FSP und Approbation in Hamburg

Hamburg auf einen Blick
Stand der Angaben:
| Approbationsbehörde | Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) der Sozialbehörde Hamburg |
|---|---|
| Antrag | Per Post, amtlich oder notariell beglaubigte Kopien, Kontakt nur per E-Mail, unvollständige Anträge gehen ungeprüft zurück |
| Fachsprachprüfung bei | Ärztekammer Hamburg (ÄKHH) |
| Anmeldung zur FSP | Anmeldeformular mit Lebenslauf und B2-Zertifikat als PDF an das LPA, das LPA leitet an die Kammer weiter |
| Gebühr der FSP | 550 € |
| Prüfungsort | Hamburg, Weidestraße 122b |
| Wartezeit auf die FSP | Keine offizielle Angabe, schriftliche Einladung nach Zahlungseingang |
| Wiederholung | Nach Erfüllung der erteilten Auflage, Nichterscheinen gilt als nicht bestanden, neuer Termin dann frühestens nach 3 Monaten |
| Statt Kammer-FSP anerkannt | Nur mit EU-/EWR-Abschluss: C1-Fachsprachzertifikat nach GMK-Vorgaben, höchstens 3 Jahre alt, etwa einer anderen Landesärztekammer oder telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) |
| Gebühr der Approbation | 500 bis 750 € mit Drittstaat-Abschluss, 350 bis 600 € mit EU-Abschluss, Berufserlaubnis 500 bis 750 € |
Das Formular für das zweite Jahr
Ein Kollege hatte in Hamburg schnell Fuß gefasst. Berufserlaubnis, eine Stelle auf der Inneren, Dienste, das Team mochte ihn. Die Fachsprachprüfung stand auf seiner Liste, aber immer ein Stück weiter unten. Er sprach ja jeden Tag Deutsch mit Patienten.
Dann lud er das Formular für die Verlängerung herunter. Unter den Unterlagen stand eine Zeile, die er vorher nie gelesen hatte: Bei Verlängerung um das zweite Jahr, Nachweis der bestandenen Fachsprachenprüfung. Aus „irgendwann“ wurde plötzlich eine Frist. Damit Ihnen das nicht passiert, sortieren wir zuerst, wer in Hamburg was macht.
Wer ist in Hamburg wofür zuständig?
In Hamburg entscheidet das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) über Approbation und Berufserlaubnis und meldet Sie zur Fachsprachprüfung an. Die Prüfung nimmt die Ärztekammer Hamburg ab. Als Stadtstaat hat Hamburg keine Bezirksregierung dazwischen, beide Stellen sind in der Stadt.
- LPA Hamburg
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe der Sozialbehörde ist Ihre Behörde. Seine Abteilung Anerkennung Akademische Heilberufe entscheidet über Approbation und Berufserlaubnis, prüft die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung und nimmt Ihre Anmeldung zur Fachsprachprüfung entgegen. Auf den Antragsformularen steht als Anschrift „Landesprüfungsamt für Heilberufe“, das ist dieselbe Stelle.
- Ärztekammer Hamburg (ÄKHH)
Die Kammer führt seit Oktober 2015 im Auftrag der Sozialbehörde die Fachsprachprüfung durch, in ihren eigenen Räumen in der Weidestraße 122b. Sie koordiniert auch die Kenntnisprüfung. Eine Approbation erteilt sie nicht.
Kurz: Das LPA ist Ihre Antragsstelle und auch Ihre Anmeldestelle, die Kammer ist Ihre Prüfungsstelle. Schreiben Sie dem LPA nur über das Funktionspostfach anerkennungakademischeheilberufe@soziales.hamburg.de, mit dem Betreff „Name, Vorname, Beruf“. Das Amt bittet in seinen Merkblättern, nur dieses Postfach zu nutzen.
Der Punkt, der Hamburg besonders macht: Die Berufserlaubnis wartet nicht auf Ihre FSP
In Sachsen und in Mecklenburg-Vorpommern gilt: erst die Fachsprachprüfung, dann die Berufserlaubnis. Hamburg dreht die Reihenfolge am Anfang um. Das Merkblatt zur Berufserlaubnis verlangt als Sprachnachweis ein B2-Zertifikat, von der Fachsprachprüfung ist dort keine Rede. Sie können also arbeiten, bevor Sie die FSP bestanden haben. Das klingt nach Freiheit. Es ist in Wahrheit ein Countdown.
So sieht der Weg aus, und die Reihenfolge lässt sich nicht umstellen:
- Berufserlaubnis beantragen, mit B2-Zertifikat, allen Unterlagen und einem Stellennachweis in Hamburg. Ohne Stelle gibt es keine Berufserlaubnis. Die Gebühr liegt je nach Aufwand zwischen 500 und 750 Euro.
- Sofort zur Fachsprachprüfung anmelden, nicht erst, wenn der Alltag ruhiger wird. Das Anmeldeformular schicken Sie an das LPA.
- Verlängerung beantragen. Das Formular verlangt eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, eine ärztliche Bescheinigung und ein Führungszeugnis, die letzten beiden nicht älter als drei Monate. Für die Verlängerung um das zweite Jahr kommt der Nachweis der bestandenen Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer Hamburg dazu.
- Approbation. Auch dafür brauchen Sie die Fachsprachprüfung, spätestens bis zur Erteilung. Mit einem Drittstaat-Abschluss kommt je nach Gleichwertigkeit die Kenntnisprüfung hinzu.
Dazu kommt eine Grenze, die für alle Länder gilt: Nach § 10 der Bundesärzteordnung darf die Berufserlaubnis insgesamt höchstens zwei Jahre dauern, auch über Ländergrenzen hinweg. Zeiten aus einem anderen Bundesland verkürzen also Ihren Rest in Hamburg. Deshalb lohnt es sich, die Approbation gleich mitzubeantragen. Wie die Berufserlaubnis im Alltag funktioniert, erklärt der Artikel Berufserlaubnis: arbeiten ohne Approbation.
So kommen Sie in Hamburg zur Prüfung
In Hamburg melden Sie sich nicht bei der Kammer an. Der Weg läuft über das LPA, und die Kammer wird erst tätig, wenn das Amt Ihren Antrag ausreichend geprüft hat.
- Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis beim LPA stellen, per Post.
- Anmeldeformular zur Fachsprachenprüfung ausfüllen, Erstprüfung ankreuzen, und zusammen mit einem aktuellen Lebenslauf und dem B2-Zertifikat als PDF an das Funktionspostfach des LPA schicken. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, denn der Schriftverkehr läuft grundsätzlich per E-Mail.
- Das LPA leitet Ihre Daten weiter, sobald es die Fachsprachprüfung für notwendig hält.
- Die Kammer schreibt Ihnen per E-Mail und bittet um die Überweisung der Gebühr von 550 Euro.
- Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit Termin und allen weiteren Hinweisen.
Welche Unterlagen verlangt das LPA?
Die folgende Tabelle folgt dem Merkblatt für die Approbation mit einer Ausbildung außerhalb der EU, Stand Januar 2026. Grundsätzlich reichen Sie alles in amtlich oder notariell beglaubigter Kopie ein, ausländische Bescheinigungen mit Übersetzung. Für die Berufserlaubnis ist die Liste fast gleich, dort brauchen Sie aber zwingend einen Stellennachweis.
| Unterlage | Form |
|---|---|
| Antrag mit Erklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1) | Vordruck des LPA |
| Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit beruflichem Werdegang | Mit Datum und Unterschrift |
| Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch Heiratsurkunde | Beglaubigte Kopie, mit Übersetzung |
| Identitätsnachweis, etwa Reisepass | Beglaubigte Kopie |
| Strafregisterauszug aus dem Heimat- oder Herkunftsland | Nicht älter als drei Monate |
| Ärztliche Bescheinigung (Vordruck 2) einer in Deutschland niedergelassenen Ärztin, nicht von Angehörigen | Bei Erteilung nicht älter als drei Monate, kann nachgereicht werden |
| Führungszeugnis Belegart 0B | Erst nach Aufforderung, geht digital an das LPA |
| Diplom und Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Heimatland | Beglaubigte Kopie mit Übersetzung |
| Individualisierte Fächer- und Stundenübersicht pro Semester, mit praktischer Ausbildung | Theorie- und Praxisstunden je Fach |
| Curriculum der Universität | Nur nach Aufforderung |
| Certificate of Good Standing des Landes, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben | Beglaubigte Kopie mit Übersetzung |
| Frühere Berufszulassungen, Berufserlaubnisse, Arbeitszeugnisse, Fortbildungen | Sofern vorhanden |
| B2-Zertifikat und Fachsprachprüfung der Ärztekammer Hamburg | Kann nachgereicht werden, die FSP spätestens bis zur Approbation |
| Stellennachweis in Hamburg oder Belege, dass Sie hier arbeiten wollen | Etwa Bewerbungen, Hospitationszusage, Meldebescheinigung |
Brauchen Sie für Ihr Visum einen Feststellungsbescheid nach § 16d Aufenthaltsgesetz, kreuzen Sie das direkt im Antrag an. Er ist gebührenpflichtig. Wer noch im Ausland lebt, kann nach dem Merkblatt zur Vorauszahlung der Gebühr aufgefordert werden.
So läuft die Fachsprachprüfung in Hamburg ab
Geprüft wird in den Räumen der Ärztekammer Hamburg, auf dem Niveau C1. Die Prüfung ist praxisnah und hat drei Abschnitte von je 20 Minuten. Bewertet wird ausschließlich Ihre sprachliche Ausdrucksfähigkeit, nicht Ihr medizinisches Fachwissen.
- Arzt-Patienten-Gespräch. Sie erheben eine Anamnese bei einem simulierten Patienten, den ein Prüfer spielt, formulieren eine Verdachtsdiagnose und schlagen weitere Schritte vor. Der Patient soll Sie gut verstehen, auf Rückfragen gehen Sie ein.
- Dokumentation. Sie übertragen die Informationen handschriftlich in ein vorgegebenes Formular. Die Kammer nennt zwei Kriterien: Lesbarkeit und Vollständigkeit.
- Arzt-Arzt-Gespräch. Sie stellen den Fall einem fiktiven Ober- oder Chefarzt vor, wie bei einer Visite, schlagen die weitere Behandlung vor und beantworten Rückfragen in medizinischer Fachsprache.
- Zusatzteil Vokabeltest. Zum Abschluss übersetzen Sie 15 medizinische Fachbegriffe ins Deutsche.
Die Kammer stellt Notizblock und Stift, Ihre Notizen fließen nicht in die Bewertung ein. Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt, ein Wörterbuch liegt also nicht aus, anders als etwa in Berlin.
Bewertet wird mit Minuspunkten. Das Prüfergremium entscheidet gemeinsam anhand eines Bogens mit vier Bereichen: allgemeine berufsbezogene Kommunikation, Arzt-Patienten-Kommunikation, schriftlicher Ausdruck und Arzt-Arzt-Kommunikation. Mit zwölf Minuspunkten ist die Prüfung nicht bestanden. Besonders wichtige Inhalte sind auf dem Bogen markiert und zählen viermal so stark wie die übrigen. Worauf Prüfer allgemein achten, zeigt der Artikel zu den Bewertungskriterien der Fachsprachprüfung.
Das Ergebnis erhalten Sie zeitnah per E-Mail, und die Kammer meldet es dem LPA. Nach einem Nichtbestehen können Sie die Prüfung wiederholen, sobald Sie die erteilte Auflage erfüllt haben.
Zwei Hamburger Eigenheiten sollten Sie gezielt üben, weil sie im Stationsalltag kaum vorkommen:
- Von Hand schreiben, unter Zeitdruck. Die meisten von uns dokumentieren seit Jahren am Computer. Schreiben Sie in der Vorbereitung jeden Übungsfall mit Stift auf Papier, in 20 Minuten, und lassen Sie jemanden prüfen, ob er Ihre Schrift ohne Nachfragen lesen kann. Lesbarkeit ist in Hamburg ausdrücklich ein Kriterium.
- Fachbegriff und deutsches Wort als Paar lernen. Im Vokabeltest geht es um die deutsche Bezeichnung, also etwa Gallenblasenentfernung für Cholezystektomie. Führen Sie eine eigene Liste mit den Begriffen, die Ihnen im Alltag begegnen, und fragen Sie sich jeden Tag zehn davon ab. Die deutschen Wörter brauchen Sie ohnehin im Gespräch mit Ihren Patienten.
Für die einzelnen Teile helfen der Leitfaden zum Arzt-Patienten-Gespräch, der Leitfaden zum Arztbrief, dessen Struktur auch für das Hamburger Formular trägt, und die Anleitung zur Fallvorstellung.
Was kostet der Weg in Hamburg?
In Hamburg kostet die Fachsprachprüfung 550 Euro, die Approbation mit einem Abschluss aus einem Drittstaat 500 bis 750 Euro.
| Posten | Gebühr |
|---|---|
| Fachsprachprüfung | 550 € |
| Absage der FSP nach Erhalt der Ladung | 200 € |
| Kenntnisprüfung, mündlich-praktisch | 900 € |
| Approbation mit Drittstaat-Abschluss | 500 bis 750 € |
| Approbation mit EU-Abschluss | 350 bis 600 € |
| Berufserlaubnis | 500 bis 750 € |
| Gutachtenstelle: Prüfung der Echtheit Ihrer Qualifikation | 145 € |
| Gutachtenstelle: Feststellung der Referenzqualifikation | 417 € |
Die Prüfungsgebühren zahlen Sie an die Ärztekammer Hamburg, die Gebühren für Approbation und Berufserlaubnis erhebt das LPA per Gebührenbescheid, dazu Porto. Die Kosten der Gutachtenstelle stellt Ihnen das LPA als Auslagen in Rechnung. Übersetzungen und Beglaubigungen kommen extra.
Welche Sprachprüfungen zählen in Hamburg?
In Hamburg zählt mit einem Abschluss aus einem Drittstaat nur die Fachsprachprüfung der Ärztekammer Hamburg. Mit einem Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz akzeptiert das LPA auch andere C1-Fachsprachzertifikate, etwa die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1). Im Einzelnen:
- Abschluss aus einem Drittstaat: Sie brauchen das allgemeine B2-Zertifikat und die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer Hamburg. Andere Formate nennt das Merkblatt nicht, auch der Marburger Bund führt für Hamburg nur die Kammerprüfung.
- Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Das LPA akzeptiert ein C1-Fachsprachzertifikat nach den Vorgaben der Gesundheitsministerkonferenz, bei Vorlage höchstens drei Jahre alt. Beispiele im Merkblatt sind die Kammern anderer Bundesländer, die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1), brmi, die Freiburg International Academy und Panacea 4U. Bloße Kursbescheinigungen reichen nicht. Die FaMed steht nicht in dieser Liste, fragen Sie in dem Fall vorher beim LPA nach.
Ein allgemeines telc-B2-Zertifikat ist in keinem Fall eine Alternative zur Fachsprachprüfung, es ist nur die Voraussetzung dafür. Wie sich die Formate unterscheiden, ordnet der Vergleich FSP, telc oder FaMed ein. Beachten Sie auch: Im Antrag erklären Sie, dass Sie die Approbation in keinem anderen Bundesland beantragt haben.
Kenntnisprüfung in Hamburg
Stellt das LPA wesentliche Unterschiede zu Ihrer Ausbildung fest, legen Sie mit einem Drittstaat-Abschluss die Kenntnisprüfung ab. Sie melden sich dafür ebenfalls beim LPA an, verbindlich und mit Lebenslauf, und nennen den nächstmöglichen Prüfungszeitraum als Zweimonatszeitraum, etwa Juni/Juli.
Die Prüfung ist mündlich-praktisch mit Patientenvorstellung und findet an einem Tag statt. Für die Untersuchung haben Sie höchstens 30 Minuten, für den Bericht höchstens 60 Minuten. Geprüft werden Innere Medizin und Chirurgie, 60 bis 90 Minuten lang. Die Kammer koordiniert die Prüfung und berechnet 900 Euro. Bei Nichtbestehen können Sie die Kenntnisprüfung zweimal wiederholen.
FSP Trainer bereitet Sie auf die Fachsprachprüfung vor, nicht auf die Kenntnisprüfung. Den Unterschied zwischen beiden erklärt der Artikel FSP und Kenntnisprüfung, und was am Ende steht, zeigt Was ist eine Approbation?.
Die Wartezeit gehört Ihnen
Zwischen Anmeldung und Einladung liegt in Hamburg eine Zeit, die niemand offiziell beziffert. Wenn Sie schon mit Berufserlaubnis arbeiten, ist sie Ihr wertvollster Übungsraum: Jede Übergabe, jedes Aufnahmegespräch ist eine kleine Prüfung.
Nutzen Sie auch, was die Stadt anbietet. Die Kammer verweist auf die Bücherhallen Hamburg, die samstags kostenlose Gesprächsgruppen „Dialog in Deutsch“ für Medizinberufe anbieten, und auf das IQ Netzwerk Hamburg. Für die Prüfungssituation selbst brauchen Sie mehr als Stationsdeutsch: einen festen Ablauf, laut gesprochen, unter Zeitdruck. Wie ein realistischer Rhythmus aussieht, zeigt der Plan zur FSP-Vorbereitung im Alltag, und die beiden mündlichen Teile üben Sie mit dem Leitfaden zur mündlichen Simulation.
Ihr eine Schritt für heute
Arbeiten Sie schon mit einer Berufserlaubnis in Hamburg? Dann schauen Sie heute auf das Ausstellungsdatum und rechnen Sie, wann Ihr erstes Jahr endet. Liegt noch keine Anmeldung zur Fachsprachprüfung beim LPA, füllen Sie das Formular heute aus und schicken es mit Lebenslauf und B2-Zertifikat als PDF ab. Noch ohne Stelle? Dann laden Sie das Merkblatt des LPA herunter und legen Sie die Liste neben Ihre Unterlagen.
Sprechen. Üben. Bestehen.
FSP-Grundwissen in einer Minute
Das gilt in allen Bundesländern. Was in Hamburg anders geregelt ist, steht oben in diesem Ratgeber.
Drei Teile, je etwa 20 Minuten
Arzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch. Geprüft wird die Fachsprache auf C1-Niveau, nicht Ihr medizinisches Wissen.
Mehr im Blog60 Prozent als Maßstab
Die Kammer bewertet jeden Teil, verbreitet ist eine Bestehensgrenze von 60 Prozent. Einzelne Teile holen Sie nicht nach, wiederholt wird in der Regel die ganze Prüfung.
Mehr im BlogSprache ist nicht Wissen
Die FSP prüft Ihre Sprache, die Kenntnisprüfung Ihr medizinisches Wissen. Diese brauchen Sie, wenn die Behörde Ihre Ausbildung nicht als gleichwertig anerkennt oder Sie, wo erlaubt, auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten.
Mehr im BlogArbeiten vor der Approbation
Befristet, in der Regel auf höchstens zwei Jahre, an ein Bundesland gebunden und oft auf bestimmte Stellen beschränkt. Die Approbation gilt unbefristet und bundesweit.
Mehr im BlogOffizielle Quellen
Verbindlich sind immer diese Stellen, nicht dieser Ratgeber. Wir haben die Angaben im September 2026 dort geprüft.
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe: Humanmedizin, Merkblätter und Formulare
- Sozialbehörde Hamburg: Hinweise zur Erteilung einer Approbation, Ausbildung außerhalb der EU (PDF, Stand 01/2026)
- Sozialbehörde Hamburg: Hinweise zur Erteilung einer Approbation, Ausbildung in der EU (PDF, Stand 01/2026)
- Sozialbehörde Hamburg: Hinweise zur Erteilung einer Berufserlaubnis, Ausbildung außerhalb der EU (PDF, Stand 01/2026)
- Sozialbehörde Hamburg: Antrag auf Verlängerung der Berufserlaubnis (PDF, Stand 01/2026)
- Sozialbehörde Hamburg: Anmeldung zur Fachsprachenprüfung für Ärztinnen und Ärzte (PDF, Stand 01/2026)
- Sozialbehörde Hamburg: Verbindliche Anmeldung zur Kenntnisprüfung (PDF)
- Ärztekammer Hamburg: Fachsprachenprüfung, Ablauf, Bewertung und Hilfsmittel
- Ärztekammer Hamburg: Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis (PDF, in Kraft seit 01.09.2024)
- Marburger Bund: Deutschkenntnisse, Anforderungen in den Bundesländern (Stand Februar 2026)
- Anerkennung in Deutschland: kostenlose Beratung zur Berufsanerkennung
Häufige Fragen
Wer führt die Fachsprachprüfung in Hamburg durch?+
Die Ärztekammer Hamburg, im Auftrag der Sozialbehörde. Geprüft wird in den Räumen der Kammer in der Weidestraße 122b. Über Ihren Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis entscheidet dagegen das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA) in der Billstraße 80.
Was kostet die Fachsprachprüfung in Hamburg?+
Nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Hamburg kostet die Fachsprachprüfung 550 Euro. Die Kammer bittet Sie per E-Mail um die Überweisung, die Einladung kommt erst nach Zahlungseingang. Sagen Sie nach Erhalt der Ladung ab, fallen 200 Euro an. Gebühren können sich jederzeit ändern, maßgeblich ist Ihr Gebührenbescheid.
Wie melde ich mich in Hamburg zur Fachsprachprüfung an?+
Nicht bei der Kammer, sondern beim Landesprüfungsamt. Sie schicken das Anmeldeformular, einen aktuellen Lebenslauf und Ihr B2-Zertifikat als PDF an das Funktionspostfach des LPA. Das LPA leitet Ihre Daten an die Ärztekammer Hamburg weiter, sobald es Ihren Antrag ausreichend geprüft hat, und von dort erhalten Sie Gebührenanforderung und Einladung.
Brauche ich für die FSP in Hamburg vorher ein B2-Zertifikat?+
Ja. Das B2-Zertifikat gehört zur Anmeldung zur Fachsprachprüfung. Anerkannt werden allgemeine B2-Zertifikate von Goethe-Institut, telc, TestDaF, ÖSD oder ECL. Das B2-Zertifikat ersetzt die Fachsprachprüfung nicht, es ist nur die Voraussetzung dafür.
Wie lange warte ich in Hamburg auf den Termin der Fachsprachprüfung?+
Eine offizielle Wartezeit nennen weder das Landesprüfungsamt noch die Ärztekammer Hamburg. Die Kammer meldet sich erst, wenn das LPA Ihren Antrag ausreichend geprüft hat, und schickt die schriftliche Einladung nach Eingang der Gebühr. Planen Sie deshalb mit Puffer, besonders wenn Sie mit einer Berufserlaubnis arbeiten.
Wie läuft die Fachsprachprüfung in Hamburg ab?+
Sie besteht aus drei Abschnitten von je 20 Minuten: Anamnesegespräch mit einem simulierten Patienten, handschriftliche Dokumentation in einem vorgegebenen Formular und Vorstellung des Falls bei einem fiktiven Ober- oder Chefarzt. Zum Abschluss folgt als Zusatzteil ein Vokabeltest, in dem Sie 15 medizinische Fachbegriffe ins Deutsche übersetzen.
Wann ist die Fachsprachprüfung in Hamburg nicht bestanden?+
Das Prüfergremium entscheidet gemeinsam anhand eines Bewertungsbogens mit vier Bereichen. Mit zwölf Minuspunkten ist die Prüfung nicht bestanden. Besonders wichtige Prüfungsinhalte sind auf dem Bogen markiert und zählen viermal so stark wie die übrigen. Bewertet wird nur die Sprache, nicht Ihr medizinisches Wissen.
Was passiert, wenn ich zu spät komme oder den FSP-Termin in Hamburg verpasse?+
Bei verspätetem Erscheinen oder Nichterscheinen gilt die Prüfung als nicht bestanden, unabhängig vom Grund. Einen neuen Termin gibt es dann frühestens nach drei Monaten. Sagen Sie nach Erhalt der Ladung ab, verlangt die Kammer 200 Euro, bei einem wichtigen Grund kann sie darauf verzichten.
Wie oft darf ich die FSP in Hamburg wiederholen?+
Die Ärztekammer Hamburg nennt keine Höchstzahl. Nach einem Nichtbestehen können Sie die Fachsprachprüfung wiederholen, sobald Sie die erteilte Auflage erfüllt haben. Für die Wiederholung melden Sie sich mit demselben Formular beim LPA an und kreuzen dort Wiederholungsprüfung an.
Wird FaMed oder die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) in Hamburg anerkannt?+
Mit einem Abschluss aus einem Drittstaat nicht: Hamburg verlangt die Fachsprachprüfung der Ärztekammer Hamburg. Mit einem EU-Abschluss akzeptiert das LPA ein C1-Fachsprachzertifikat nach den Vorgaben der Gesundheitsministerkonferenz, höchstens drei Jahre alt, etwa von einer anderen Landesärztekammer oder von telc. Die FaMed nennt das Merkblatt nicht, fragen Sie in diesem Fall vorher beim LPA nach.
Kann ich in Hamburg ohne Fachsprachprüfung mit einer Berufserlaubnis arbeiten?+
Für den Anfang ja. Das Merkblatt zur Berufserlaubnis verlangt ein B2-Zertifikat und einen Stellennachweis in Hamburg, aber noch keine Fachsprachprüfung. Für die Verlängerung der Berufserlaubnis um das zweite Jahr müssen Sie die bestandene FSP bei der Ärztekammer Hamburg nachweisen.
Was kostet die Approbation in Hamburg?+
Mit einem Abschluss aus einem Drittstaat erhebt das LPA 500 bis 750 Euro, mit einem EU-Abschluss 350 bis 600 Euro, je nach Aufwand. Die Berufserlaubnis kostet ebenfalls 500 bis 750 Euro. Dazu kommen die Fachsprachprüfung mit 550 Euro, gegebenenfalls die Kenntnisprüfung mit 900 Euro und Gutachten, etwa 417 Euro für die Feststellung der Referenzqualifikation.
Kann ich den Antrag in Hamburg aus dem Ausland stellen?+
Ja, wenn Sie belegen, dass Sie in Hamburg arbeiten wollen. Neben einem Arbeitsvertrag akzeptiert das LPA etwa Bewerbungen, eine Hospitationszusage, E-Mail-Kontakte mit Arbeitgebern oder die Buchung eines Sprachkurses. Ohne festen Wohnsitz in Deutschland kann das LPA eine Vorauszahlung der Gebühr verlangen, und unvollständige Unterlagen schickt es ungeprüft zurück, auch ins Ausland.
Glossar
- LPA Hamburg
- Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe der Sozialbehörde ist die Approbationsbehörde in Hamburg. Seine Abteilung Anerkennung Akademische Heilberufe in der Billstraße 80 entscheidet über Approbation und Berufserlaubnis, prüft die Gleichwertigkeit und nimmt die Anmeldung zur Fachsprachprüfung entgegen.
- Ärztekammer Hamburg (ÄKHH)
- Die ärztliche Selbstverwaltung Hamburgs in der Weidestraße 122b. Sie führt seit Oktober 2015 im Auftrag der Sozialbehörde die Fachsprachprüfung durch und koordiniert die Kenntnisprüfung, erteilt aber keine Approbation.
- Fachsprachprüfung (FSP)
- Die Prüfung der medizinischen Fachsprache auf dem Niveau C1 mit Anamnesegespräch, Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch von je 20 Minuten. In Hamburg kommt als Zusatzteil ein Vokabeltest mit 15 Fachbegriffen hinzu, bewertet wird mit Minuspunkten.
- Berufserlaubnis
- Eine widerrufliche Erlaubnis, den Arztberuf vorübergehend auszuüben, nach der Bundesärzteordnung insgesamt höchstens zwei Jahre. In Hamburg reicht für den Antrag ein B2-Zertifikat, für die Verlängerung um das zweite Jahr brauchen Sie die bestandene Fachsprachprüfung.
- Zuständigkeitsnachweis
- Der Beleg, dass Hamburg für Ihren Antrag zuständig ist: ein Stellennachweis in Hamburg oder, für die Approbation, andere Belege wie Bewerbungen, eine Hospitationszusage oder eine Meldebescheinigung. Für die Berufserlaubnis verlangt das LPA einen Stellennachweis.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: September 2026.
