FSP und Approbation in Baden-Württemberg

Dr. Yanis von FSP TrainerAngaben geprüft: Aktualisiert am
Skyline von Stuttgart mit Fernsehturm im Morgenlicht, Sitz der Approbationsbehörde für ganz Baden-Württemberg
Foto: Mohamed B. / Pexels

Baden-Württemberg auf einen Blick

Stand der Angaben:

ApprobationsbehördeRegierungspräsidium Stuttgart, Referat 98 (LAfG BW)
AntragNur per Post, eine Stelle für ganz Baden-Württemberg
Fachsprachprüfung beiLandesärztekammer Baden-Württemberg
Anmeldung zur FSPAutomatisch über das Regierungspräsidium, sobald Ihre Unterlagen vollständig sind
Gebühr der FSP420 € pro Versuch
PrüfungsortBei den Bezirksärztekammern
Wartezeit auf die FSPEtwa 4 bis 6 Monate ab vollständigem Antrag
Gültigkeit der FSP3 Jahre
WiederholungUnbegrenzt, jeder Versuch kostet erneut 420 €
Statt Kammer-FSP anerkanntFaMed (abgelegt nach dem 13.05.2024) · telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) · ÖAK Sprachprüfung Deutsch
Gebühr der Approbation450 €

Ein Brief, dreimal gelesen

Ich erinnere mich an einen Brief der Behörde, den ich dreimal gelesen habe. Nicht, weil mein Deutsch zu schlecht war. Sondern weil Behördendeutsch eine eigene Sprache ist. Es gibt Deutsch. Und es gibt Behördendeutsch. Das sind zwei Sprachen, und die zweite lernt man in keinem Kurs.

Für Baden-Württemberg habe ich eine gute Nachricht: Das Land hat eine einzige Behörde für alle Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss. Keine Zuständigkeit nach Wohnort, keine Suche nach dem richtigen Regierungsbezirk. Und die Behörde hat ein ausführliches Merkblatt veröffentlicht, das erstaunlich ehrlich ist, auch bei den Wartezeiten. Dieser Ratgeber übersetzt es in klare Schritte.

Wer ist in Baden-Württemberg wofür zuständig?

In Baden-Württemberg erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98, die Approbation. Die Fachsprachprüfung nimmt die Landesärztekammer ab, geprüft wird bei den Bezirksärztekammern. Wenn Sie wissen, wer was macht, schreiben Sie nie wieder an die falsche Adresse.

StelleAufgabe
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98 (LAfG BW)Nimmt Ihren Antrag an, prüft die Unterlagen, meldet Sie zur Fachsprachprüfung und zur Kenntnisprüfung an, erteilt Berufserlaubnis und Approbation
Landesärztekammer Baden-WürttembergFührt die Fachsprachprüfung im Auftrag des Regierungspräsidiums durch, seit Anfang 2025 auch die Kenntnisprüfung
BezirksärztekammernHier findet die Prüfung statt. Von hier kommen Eingangsbestätigung, Gebührenbescheid und Einladung
LAfG BW

Die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart. Sie ist für das ganze Land zuständig, egal ob Sie in Freiburg, Mannheim oder Ulm arbeiten möchten.

Der Weg zur Approbation in sechs Schritten

So läuft das Verfahren für einen Abschluss aus einem Drittstaat, also außerhalb von EU, EWR und Schweiz. Die Wartezeiten stammen aus dem Merkblatt des Regierungspräsidiums (Stand Mai 2026).

  1. Unterlagen vollständig sammeln. Die Behörde bittet ausdrücklich darum, den Antrag erst zu schicken, wenn alles beisammen ist. Fehlt etwas, haben Sie drei Monate Zeit zum Nachreichen. Danach entscheidet sie nach Aktenlage, und das endet meistens in einer kostenpflichtigen Ablehnung.
  2. Antrag per Post schicken. Das Antragsformular im Original, alle Unterlagen nummeriert wie im Formular, ohne Klarsichtfolien oder Schnellhefter. Im Formular kreuzen Sie an, ob Sie die Kenntnisprüfung machen oder ein Gutachten wollen (dazu gleich mehr).
  3. Eingangsbestätigung abwarten. Sie kommt derzeit nach etwa ein bis zwei Monaten. Sind Ihre Unterlagen vollständig, erhalten Sie außerdem ein Schreiben für das Visumverfahren nach § 16d Aufenthaltsgesetz, falls Sie noch im Ausland sind.
  4. Fachsprachprüfung. Das Regierungspräsidium meldet Sie an, die Bezirksärztekammer schickt den Gebührenbescheid über 420 Euro, nach der Zahlung kommt die Einladung. Wartezeit bis zum Termin: derzeit etwa vier bis sechs Monate.
  5. Kenntnisprüfung. Nach bestandener FSP meldet die Behörde Sie automatisch an. Rechnen Sie wieder mit mehreren Monaten Wartezeit. Den zugeteilten Termin können Sie grundsätzlich nicht verschieben, auch nicht für einen Vorbereitungskurs.
  6. Approbation. Nach bestandener Kenntnisprüfung reichen Sie ein aktuelles deutsches Führungszeugnis ein, dann wird die Approbation erteilt. Gebühr: 450 Euro.

Gutachten oder Kenntnisprüfung: die wichtigste Entscheidung im Antrag

Mit einem Abschluss aus einem Drittstaat müssen Sie nachweisen, dass Ihre Ausbildung dem deutschen Medizinstudium entspricht. Dafür gibt es zwei Wege, und Sie wählen schon im Antragsformular.

Gleichwertigkeitsgutachten

Die dokumentenbasierte Prüfung Ihres Studiums anhand Ihres Curriculums. Wird in mindestens einem Fach ein wesentlicher Unterschied festgestellt, müssen Sie zusätzlich die Kenntnisprüfung ablegen.

Die Zahlen aus dem Merkblatt sprechen eine deutliche Sprache: Auf ein Gutachten warten Sie in Baden-Württemberg derzeit etwa 15 Monate, es kostet in der Regel bis zu 2.500 Euro (mit einem Vorschuss von bis zu 2.000 Euro). Stellt es einen wesentlichen Unterschied fest, folgen ein Defizitbescheid für 600 Euro und trotzdem die Kenntnisprüfung. Das Regierungspräsidium schreibt selbst, dass die direkte Kenntnisprüfung in den meisten Fällen der deutlich schnellere Weg zur Approbation ist. Das ist also nicht meine Meinung, sondern die der Behörde.

Dazu kommt eine formale Hürde: Ein Gutachten ist nur möglich, wenn Ihre Universität das Curriculum schriftlich für Sie persönlich bestätigt und untrennbar mit der Bestätigung verbunden hat, zum Beispiel mit Kordel oder Siegel. Eine Spiralbindung reicht nicht. Kann Ihre Universität das nicht liefern, bleibt nur die Kenntnisprüfung.

Eine ehrliche Einordnung zum Schluss: FSP Trainer bereitet auf die Fachsprachprüfung vor, nicht auf die Kenntnisprüfung. Worin sich die beiden Prüfungen unterscheiden, erkläre ich im Artikel FSP vs. Kenntnisprüfung.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Die folgende Liste fasst die Anlage 1 des Regierungspräsidiums (Stand 12.05.2026) für Anträge mit Drittstaat-Abschluss zusammen. Die vollständige Fassung mit allen Details finden Sie unten bei den offiziellen Quellen.

UnterlageIn welcher Form
Antragsformular (Seiten 1 bis 4)Original, alle Felder ausgefüllt
Nachweis, dass Sie in Baden-Württemberg arbeiten wollenOriginal: Stellenzusage (Anlage 3), Beratungsnachweis, Meldebescheinigung oder familiäre Bindung. Für eine Berufserlaubnis ist die Stellenzusage Pflicht
Reisepass oder PersonalausweisEinfache Kopie. Ein Aufenthaltstitel allein reicht nicht
Lebenslauf auf DeutschAlle Stationen mit Zeitraum, Ort und Land
GeburtsurkundeNur bei Antragstellern aus arabischsprachigen Ländern, zum Nachweis des vollständigen Namens: Kopie der Übersetzung
Diplom über das MedizinstudiumAmtlich beglaubigte Kopie des Originals plus einfache Kopie der qualifizierten Übersetzung
FächerindexKopie der Übersetzung, mit allen Jahren, Fächern, Stunden und Noten
Nachweis der praktischen AusbildungKopie der Übersetzung, zum Beispiel Internatur oder Rotating Internship
Berufsberechtigung im AusbildungslandAmtlich beglaubigte Kopie des Originals plus einfache Kopie der Übersetzung
Sprachnachweis B2Einfache Kopie, von einem ALTE-zertifizierten Institut wie Goethe-Institut, telc oder ÖSD
Fachsprachprüfung oder anerkannte Alternative, falls vorhandenEinfache Kopie, schon mit dem Antrag
Certificate of Good StandingKopie der Übersetzung, nicht älter als drei Monate. Aus jedem Land, in dem Sie in den letzten drei Jahren mindestens sechs Monate ärztlich gearbeitet haben. Darf nachgereicht werden
Anmeldung zur Kenntnisprüfung (Anlage 4)Original, wenn Sie den Weg über die Kenntnisprüfung wählen
Curriculum und Kostenübernahmeerklärung (Anlage 5)Nur, wenn Sie ein Gutachten wollen

Was kostet der Weg in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg kostet die Fachsprachprüfung 420 Euro pro Versuch, die Erteilung der Approbation 450 Euro.

PostenGebühr
Fachsprachprüfung (Landesärztekammer)420 € pro Versuch
Erteilung der Approbation450 €
Berufserlaubnis bis zu einem Jahr250 €
Berufserlaubnis über ein Jahr350 €
Gleichwertigkeitsgutachtenin der Regel bis zu 2.500 €
Defizitbescheid nach dem Gutachten600 €
Kenntnisprüfung1.100 € pro Versuch
Ablehnung des Antragsbis zu 400 €
Rücknahme des Antragsbis zu 200 €

Das Regierungspräsidium rechnet selbst zwei Beispiele vor: Mit direkter Kenntnisprüfung, im ersten Versuch bestanden, zahlen Sie dort 1.550 Euro. Mit Gutachten, Defizitbescheid und bestandener Kenntnisprüfung erst im dritten Versuch sind es bis zu 6.850 Euro. Rechnen Sie die 420 Euro für die Fachsprachprüfung dazu, landen Sie im besten Fall bei knapp 2.000 Euro, noch ohne Übersetzungen und Beglaubigungen.

Wie läuft die Fachsprachprüfung in Baden-Württemberg ab?

Inhaltlich ist die FSP in Baden-Württemberg dieselbe Prüfung wie überall. Offiziell heißt sie hier Fachsprachenprüfung, gemeint ist dasselbe. Nach den Angaben der Landesärztekammer:

  • Dauer: 60 Minuten, Einzelprüfung, drei Teile zu je etwa 20 Minuten.
  • Teil 1: Arzt-Patienten-Gespräch mit Anamnese. Sie dürfen sich Notizen machen.
  • Teil 2: schriftliche Dokumentation, also der Arztbrief. Ein medizinisches Fachwörterbuch wird gestellt und darf benutzt werden.
  • Teil 3: Arzt-Arzt-Gespräch, die Vorstellung des Falls bei einer Kollegin oder einem Kollegen.
  • Niveau: C1 im medizinischen Kontext. Geprüft werden Hörverstehen und Ausdruck, nicht Ihr medizinisches Wissen.
  • Ergebnis: wird Ihnen direkt nach der Prüfung mitgeteilt.

Wie die drei Teile im Detail aufgebaut sind, lesen Sie im Überblick zum Ablauf der Fachsprachprüfung. Wie Sie die beiden mündlichen Teile mit Stoppuhr üben, zeigt der Leitfaden zur mündlichen Simulation.

Welche Sprachprüfungen zählen in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg zählen neben der Kammer-FSP auch FaMed, die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) und eine FSP aus einem anderen Bundesland, aber nur, wenn Sie den Nachweis schon mit dem Antrag einreichen. Hier liegt eine Falle, die leicht übersehen wird. Anerkannt werden:

  • FaMed, die digitale Fachsprachenprüfung Medizin, wenn sie nach dem 13. Mai 2024 abgelegt wurde,
  • die telc Medizin Fachsprachprüfung auf C1-Niveau (offiziell „telc Deutsch B2·C1 Medizin“, nicht zu verwechseln mit dem allgemeinen B2-Zertifikat, das Sie ohnehin für den Antrag brauchen),
  • die ÖAK Sprachprüfung Deutsch,
  • eine Fachsprachprüfung aus einem anderen Bundesland.

Der entscheidende Satz im Merkblatt: Der Nachweis zählt nur, wenn Sie ihn schon mit dem Antrag einreichen. Später eingereichte Nachweise berücksichtigt die Behörde aus Verfahrensgründen nicht mehr, dann müssen Sie die Prüfung bei der Landesärztekammer ablegen. Und jede dieser Prüfungen ist nur drei Jahre gültig, geprüft wird das bei jedem neuen Verfahren.

Berufserlaubnis in Baden-Württemberg

Ich habe selbst zwei Jahre mit einer Berufserlaubnis gearbeitet, bevor die Approbation kam. Es ist ein guter Übergang, aber in Baden-Württemberg an klare Bedingungen geknüpft:

  • Sie bekommen sie nur zusammen mit einem Approbationsantrag und mit einer konkreten Stellenzusage in Baden-Württemberg (Anlage 3).
  • Sie gilt höchstens zwei Jahre und kann nicht verlängert werden, auch nicht, wenn Sie keine passende Stelle finden.
  • Sie gilt nur in Baden-Württemberg und nur für Tätigkeit unter Aufsicht. Eine Facharzt-Weiterbildung ist damit nicht möglich.
  • Zeiten einer Berufserlaubnis aus anderen Bundesländern werden auf die zwei Jahre angerechnet.
  • Ein Arbeitgeberwechsel ist möglich, aber nur innerhalb von Baden-Württemberg.

Die Berufserlaubnis ist freiwillig, für die Approbation brauchen Sie sie nicht. Mehr zu den allgemeinen Regeln lesen Sie im Artikel Berufserlaubnis: arbeiten ohne Approbation.

Wie lange dauert es wirklich? Die ehrliche Antwort

Das Regierungspräsidium nennt die Zahl selbst: Im Jahr 2025 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer in Baden-Württemberg bei rund drei Jahren. Es gibt aber Bewegung. Laut einer Pressemitteilung vom Januar 2026 hat das Land 2025 704 Approbationen erteilt, 2024 waren es 443. Seit September 2025 werden zum ersten Mal mehr Verfahren abgeschlossen als neue eingehen. Gleichzeitig laufen noch rund 3.900 Verfahren.

Hier ist die Wahrheit, die mir damals niemand gesagt hat: Die Wartezeit ist die einzige Phase, die Sie komplett selbst gestalten. Auf die Behörde haben Sie keinen Einfluss. Auf Ihr Deutsch schon. Zwischen vollständigem Antrag und FSP-Termin liegen derzeit vier bis sechs Monate. Wer diese Zeit nur mit Warten verbringt, verschenkt sie. Wer jeden Tag eine halbe Stunde spricht, kommt vorbereitet in die Prüfung. Wie so ein Rhythmus aussieht, zeigt der Plan zur FSP-Vorbereitung im Alltag.

Bundesland wechseln? Überlegen Sie es zweimal

Haben Sie schon in einem anderen Bundesland einen Antrag gestellt, müssen Sie ihn dort zuerst zurücknehmen und das Verfahren vollständig beenden, bevor Sie in Baden-Württemberg neu beantragen können. Sie reichen dann alle Unterlagen neu ein, und Entscheidungen anderer Länder werden nicht automatisch übernommen, auch keine Berufserlaubnis. Die Behörde warnt selbst, dass ein Wechsel regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen führt.

Ihr eine Schritt für heute

Laden Sie die Anlage 1 des Regierungspräsidiums herunter (Link unten bei den offiziellen Quellen) und haken Sie Zeile für Zeile ab, was Sie schon haben. Bei Fragen zu Ihren Unterlagen können Sie sich kostenlos bei einer Anerkennungsberatungsstelle beraten lassen, das empfiehlt die Behörde ausdrücklich.

Das Behördendeutsch übersetzen wir gemeinsam. Das medizinische Deutsch trainieren Sie ab heute. Beides ist machbar.

Sprechen. Üben. Bestehen.

Offizielle Quellen

Verbindlich sind immer diese Stellen, nicht dieser Ratgeber. Wir haben die Angaben im September 2026 dort geprüft.

Häufige Fragen

Wer ist in Baden-Württemberg für die Approbation zuständig?+

Für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung ist landesweit das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig, genauer das Referat 98, die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW) in der Ruppmannstraße 21 in 70565 Stuttgart. Den Antrag schicken Sie ausschließlich per Post.

Wie melde ich mich in Baden-Württemberg zur Fachsprachprüfung an?+

Gar nicht selbst. Sobald Ihr Antrag vollständig ist, meldet das Regierungspräsidium Stuttgart Sie bei der Landesärztekammer an. Die zuständige Bezirksärztekammer schickt Ihnen dann eine Eingangsbestätigung und einen Gebührenbescheid über 420 Euro. Erst nach der Zahlung kommt die Einladung zur Prüfung.

Was kostet die Fachsprachprüfung in Baden-Württemberg?+

420 Euro pro Versuch. Dazu kommen die Gebühren des Regierungspräsidiums, zum Beispiel 450 Euro für die Erteilung der Approbation, sowie Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.

Wie lange muss ich in Baden-Württemberg auf den FSP-Termin warten?+

Laut Regierungspräsidium Stuttgart derzeit etwa vier bis sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Schon die Eingangsbestätigung Ihres Antrags dauert vorher etwa ein bis zwei Monate.

Werden FaMed oder telc in Baden-Württemberg anerkannt?+

Ja. Anerkannt werden die FaMed (abgelegt nach dem 13. Mai 2024), die telc Medizin Fachsprachprüfung auf C1-Niveau und die ÖAK Sprachprüfung Deutsch, ebenso eine in einem anderen Bundesland bestandene Fachsprachprüfung. Der Nachweis muss aber schon mit dem Antrag eingereicht werden. Später eingereichte Nachweise berücksichtigt die Behörde nicht, dann müssen Sie die Prüfung bei der Landesärztekammer ablegen.

Wie oft darf ich die FSP in Baden-Württemberg wiederholen?+

So oft Sie möchten. Die Zahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt, jeder Versuch kostet erneut 420 Euro.

Wie lange ist die Fachsprachprüfung in Baden-Württemberg gültig?+

Drei Jahre. Das gilt auch für anerkannte Alternativen wie FaMed oder telc. Ist die Gültigkeit bei Vorlage schon abgelaufen, müssen Sie die Prüfung erneut ablegen. Geprüft wird sie bei jedem neuen Verfahren, also auch nach einer Ablehnung oder einem Wechsel des Bundeslandes.

Bekomme ich in Baden-Württemberg eine Berufserlaubnis?+

Nur, wenn Sie gleichzeitig die Approbation beantragen und eine konkrete Stellenzusage in Baden-Württemberg vorlegen. Die Berufserlaubnis gilt höchstens zwei Jahre, nur in Baden-Württemberg und nur unter Aufsicht. Sie kann nicht verlängert werden, und eine Facharzt-Weiterbildung ist damit nicht möglich.

Glossar

LAfG BW
Die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe beim Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 98). Sie ist landesweit zuständig für Approbation und Berufserlaubnis von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung.
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Die Berufsvertretung der Ärztinnen und Ärzte im Land. Sie führt im Auftrag des Regierungspräsidiums die Fachsprachprüfung durch, die Prüfungen finden bei den Bezirksärztekammern statt. Seit Anfang 2025 organisiert sie auch die Kenntnisprüfung.
Gleichwertigkeitsgutachten
Die dokumentenbasierte Prüfung, ob Ihr Studium dem aktuellen deutschen Medizinstudium entspricht. In Baden-Württemberg wartet man darauf derzeit etwa 15 Monate, die Kosten liegen in der Regel bei bis zu 2.500 Euro.
Kenntnisprüfung
Eine Prüfung, mit der Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten die Gleichwertigkeit ihres medizinischen Wissens nachweisen. Sie ist von der Fachsprachprüfung getrennt und kommt in Baden-Württemberg erst nach bestandener FSP.
Berufserlaubnis
Eine befristete Erlaubnis, als Ärztin oder Arzt unter Aufsicht zu arbeiten. In Baden-Württemberg gilt sie höchstens zwei Jahre, nur im Land und nur zusammen mit einem Approbationsantrag.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: September 2026.