FSP und Approbation in Sachsen

Sachsen auf einen Blick
Stand der Angaben:
| Approbationsbehörde | Landesdirektion Sachsen (LDS), Dienststelle Dresden |
|---|---|
| Antrag | Nur per Post, eigenhändig unterschrieben, mit Angaben zum künftigen Arbeitgeber, keine Unterlagen per E-Mail |
| Fachsprachprüfung bei | Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) |
| Anmeldung zur FSP | Keine eigene Anmeldung, die Landesdirektion meldet Sie an, die Kammer schlägt Termine vor |
| Gebühr der FSP | 590 € pro Versuch |
| Prüfungsort | Dresden, Schützenhöhe 16 |
| Wartezeit auf die FSP | Keine offizielle Angabe, Prüfung frühestens 4 Wochen nach Zahlungseingang |
| Wiederholung | Unbegrenzt, immer als Ganzes, Gebühr jedes Mal neu |
| Statt Kammer-FSP anerkannt | Fachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer aus einem früheren Verfahren · Im Einzelfall geeignete Fachsprachentests anderer Anbieter, nur nach Rücksprache mit der Landesdirektion |
| Gebühr der Approbation | 490 € mit Drittstaat-Abschluss, 170 € nach vorheriger Berufserlaubnis, Berufserlaubnis 490 € |
Warten auf ein Formular, das es nicht gibt
Ein Kollege, der nach Leipzig wollte, suchte wochenlang das Anmeldeformular der Kammer. Er hatte in einem Forum gelesen, man müsse sich selbst zur Fachsprachprüfung anmelden, und zwar schnell. Er schrieb E-Mails, suchte auf jeder Seite und wurde jeden Tag nervöser.
Das Formular gibt es in Sachsen nicht. Hier meldet die Behörde Sie an, sobald Ihr Antrag so weit ist. Was der Kollege in diesen Wochen wirklich hätte tun können, war etwas ganz anderes. Sortieren wir den sächsischen Weg, damit Sie Ihre Energie an der richtigen Stelle einsetzen.
Wer ist in Sachsen wofür zuständig?
In Sachsen entscheidet die Landesdirektion Sachsen über Approbation und Berufserlaubnis, die Fachsprachprüfung nimmt die Sächsische Landesärztekammer in Dresden ab.
- Landesdirektion Sachsen (LDS)
Die Landesdirektion ist Ihre Behörde. Alle Anträge bearbeitet die Dienststelle Dresden. Sie prüft Ihre Unterlagen und die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung, entscheidet über Approbation und Berufserlaubnis und stellt fest, ob Sie einen Fachsprachentest brauchen.
- Sächsische Landesärztekammer (SLÄK)
Die Kammer nimmt seit dem 1. Mai 2016 im Auftrag der Landesdirektion die Fachsprachprüfung ab, in ihrem Haus in Dresden, Schützenhöhe 16. Prüfungen gibt es dort nur auf Veranlassung der Landesdirektion.
Kurz: Die Landesdirektion ist Ihre Antragsstelle, die Kammer Ihre Prüfungsstelle, und die Verbindung zwischen beiden stellt die Behörde her, nicht Sie. So ähnlich läuft es in Niedersachsen. In Hessen oder Berlin melden Sie sich dagegen selbst an.
Keinen Fachsprachentest brauchen in der Regel Ärztinnen und Ärzte, die Deutsch fließend in Wort und Schrift beherrschen, etwa als Muttersprache, die mindestens zehn Jahre eine deutsche Schule besucht oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung auf Deutsch abgeschlossen haben, oder die schon erfolgreich an einer Eignungs- oder Kenntnisprüfung teilgenommen haben.
So kommen Sie in Sachsen zur Prüfung
Die Reihenfolge ist fest, und die ersten Schritte liegen bei Ihnen.
- B2-Zertifikat besorgen. Die Landesdirektion verlangt es schon mit dem Antrag. Sie orientiert sich an der Liste anerkannter B2-Nachweise des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
- Antrag per Post stellen. Eigenhändig unterschrieben, mit Angaben zu Ihrem künftigen Arbeitgeber. Anträge und Unterlagen per E-Mail nimmt die Landesdirektion nicht an. Kreuzen Sie Approbation und Berufserlaubnis an.
- Vollständigkeitsprüfung abwarten. Die Landesdirektion prüft Ihren Antrag und meldet sich, wenn Unterlagen fehlen. Die Bearbeitung beginnt erst, wenn alles vollständig vorliegt.
- Die Landesdirektion meldet Sie an. Ist ein Fachsprachentest nötig, übermittelt sie Ihre Daten an die Kammer. Eine persönliche Anmeldung ist nicht notwendig.
- Termine auswählen. Die Kammer informiert Sie über den Ablauf und schlägt Prüfungstermine vor. Sie wählen zwei davon aus.
- Gebühr überweisen. Erst nach Zahlungseingang kommt die Einladung. Die Prüfung findet frühestens vier Wochen nach Eingang Ihrer Zahlung statt.
- Prüfung und Ergebnis am selben Tag. Sie erfahren es direkt danach, und die Kammer informiert die Landesdirektion, die Ihr Verfahren weiterführt.
Dass Sie zwei Termine auswählen, ist Ihr Hebel. Nehmen Sie nicht automatisch den frühesten. Rechnen Sie ehrlich, wie viele Wochen Vorbereitung Sie noch brauchen, und wählen Sie danach.
Welche Unterlagen verlangt die Landesdirektion?
Die Liste folgt Punkt 3 des Antragsformulars für Absolventen einer ausländischen Universität und der FAQ der Landesdirektion. Unterlagen reichen Sie im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie ein. Beglaubigen dürfen deutsche Behörden, Notare, deutsche Botschaften und Konsulate, Beglaubigungen aus der EU werden ebenfalls anerkannt.
| Unterlage | Form |
|---|---|
| Nachweis, wo Sie in Sachsen arbeiten werden | Angaben zum künftigen Arbeitgeber |
| Reisepass oder Personalausweis | Nur beglaubigte Kopie, keine Originale einsenden |
| Geburtsurkunde, bei Namensänderung Heiratsurkunde | Mit deutscher Übersetzung |
| Tabellarischer Lebenslauf | Aktuell, datiert, persönlich unterschrieben |
| Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung | Vordruck der Landesdirektion, möglichst frisch |
| Deutsches Führungszeugnis, Belegart O, Zieladresse Landesdirektion Sachsen | Nicht älter als ein Monat |
| Strafregisterauszug aus allen Ländern, in denen Sie in den zwei Jahren vor der Einreise gelebt haben | Nicht älter als drei Monate |
| Certificate of Good Standing aus denselben Ländern | Nicht älter als drei Monate |
| Diplom oder Staatsexamen | Im Original, mit Haager Apostille oder Legalisation |
| Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung, Arbeitszeugnisse | Mit deutscher Übersetzung |
| Anlage zum Diplom und personalisiertes Studienbuch mit Inhalten zu jedem Fach | Mit deutscher Übersetzung |
| Facharzturkunde, falls vorhanden | Im Original, mit Apostille oder Legalisation |
| B2-Zertifikat | Anerkanntes Prüfungszertifikat |
Ihre Originale und beglaubigten Kopien bekommen Sie spätestens zum Abschluss des Verfahrens zurück.
So läuft die Fachsprachprüfung in Dresden ab
Die Prüfung ist eine Einzelprüfung und praxisnah gestaltet. Vor Ihnen sitzt eine Kommission aus drei Mitgliedern, mindestens zwei davon Ärzte. Zu Beginn stellt sie sich vor und bittet Sie um eine kurze Vorstellung: bisheriger Werdegang, weitere Ziele. Dann folgen drei Teile von je etwa 20 Minuten. Einen Zusatzteil gibt es in Sachsen nicht.
- Teil 1, Arzt-Patienten-Gespräch. Ein Mitglied der Kommission spielt den Patienten. Sie erheben die Anamnese mit aktuellen Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamenten und Familie, erläutern Ihre Verdachtsdiagnosen und schlagen weitere Untersuchungen und Behandlungen vor, in Worten, die ein medizinischer Laie versteht. Notizen sind erlaubt, auch in Ihrer Muttersprache.
- Teil 2, schriftliche Dokumentation. Sie dokumentieren Anamnese und weiteres Vorgehen auf einem strukturierten Formular, auf Deutsch und in ganzen Sätzen. Sie dürfen Ihre Notizen und das bereitgestellte medizinische Fachwörterbuch nutzen, weitere Hilfsmittel nicht.
- Teil 3, Arzt-Arzt-Gespräch. Sie übergeben den Patienten an ein ärztliches Mitglied der Kommission und besprechen Verdachts- und Differentialdiagnosen, Diagnostik und Therapie, jetzt in der ärztlichen Fachsprache.
Die Kommission bewertet gemeinsam nach einem einheitlichen Schema und sagt Ihnen das Ergebnis direkt nach der Prüfung. Wer nicht besteht, wiederholt die gesamte Prüfung, beliebig oft, und zahlt jedes Mal neu.
Wie die drei Teile im Detail funktionieren, zeigen der Überblick zum Ablauf der Fachsprachprüfung, der Leitfaden zum Arzt-Patienten-Gespräch, der Leitfaden zum Arztbrief und die Fallvorstellung.
Was kostet der Weg in Sachsen?
In Sachsen kostet die Fachsprachprüfung 590 Euro pro Versuch. Die Approbation mit einem Abschluss aus einem Drittstaat kostet 170 Euro nach einer Berufserlaubnis und 490 Euro ohne.
| Posten | Gebühr |
|---|---|
| Fachsprachprüfung | 590 € pro Versuch |
| Berufserlaubnis | 490 € |
| Verlängerung der Berufserlaubnis | 170 € |
| Approbation mit Drittstaat-Abschluss, ohne vorherige Berufserlaubnis | 490 € |
| Approbation mit Drittstaat-Abschluss, nach vorheriger Berufserlaubnis | 170 € |
| Approbation mit EU-Abschluss | 300 € |
| Feststellung der Gleichwertigkeit, nach Aufwand | 220 bis 2.860 € |
| Gutachterliche Prüfung der Gleichwertigkeit | 1.773 € |
| Prüfung der Referenzqualifikation | 417 € |
| Echtheitsprüfung | 145 € |
Die Prüfungsgebühr zahlen Sie vorab an die Kammer. Die Kostenrechnung der Landesdirektion kommt mit der Entscheidung über Ihren Antrag. Ist ein Gutachten nötig, können die Auslagen dafür vorab erhoben werden, dafür erhalten Sie eine eigene Zahlungsaufforderung. Dazu kommen Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen und Porto.
Ein Detail lohnt den zweiten Blick: Wer zuerst die Berufserlaubnis erhält, zahlt 490 Euro dafür und später nur 170 Euro für die Approbation. In der Summe kostet der Weg über die Berufserlaubnis also 170 Euro mehr als die direkte Approbation, bringt Ihnen aber bis zu zwei Jahre ärztliche Arbeit.
Welche Sprachprüfungen zählen in Sachsen?
In Sachsen zählt für die Fachsprache der Test der Sächsischen Landesärztekammer. Andere Nachweise akzeptiert die Landesdirektion nur im Einzelfall.
Das B2-Zertifikat ist keine Alternative zur FSP. Sie brauchen es zusätzlich, schon beim Antrag.
Für die Fachsprache sind zwei Ausnahmen vom Kammertest dokumentiert:
- Haben Sie die Fachsprachprüfung schon bei einer anderen Landesärztekammer im Rahmen eines Approbationsverfahrens in einem anderen Bundesland abgelegt, kann sie laut Marburger Bund auch in Sachsen zählen.
- Im Einzelfall kann die Landesdirektion auch Fachsprachentests anderer Einrichtungen akzeptieren, wenn sie geeignet sind. Eine Liste veröffentlicht sie nicht.
Bevor Sie also Geld für eine andere Prüfung wie die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) oder die FaMed ausgeben, fragen Sie bei der Landesdirektion nach, ob sie in Ihrem Fall akzeptiert wird. Baden-Württemberg erkennt beide ausdrücklich an, Berlin keine davon. Im Nachbarland Thüringen nennt das Landesverwaltungsamt die FaMed ausdrücklich als Nachweis. Wie sich die Formate unterscheiden, zeigt der Vergleich FSP, telc oder FaMed.
Und eine Regel für Wechsler: Im Antrag erklären Sie, dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis gestellt haben oder hatten.
Gleichwertigkeit: in Sachsen ohne Abkürzung
Mit einem Abschluss aus einem Drittstaat prüft die Landesdirektion immer die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung, meist mit einem externen Gutachter oder der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe. Ein Verzicht darauf ist in Sachsen nicht möglich, und auch nicht der direkte Weg zur Kenntnisprüfung. In Berlin geht das, hier nicht.
Deshalb ist Ihr personalisiertes Studienbuch so wichtig: Es muss für Sie persönlich ausgestellt sein, Ihre Studienjahre zeigen und zu jedem Fach die Inhalte nennen. Liegt es nicht übersetzt vor, kann die Gleichwertigkeit nicht festgestellt werden. Können Sie Unterlagen nicht oder nicht in der verlangten Form vorlegen, erklären Sie die Gründe glaubhaft, und die Landesdirektion entscheidet im Einzelfall.
Die Prüfung soll in der Regel vier Monate nach Vorliegen aller Unterlagen abgeschlossen sein. Mit einem Gutachter kann es erheblich länger dauern. Ist Ihre Ausbildung gleichwertig, erhalten Sie die Approbation. Ergibt die Prüfung wesentliche Unterschiede, bekommen Sie einen Bescheid und legen mit einem Drittstaat-Abschluss eine Kenntnisprüfung ab. Den Unterschied zwischen beiden Prüfungen erklärt der Artikel FSP und Kenntnisprüfung.
Der Punkt, der Sachsen besonders macht: Berufserlaubnis nach der FSP, auch in der Praxis
In Sachsen ist die Reihenfolge eindeutig: erst die Fachsprachprüfung, dann die Berufserlaubnis. So beschreibt es die Kammer. In Hamburg ist es am Anfang umgekehrt: Dort gibt es die Berufserlaubnis zunächst mit B2, die Verlängerung ins zweite Jahr setzt die bestandene FSP voraus. Die Landesdirektion erteilt sie für höchstens zwei Jahre, und in dieser Zeit sollen Sie die Voraussetzungen für die Approbation erwerben, also bei Bedarf auch die Kenntnisprüfung ablegen.
Für Ihre Planung heißt das:
- Die Berufserlaubnis gilt nur für eine nicht selbstständige und nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht eines approbierten Arztes.
- Die zwei Jahre zählen bundesweit. Hatten Sie schon 18 Monate Berufserlaubnis in einem anderen Land, bleiben in Sachsen nur noch sechs.
- Eine Facharztweiterbildung beginnen Sie auch in Sachsen erst mit der Approbation. Laut § 4 der Weiterbildungsordnung der Kammer berechtigt die Berufserlaubnis nicht dazu.
Ich habe selbst mit einer Berufserlaubnis gearbeitet, und die Monate auf Station haben mein Deutsch mehr geschult als jeder Kurs. Dass Sachsen jetzt auch die Praxis öffnet, ist für viele eine echte Chance, gerade für alle, die später in die Allgemeinmedizin wollen. Mehr dazu in Berufserlaubnis: arbeiten ohne Approbation und Was ist eine Approbation?.
Die Wartezeit gehört Ihnen
Eine offizielle Wartezeit bis zur Prüfung veröffentlicht die Kammer nicht. Sie beginnt in Sachsen eigentlich schon mit Ihrem Antrag: Erst prüft die Landesdirektion die Vollständigkeit, dann meldet sie Sie an, dann kommen die Terminvorschläge, und nach Ihrer Zahlung vergehen noch mindestens vier Wochen. Je nach Antragsaufkommen kann das Ganze auch länger dauern.
Nutzen Sie diese Wochen, denn Sie wissen nicht, wann die Terminvorschläge kommen. Täglich zwanzig Minuten Sprechen, eine Dokumentation in ganzen Sätzen pro Woche, eine Übergabe laut vor dem Spiegel. Wie ein realistischer Rhythmus aussieht, zeigt der Plan zur FSP-Vorbereitung im Alltag, und die mündlichen Teile üben Sie mit dem Leitfaden zur mündlichen Simulation.
Ihr eine Schritt für heute
Holen Sie Ihr Studienbuch hervor und prüfen Sie eine einzige Frage: Steht zu jedem Fach, was Sie tatsächlich gelernt haben, und ist es auf Ihren Namen ausgestellt? Wenn ja, geben Sie es heute zur Übersetzung. Wenn nein, schreiben Sie heute Ihrer Universität. In Sachsen führt kein Weg an der Gleichwertigkeitsprüfung vorbei, und dieses Dokument ist ihr Herzstück.
Sprechen. Üben. Bestehen.
FSP-Grundwissen in einer Minute
Das gilt in allen Bundesländern. Was in Sachsen anders geregelt ist, steht oben in diesem Ratgeber.
Drei Teile, je etwa 20 Minuten
Arzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch. Geprüft wird die Fachsprache auf C1-Niveau, nicht Ihr medizinisches Wissen.
Mehr im Blog60 Prozent als Maßstab
Die Kammer bewertet jeden Teil, verbreitet ist eine Bestehensgrenze von 60 Prozent. Einzelne Teile holen Sie nicht nach, wiederholt wird in der Regel die ganze Prüfung.
Mehr im BlogSprache ist nicht Wissen
Die FSP prüft Ihre Sprache, die Kenntnisprüfung Ihr medizinisches Wissen. Diese brauchen Sie, wenn die Behörde Ihre Ausbildung nicht als gleichwertig anerkennt oder Sie, wo erlaubt, auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten.
Mehr im BlogArbeiten vor der Approbation
Befristet, in der Regel auf höchstens zwei Jahre, an ein Bundesland gebunden und oft auf bestimmte Stellen beschränkt. Die Approbation gilt unbefristet und bundesweit.
Mehr im BlogOffizielle Quellen
Verbindlich sind immer diese Stellen, nicht dieser Ratgeber. Wir haben die Angaben im September 2026 dort geprüft.
- Landesdirektion Sachsen: Approbation-FAQ, 1. Approbation und Berufserlaubnis
- Landesdirektion Sachsen: Approbation-FAQ, 2. Unterlagen und Dokumente
- Landesdirektion Sachsen: Approbation-FAQ, 3. Gleichwertigkeitsprüfung
- Landesdirektion Sachsen: Approbation-FAQ, 4. Deutschkenntnisse
- Landesdirektion Sachsen: Approbation-FAQ, 5. Kosten
- Landesdirektion Sachsen: Approbation-FAQ, 6. Bearbeitungszeiten
- Sächsische Landesärztekammer: Fachsprachenprüfung, Ablauf und Bewertung
- Sächsische Landesärztekammer: Anerkennungsverfahren für Ärzte in Sachsen, mit Antragsformular und Anmeldung zur FSP (PDF)
- Sächsische Landesärztekammer: Ärzte mit Berufserlaubnis können in Arztpraxen angestellt werden (Pressemitteilung, 09.01.2025)
- Marburger Bund: Anforderungen an die Deutschkenntnisse in den Bundesländern (Stand Februar 2026)
- Anerkennung in Deutschland: kostenlose Beratung zur Berufsanerkennung
Häufige Fragen
Wer führt die Fachsprachprüfung in Sachsen durch?+
Die Sächsische Landesärztekammer, im Auftrag der Landesdirektion Sachsen und seit dem 1. Mai 2016. Geprüft wird in der Kammer in Dresden, Schützenhöhe 16. Über Approbation und Berufserlaubnis entscheidet die Landesdirektion Sachsen.
Was kostet die Fachsprachprüfung in Sachsen?+
Die Gebühr beträgt 590 Euro und geht an die Sächsische Landesärztekammer. Sie fällt bei jedem Versuch erneut an. Erst nach Zahlungseingang kommt die Einladung zum Prüfungstermin. Gebühren können sich jederzeit ändern, maßgeblich ist die Zahlungsaufforderung der Kammer.
Wie melde ich mich in Sachsen zur Fachsprachprüfung an?+
Gar nicht selbst. Eine persönliche Anmeldung ist nicht nötig. Nach Ihrem Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis übermittelt die Landesdirektion Sachsen Ihre Daten an die Kammer. Die Kammer informiert Sie über den Ablauf und schlägt Prüfungstermine vor, von denen Sie zwei auswählen.
Brauche ich in Sachsen ein B2-Zertifikat?+
Ja. Deutschkenntnisse auf B2-Niveau weisen Sie mit einem Prüfungszertifikat nach, und zwar schon mit dem Antrag. Die Landesdirektion orientiert sich an der Liste anerkannter B2-Nachweise des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Das B2-Zertifikat ist keine Alternative zur Fachsprachprüfung.
Wie lange warte ich in Sachsen auf den Prüfungstermin?+
Eine offizielle Wartezeit veröffentlicht die Kammer nicht. Fest steht: Die Prüfung findet frühestens vier Wochen nach Eingang Ihrer Zahlung statt. Wie lange es vorher dauert, hängt davon ab, wann Ihr Antrag vollständig ist und wie viele Anträge die Landesdirektion gerade bearbeitet.
Kann ich den Prüfungstermin in Sachsen absagen?+
Ja, bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin müssen Sie die Kammer informieren. Danach ist eine Absage nur noch aus wichtigem Grund möglich, zum Beispiel bei Krankheit, und Sie müssen sich sofort melden.
Wie läuft die Fachsprachprüfung in Dresden ab?+
Es ist eine Einzelprüfung in drei Teilen von je etwa 20 Minuten: Arzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Dokumentation auf einem strukturierten Formular und Arzt-Arzt-Gespräch als Übergabe. Die Kommission hat drei Mitglieder, davon mindestens zwei Ärzte. Zu Beginn stellen Sie sich kurz vor, mit Werdegang und Zielen.
Darf ich in der Fachsprachprüfung in Sachsen Hilfsmittel benutzen?+
Im Arzt-Patienten-Gespräch dürfen Sie Notizen machen, auch in Ihrer Muttersprache. Für die schriftliche Dokumentation dürfen Sie diese Notizen und das bereitgestellte medizinische Fachwörterbuch nutzen. Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Wann erfahre ich in Sachsen mein Ergebnis?+
Direkt nach der Prüfung. Die Kommission bewertet gemeinsam nach einem einheitlichen Schema und teilt Ihnen das Ergebnis unmittelbar mit. Danach informiert die Kammer die Landesdirektion Sachsen, die Ihr Verfahren weiterführt.
Wie oft darf ich die FSP in Sachsen wiederholen?+
Unbegrenzt. Sie wiederholen immer die gesamte Prüfung und zahlen die Gebühr von 590 Euro jedes Mal neu.
Werden telc Medizin oder FaMed in Sachsen anerkannt?+
Nicht automatisch. Die Landesdirektion Sachsen verlangt grundsätzlich den Fachsprachentest der Kammer. In Einzelfällen kann sie geeignete Tests anderer Einrichtungen akzeptieren, eine Liste dazu gibt es nicht. Sprechen Sie deshalb vorher mit der Landesdirektion, bevor Sie eine andere Prüfung wie die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) bezahlen.
Was kostet die Approbation in Sachsen?+
Mit einem Abschluss aus einem Drittstaat 490 Euro, nach einer vorher erteilten Berufserlaubnis nur noch 170 Euro. Mit einem EU-Abschluss 300 Euro. Die Berufserlaubnis kostet 490 Euro, ihre Verlängerung 170 Euro. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit kommen je nach Aufwand 220 bis 2.860 Euro dazu, ein Gutachten kostet 1.773 Euro.
Darf ich in Sachsen mit Berufserlaubnis in einer Arztpraxis arbeiten?+
Ja, seit Januar 2025. Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis können in sächsischen Praxen als Ausbildungsassistenten arbeiten, in fachlich abhängiger Stellung und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung eines approbierten Facharztes. Eine Facharztweiterbildung beginnen können Sie aber erst mit der Approbation.
Glossar
- Landesdirektion Sachsen (LDS)
- Die Approbationsbehörde des Freistaats Sachsen. Alle Anträge auf Approbation und Berufserlaubnis bearbeitet ihre Dienststelle Dresden. Sie prüft die Gleichwertigkeit, stellt fest, ob Sie einen Fachsprachentest brauchen, und meldet Sie dafür bei der Kammer an.
- Sächsische Landesärztekammer (SLÄK)
- Die ärztliche Selbstverwaltung Sachsens mit Sitz in Dresden, Schützenhöhe 16. Sie nimmt seit 2016 im Auftrag der Landesdirektion die Fachsprachenprüfung ab und ist für die Weiterbildung zuständig, erteilt aber keine Approbation.
- Fachsprachprüfung (FSP)
- Die Prüfung der medizinischen Fachsprache auf dem Niveau C1 mit Arzt-Patienten-Gespräch, schriftlicher Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch. In Sachsen heißt sie Fachsprachenprüfung und wird nur auf Veranlassung der Landesdirektion durchgeführt.
- Gleichwertigkeitsprüfung
- Der Vergleich Ihrer ausländischen Ausbildung mit der deutschen, meist durch einen externen Gutachter oder die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe. In Sachsen ist sie immer durchzuführen: Ein Verzicht und ein direkter Weg zur Kenntnisprüfung sind nicht möglich.
- Berufserlaubnis
- Eine befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO für eine nicht selbstständige, nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht. In Sachsen gibt es sie erst nach bestandener Fachsprachprüfung, sie gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, auch über Bundesländer hinweg, und seit 2025 auch für Arztpraxen.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: September 2026.
