parallel zum Papierkram, der ohnehin Zeit frisst.

Der eine Schritt für heute

Der ganze Weg auf einmal betrachtet lähmt. Also betrachten Sie ihn nicht auf einmal.

Tun Sie heute nur eines: Finden Sie heraus, welche Approbationsbehörde für Ihr Bundesland zuständig ist, und fordern Sie deren aktuelle Unterlagenliste an. Diese eine Liste verwandelt ein diffuses « Wo fange ich an? » in eine konkrete Aufgabe. Und konkrete Aufgaben kann man abarbeiten, eine nach der anderen.

Sie haben Ihr Studium geschafft und schon als Arzt gearbeitet. Dieses Verfahren ist kein Urteil über Ihr Können. Es ist ein Weg mit Stationen, und jede einzelne ist machbar.

Sprechen. Üben. Bestehen.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich die Approbation als ausländischer Arzt?+

Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten. Dort reichen Sie Ihre Unterlagen ein, durchlaufen die Gleichwertigkeitsprüfung und legen die Fachsprachprüfung ab, bei einem Abschluss aus einem Drittstaat oft zusätzlich die Kenntnisprüfung.

Was ist der Unterschied zwischen Approbation und Berufserlaubnis?+

Die Approbation ist die unbefristete, volle ärztliche Zulassung. Die Berufserlaubnis ist eine befristete Erlaubnis, meist für höchstens zwei Jahre, die nur eine ärztliche Tätigkeit unter Aufsicht erlaubt. Sie ist eine Brücke, bis die Approbation vorliegt.

Brauche ich als Arzt aus einem Drittstaat die Kenntnisprüfung?+

Nur, wenn die Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und dem deutschen Standard feststellt. Wird Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt, entfällt die Kenntnisprüfung. Die Fachsprachprüfung müssen hingegen fast alle ablegen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Approbation?+

In der Regel Antrag, Lebenslauf, Identitätsnachweis, Abschlussdiplom, Tätigkeitsnachweise, ein aktuelles Führungszeugnis, eine Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung und Sprachnachweise, alles mit beglaubigten Übersetzungen. Aus Drittstaaten kommt oft ein Aufenthaltstitel dazu.

Wie lange dauert das Approbationsverfahren?+

Gesetzlich soll die Behörde ab vollständigen Unterlagen innerhalb von vier Monaten entscheiden. In der Praxis dauert es je nach Bundesland und Aktenlage oft deutlich länger. Die größte Stellschraube ist, wie schnell Sie vollständige Unterlagen einreichen.

Was kostet die Approbation für ausländische Ärzte?+

Die Gebühren variieren stark je nach Bundesland. Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Prüfungen wie FSP und Kenntnisprüfung. Über den gesamten Weg kommen bei einem Drittstaat-Abschluss schnell mehrere Tausend Euro zusammen. Prüfen Sie die Gebühren Ihrer Behörde.

Glossar

Approbation
Die unbefristete, volle staatliche Zulassung, in Deutschland als Ärztin oder Arzt eigenverantwortlich tätig zu sein. Sie wird von der Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt.
Gleichwertigkeitsprüfung
Das Verfahren, in dem die Behörde anhand Ihrer Unterlagen prüft, ob Ihre im Ausland erworbene ärztliche Ausbildung mit der deutschen gleichwertig ist. Es ist eine reine Aktenprüfung, ohne praktischen Test.
Kenntnisprüfung (KP)
Eine mündlich-praktische Prüfung des medizinischen Wissens, die Ärzte aus Drittstaaten ablegen, wenn die Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede feststellt. Sie ersetzt den fehlenden Gleichwertigkeitsnachweis.
Berufserlaubnis
Eine befristete Erlaubnis, in Deutschland ärztlich zu arbeiten, meist für höchstens zwei Jahre und nur unter Aufsicht. Sie überbrückt die Zeit, bis die volle Approbation erteilt ist.