FSP und Approbation in Berlin

Berlin auf einen Blick
Stand der Angaben:
| Approbationsbehörde | Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), Referat IV A |
|---|---|
| Antrag | Per Post oder Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, amtlich beglaubigte Kopien, Nachweis der Zuständigkeit für Berlin |
| Fachsprachprüfung bei | Ärztekammer Berlin |
| Anmeldung zur FSP | Online-Formular der Kammer, erst mit der Eingangsbestätigung des LAGeSo |
| Gebühr der FSP | 550 € pro Versuch |
| Prüfungsort | Berlin, Friedrichstraße 16 |
| Wartezeit auf die FSP | Laut Senat 4 bis 8 Wochen ab Anmeldung, je nach Andrang auch länger |
| Gültigkeit der FSP | Höchstens 3 Jahre alt |
| Wiederholung | Unbegrenzt, immer als Ganzes, jeweils neue Anmeldung und Gebühr |
| Gebühr der Approbation | 430 € mit Drittstaat-Abschluss, 210 € mit EU-Abschluss, Berufserlaubnis 150 € |
Die E-Mail im Spam-Ordner
Ein Bekannter aus Berlin hatte alles richtig gemacht. Antrag beim LAGeSo, Anmeldung bei der Kammer, Gebühr pünktlich überwiesen. Dann wartete er auf seine Einladung. Und wartete.
Die Kammer hatte ihm längst geschrieben, mit einer einfachen Frage: Möchten Sie am nächstmöglichen Termin teilnehmen? Die Mail lag im Spam-Ordner, und ohne seine Antwort gab es keine Einladung. In Berlin ist Ihr Postfach Teil des Verfahrens. Sortieren wir, wer hier was macht und in welcher Reihenfolge.
Wer ist in Berlin wofür zuständig?
In Berlin entscheidet das LAGeSo über Approbation und Berufserlaubnis, die Fachsprachprüfung nimmt die Ärztekammer Berlin ab.
- LAGeSo
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist Ihre Behörde. Sein Referat IV A in der Turmstraße 21 entscheidet über Approbation und Berufserlaubnis, prüft die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung und stellt fest, ob Sie einen Fachsprachentest ablegen müssen.
- Ärztekammer Berlin
Die Kammer nimmt im Auftrag der Senatsverwaltung die Fachsprachprüfung ab. Fragen zu Ihrem Approbationsverfahren beantwortet sie nicht, dafür verweist sie selbst an das LAGeSo.
Kurz: Das LAGeSo ist Ihre Antragsstelle, die Kammer Ihre Prüfungsstelle. Anmelden müssen Sie sich zur FSP selbst. Das LAGeSo meldet Sie nicht an, anders als etwa die Behörde in Niedersachsen.
Ob Sie die Prüfung überhaupt brauchen, entscheidet das LAGeSo. Befreit werden in der Regel Ärztinnen und Ärzte mit einem Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule, mit mindestens zehn Jahren an einer deutschsprachigen Schule oder mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung auf Deutsch.
Ihr Weg zur Prüfung in sieben Schritten
Die Reihenfolge ist fest. Jeder Schritt öffnet den nächsten.
- Antrag beim LAGeSo stellen. Per Post oder über den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21. Ihre Sprachnachweise müssen Sie dabei noch nicht vorlegen.
- Eingangsbestätigung abwarten. Darin steht, welche Unterlagen noch fehlen, und ob Sie einen medizinischen Fachsprachtest bei der Ärztekammer Berlin nachweisen müssen.
- Bei der Kammer anmelden. Sie füllen das Online-Formular aus, drucken es aus und unterschreiben es. Dazu legen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises und die Eingangsbestätigung. Einreichen dürfen Sie per Post, per E-Mail oder über den Hausbriefkasten der Kammer.
- Gebührenbescheid per E-Mail. Sind die Unterlagen vollständig, kommt der Bescheid. Erst dann überweisen Sie die 550 Euro, und zwar innerhalb von zwei Wochen.
- Vorabanfrage per E-Mail. Nach Zahlungseingang fragt die Kammer, ob Sie am nächstmöglichen Termin teilnehmen möchten. Sie sagen schriftlich zu.
- Einladung per E-Mail. Auf Wunsch auch per Post. Sie kommt spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstag.
- Prüfung und Ergebnis. Das Ergebnis steht frühestens zehn Tage später fest und kommt als PDF per E-Mail. Die Kammer informiert das LAGeSo, das Ihr Verfahren dann fortsetzt.
Prüfungstermine veröffentlicht die Kammer nicht. Sie nennt sie nur auf Anfrage per E-Mail oder Telefon. Im Formular gibt es aber ein Feld für Ihre Prüfungsverfügbarkeit: Dort schreiben Sie, wann Sie geprüft werden möchten. Die Kammer berücksichtigt das, soweit es geht. Telefonische Beratung zur Fachsprachprüfung gibt es montags von 9 bis 12 Uhr.
Welche Unterlagen verlangt das LAGeSo?
Die Liste folgt der Checkliste des LAGeSo für Abschlüsse aus einem Drittstaat, Stand März 2024. Alle Kopien reichen Sie amtlich beglaubigt per Post ein. Persönlich erscheinen müssen Sie nicht.
| Unterlage | Form |
|---|---|
| Nachweis der Zuständigkeit: Einstellungszusage in Berlin, Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz oder, bei Antrag aus dem Ausland, Bewerbungen und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen in Berlin | Einer dieser Nachweise genügt |
| Antrag auf Approbation, auf dem Vordruck des LAGeSo | Original |
| Tabellarischer, chronologischer Lebenslauf bis heute | Mit Unterschrift und Datum |
| Reisepass oder Personalausweis | Amtlich beglaubigte Kopie |
| Geburtsurkunde, bei Namensänderung auch die Heiratsurkunde | Amtlich beglaubigte Kopie, ggf. mit Übersetzung |
| Führungszeugnis Belegart O aus Deutschland, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“ | Nicht älter als drei Monate |
| Führungszeugnis aus Heimatland, Studienland und weiteren Aufenthaltsländern | Nicht älter als drei Monate |
| Certificate of Good Standing aus allen Ländern, in denen Sie ärztlich gearbeitet haben | Nicht älter als drei Monate |
| Ärztliche Bescheinigung auf dem Vordruck, von einer in Deutschland zugelassenen Ärztin oder einem Arzt | Nicht älter als drei Monate |
| Diplom, Nachweis der praktischen Ausbildung (Internatur, Ordinatur), Berufszulassung im Herkunftsstaat | Amtlich beglaubigte Kopie mit Apostille oder Legalisation |
| Individualisierte Fächer- und Stundenübersicht pro Semester, ggf. Curriculum, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen | Amtlich beglaubigte Kopie |
| B2-Zertifikat von Goethe-Institut, telc oder TestDaF und Fachsprachentest C1 | Nicht älter als drei Jahre, darf nachgereicht werden |
Mit einem EU-Abschluss entfällt der Nachweis der Zuständigkeit in der Checkliste. Statt der Unterlagen zur Gleichwertigkeit legen Sie Ihre Ausbildungsnachweise nach der Richtlinie 2005/36/EG vor, gegebenenfalls mit einer Konformitätsbescheinigung. Die Sprachnachweise sind dieselben.
Planen Sie Zeit ein. Das LAGeSo rechnet wegen der vielen Anträge mit einer mehrmonatigen Bearbeitung, bei Drittstaat-Abschlüssen in Einzelfällen mit über einem Jahr. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn alle Unterlagen vorliegen. Fehlende Dokumente reichen Sie deshalb möglichst komplett nach, nicht Stück für Stück.
So läuft die Fachsprachprüfung in Berlin ab
Sie sitzen vor einem Prüfungsausschuss aus zwei Personen, mindestens eine davon ist Ärztin oder Arzt. Zu Beginn stellen sich die Prüfer vor, und sie freuen sich, wenn Sie kurz etwas zu Ihrer Person und Ihrem Werdegang sagen. Dann folgen die drei Teile, je 20 Minuten. Einen Zusatzteil gibt es in Berlin nicht.
- Teil 1, Simulationsanamnese. Sie führen ein Anamnesegespräch mit einem gespielten Patienten: persönliche Angaben, aktuelle Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamente, Familienanamnese. Danach teilen Sie Ihre Verdachtsdiagnosen mit, schlagen Diagnostik und Therapie vor und erklären alles in verständlichen Worten. Notizen sind erlaubt, Sie geben sie am Ende ab.
- Teil 2, Dokumentation. Sie fassen den Fall als Kurzbericht für ärztliche Kollegen zusammen, auf einer strukturierten Vorlage. Mindestens die aktuelle Anamnese schreiben Sie in ganzen Sätzen. Sie arbeiten am Computer oder von Hand und dürfen Ihre Notizen und das bereitgestellte medizinische Fachwörterbuch benutzen.
- Teil 3, ärztliches Gespräch. Sie stellen den Patienten einem ärztlichen Prüfer in der Rolle der leitenden Ärztin oder des leitenden Arztes vor und beantworten Fragen. Dazu kommen drei kleine Aufgaben: fünf Fachbegriffe ins Deutsche übersetzen, zwei Abkürzungen vervollständigen und drei Laborwerte mit Zahlen und Maßeinheiten korrekt vorlesen.
Bewertet wird nach einem einheitlichen Schema. Insgesamt gibt es 60 Punkte, und Sie müssen in jedem Teil mindestens 60 Prozent erreichen. Geprüft wird Ihre Sprache, nicht Ihr Fachwissen. Wie die Prüfer genau hinschauen, erklärt der Artikel zu den Bewertungskriterien der Fachsprachprüfung.
Wer nicht besteht, wiederholt die ganze Prüfung, beliebig oft, mit neuer Anmeldung und neuer Gebühr. Die Kammer empfiehlt vorher mindestens drei Monate Vorbereitung. Gegen das Ergebnis können Sie bei der Kammer keinen Widerspruch einlegen, das geht nur gegen Entscheidungen des LAGeSo.
Wie die drei Teile im Detail funktionieren, zeigen der Überblick zum Ablauf der Fachsprachprüfung, der Leitfaden zum Arzt-Patienten-Gespräch, der Leitfaden zum Arztbrief und die Fallvorstellung.
Was kostet der Weg in Berlin?
In Berlin kostet die Fachsprachprüfung 550 Euro pro Versuch, die Approbation mit einem Abschluss aus einem Drittstaat 430 Euro.
| Posten | Gebühr |
|---|---|
| Fachsprachprüfung | 550 € pro Versuch |
| Absage nach Ablauf der Frist, mit wichtigem Grund | 100 € |
| Approbation mit Abschluss aus einem Drittstaat | 430 € |
| Approbation mit EU-Abschluss | 210 € |
| Direkter Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung | 250 € |
| Kenntnisprüfung | 540 € |
| Berufserlaubnis | 150 € |
| Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung | 280 € |
| Verlängerung oder Änderung der Berufserlaubnis | 150 € |
Die Fachsprachprüfung zahlen Sie an die Ärztekammer, alle anderen Posten an das LAGeSo. Dessen Beträge sind Regelgebühren nach der Berliner Gebührenordnung: Im Einzelfall können sie innerhalb des Gebührenrahmens höher oder niedriger ausfallen. Gutachten, die im Verfahren nötig werden, berechnet das LAGeSo zusätzlich als Auslagen. Dazu kommen Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen und Porto.
Eine Ermäßigung sieht die Gebührenordnung nicht vor. Beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter, fragen Sie dort vor der Zahlung nach einer Kostenübernahme.
Wer seine Anmeldung zurückzieht, sollte die Fristen kennen: Bis zum Zugang der Einladung, spätestens aber 14 Tage vor dem Termin, sagen Sie kostenfrei ab und bekommen die Gebühr zurück. Später entscheidet der Grund. Mit wichtigem Grund behält die Kammer 100 Euro ein, und Sie müssen sich nicht neu anmelden. Ohne wichtigen Grund melden Sie sich neu an und zahlen die volle Gebühr noch einmal.
Welche Sprachprüfungen zählen in Berlin?
In Berlin zählt für die Fachsprache nur die Prüfung der Ärztekammer Berlin. FaMed und die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) ersetzen sie nicht.
Das B2-Zertifikat ist keine Alternative zur FSP. Sie brauchen es zusätzlich: von Goethe-Institut, telc oder TestDaF, nicht älter als drei Jahre. Das allgemeine B2-Zertifikat ersetzt in keinem Bundesland die Fachsprachprüfung.
Für die Fachsprache zählt nur die Kammerprüfung. Die Ärztekammer Berlin beantwortet die Frage in ihren FAQ ausdrücklich: Die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) ersetzt die Fachsprachprüfung nicht, das LAGeSo akzeptiert nur die bestandene Prüfung der Ärztekammer Berlin. Auch mit einem EU-Abschluss verlangt das LAGeSo den Fachsprachentest vor der Kammer, außer Ihre Sprachkenntnisse sind anders zweifelsfrei belegt, etwa durch eine Ausbildung auf Deutsch.
Berlin ist damit strenger als Baden-Württemberg, das FaMed und telc Medizin anerkennt, und als Hessen, das beide mit einem EU-Abschluss akzeptiert. Wie sich die Formate unterscheiden, zeigt der Vergleich FSP, telc oder FaMed.
Und umgekehrt? Ob eine Berliner FSP in einem anderen Bundesland anerkannt wird, entscheidet laut Kammer die dortige Approbationsbehörde. Haben Sie die FSP schon in einem anderen Land abgelegt, klären Sie mit dem LAGeSo, bevor Sie nach Berlin wechseln, ob sie hier zählt. Im Umland ist die Antwort schriftlich geregelt: Brandenburg akzeptiert ausdrücklich den Fachsprachtest einer Kammer aus einem anderen Bundesland.
Gutachten oder Kenntnisprüfung
Mit einem Abschluss aus einem Drittstaat prüft das LAGeSo, ob Ihre Ausbildung gleichwertig ist. Unterscheidet sie sich wesentlich von der deutschen, und können Sie die Unterschiede nicht durch einschlägige Berufserfahrung ausgleichen, legen Sie eine Kenntnisprüfung ab. Sie findet laut Senat zweimal im Jahr statt: von April bis Juni und von Oktober bis Dezember.
Sie können auf die Gleichwertigkeitsprüfung auch verzichten und direkt die Zulassung zur Kenntnisprüfung beantragen. Das kostet 250 statt 430 Euro, und der Senat nennt diesen Weg ausdrücklich als Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen. In Sachsen ist dieser Verzicht zum Beispiel nicht möglich. Welcher Weg zu Ihnen passt, erklärt der Artikel zu den Unterschieden zwischen FSP und Kenntnisprüfung.
Der Punkt, der Berlin besonders macht: Keine Facharztweiterbildung ohne Approbation
Viele planen so: erst die Berufserlaubnis, dann eine Stelle, dann die Weiterbildung, und die Approbation kommt irgendwann nebenbei. In Berlin geht diese Rechnung nicht auf.
Dasselbe gilt, wenn Sie Weiterbildungszeiten oder einen Facharzttitel aus dem Ausland anerkennen lassen wollen: Auch dafür verlangt die Kammer die Approbation oder die nachgewiesene Gleichwertigkeit. Die Berufserlaubnis erlaubt Ihnen in Berlin also zu arbeiten, aber sie ist kein Startschuss für den Facharzt.
Die Berufserlaubnis selbst gibt es trotzdem, und sie ist wertvoll:
- Sie beantragen sie in Berlin zusammen mit dem Antrag auf Approbation.
- Voraussetzungen sind unter anderem eine abgeschlossene Ausbildung, B2, der Fachsprachentest, die gesundheitliche Eignung und der Nachweis der Zuständigkeit. In Hamburg reicht für den Anfang B2, die FSP wird dort erst für das zweite Jahr verlangt.
- Sie gilt nur im Land Berlin und für zwei Jahre und kostet 150 Euro.
- Service Berlin nennt eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von etwa 3 bis 4 Monaten, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
- Mit einem EU-Abschluss wird sie nur in seltenen Einzelfällen erteilt, dort gilt vorrangig die Approbation.
Ich habe selbst mit einer Berufserlaubnis gearbeitet. Man lernt in diesen Monaten mehr Deutsch als in jedem Kurs. Nur sollte die Approbation in Berlin nie aus dem Blick geraten, denn erst sie öffnet die Tür zur Weiterbildung. Mehr dazu in Berufserlaubnis: arbeiten ohne Approbation und Was ist eine Approbation?.
Die Wartezeit gehört Ihnen
Der Berliner Senat nennt eine durchschnittliche Wartezeit von 4 bis 8 Wochen zwischen Anmeldung und Prüfung. Je nach Andrang kann es auch länger dauern. Die Einladung kommt spätestens zwei Wochen vorher, und Sie können bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei absagen.
Dabei reden Sie in Berlin mit: Sie nennen im Formular, wann Sie verfügbar sind, und Sie sagen zur Vorabanfrage erst zu, wenn Sie wirklich bereit sind. Nutzen Sie die Wochen dazwischen. Täglich zwanzig Minuten Sprechen, ein Kurzbericht pro Woche, eine Patientenvorstellung laut vor dem Spiegel. Wie ein realistischer Rhythmus aussieht, zeigt der Lernplan für die FSP-Vorbereitung, und die mündlichen Teile üben Sie mit dem Leitfaden zur mündlichen Simulation.
Ihr eine Schritt für heute
Öffnen Sie Ihr E-Mail-Programm und legen Sie eine Regel an: Nachrichten von aekb.de und lageso.berlin.de landen nie im Spam. Das dauert zwei Minuten. Danach üben Sie die kleinste Berliner Aufgabe: Lesen Sie drei Laborwerte laut vor, mit Zahl und Maßeinheit, bis sie ohne Stocken klingen.
Sprechen. Üben. Bestehen.
FSP-Grundwissen in einer Minute
Das gilt in allen Bundesländern. Was in Berlin anders geregelt ist, steht oben in diesem Ratgeber.
Drei Teile, je etwa 20 Minuten
Arzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch. Geprüft wird die Fachsprache auf C1-Niveau, nicht Ihr medizinisches Wissen.
Mehr im Blog60 Prozent als Maßstab
Die Kammer bewertet jeden Teil, verbreitet ist eine Bestehensgrenze von 60 Prozent. Einzelne Teile holen Sie nicht nach, wiederholt wird in der Regel die ganze Prüfung.
Mehr im BlogSprache ist nicht Wissen
Die FSP prüft Ihre Sprache, die Kenntnisprüfung Ihr medizinisches Wissen. Diese brauchen Sie, wenn die Behörde Ihre Ausbildung nicht als gleichwertig anerkennt oder Sie, wo erlaubt, auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten.
Mehr im BlogArbeiten vor der Approbation
Befristet, in der Regel auf höchstens zwei Jahre, an ein Bundesland gebunden und oft auf bestimmte Stellen beschränkt. Die Approbation gilt unbefristet und bundesweit.
Mehr im BlogOffizielle Quellen
Verbindlich sind immer diese Stellen, nicht dieser Ratgeber. Wir haben die Angaben im September 2026 dort geprüft.
- LAGeSo: Approbation bei akademischer Ausbildung außerhalb der EU (Drittstaat)
- LAGeSo: Hinweise zum Fachsprachentest für Ärztinnen/Ärzte (PDF, Stand März 2026)
- LAGeSo: Checkliste für die Approbation/Berufserlaubnis bei Ausbildung in einem Drittstaat (PDF, Stand März 2024)
- LAGeSo: Checkliste für die Approbation bei Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat (PDF, Stand März 2024)
- LAGeSo: Gebührenübersicht (Regelgebühren) nach der GesPflGebO (PDF, Stand Dezember 2022)
- Service Berlin: Berufserlaubnis als Ärztin/Arzt beantragen
- Ärztekammer Berlin: Fachsprachprüfung, Ablauf und Fragen & Antworten
- Ärztekammer Berlin: Anmeldung zur Fachsprachprüfung
- Ärztekammer Berlin: Sie kommen aus dem Ausland? Approbation und Weiterbildung
- Abgeordnetenhaus Berlin: Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 19/11713 zur Approbation (PDF, Mai 2022)
- Anerkennung in Deutschland: kostenlose Beratung zur Berufsanerkennung
Häufige Fragen
Wer führt die Fachsprachprüfung in Berlin durch?+
Die Ärztekammer Berlin, im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit. Geprüft wird in der Friedrichstraße 16 in 10969 Berlin. Über Ihren Antrag auf Approbation entscheidet dagegen das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
Was kostet die Fachsprachprüfung in Berlin?+
Die Gebühr beträgt 550 Euro pro Versuch und geht direkt an die Ärztekammer Berlin. Sie zahlen erst, wenn Sie den Gebührenbescheid per E-Mail erhalten haben, per Überweisung und innerhalb von zwei Wochen. Barzahlung ist nicht möglich. Gebühren können sich jederzeit ändern, maßgeblich ist Ihr Gebührenbescheid.
Brauche ich zuerst einen Antrag auf Approbation, um mich in Berlin zur FSP anzumelden?+
Ja. Die Ärztekammer Berlin nimmt Ihre Anmeldung erst an, wenn Sie beim LAGeSo die Approbation oder Berufserlaubnis beantragt haben. Sie brauchen die Eingangsbestätigung des LAGeSo mit dem Hinweis, dass ein medizinischer Fachsprachtest nachzuweisen ist.
Wie melde ich mich bei der Ärztekammer Berlin zur Fachsprachprüfung an?+
Sie füllen das Online-Anmeldeformular der Kammer aus, drucken es aus und unterschreiben es. Zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises und der Eingangsbestätigung des LAGeSo schicken Sie es per Post, per E-Mail oder werfen es in den Hausbriefkasten der Kammer. Meldet eine Agentur Sie an, ist zusätzlich eine Vollmacht im Original nötig.
Wie lange warte ich in Berlin auf den Termin der Fachsprachprüfung?+
Der Berliner Senat nennt eine durchschnittliche Wartezeit von 4 bis 8 Wochen zwischen Anmeldung und Prüfung. Je nach Andrang kann es auch länger dauern. Die Kammer veröffentlicht keine Termine, sie nennt sie nur auf Anfrage per E-Mail oder Telefon. Die Einladung erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstag.
Wie läuft die Fachsprachprüfung in Berlin ab?+
Sie besteht aus drei Teilen von je 20 Minuten: Simulationsanamnese mit einem gespielten Patienten, schriftliche Dokumentation als Kurzbericht und ärztliches Gespräch mit einem ärztlichen Prüfer. Im dritten Teil übersetzen Sie außerdem fünf Fachbegriffe ins Deutsche, vervollständigen zwei Abkürzungen und lesen drei Laborwerte mit Maßeinheiten vor. Einen Zusatzteil gibt es in Berlin nicht.
Darf ich in der Berliner Fachsprachprüfung Hilfsmittel benutzen?+
Im Anamnesegespräch dürfen Sie Notizen machen, die Sie am Ende abgeben. Für die Dokumentation dürfen Sie diese Notizen und das bereitgestellte medizinische Fachwörterbuch nutzen, und Sie schreiben am Computer oder von Hand. Ihr Personaldokument müssen Sie zur Prüfung mitbringen.
Wann bestehe ich die Fachsprachprüfung in Berlin?+
Insgesamt sind 60 Punkte erreichbar. Sie müssen in jedem der drei Prüfungsteile mindestens 60 Prozent erreichen. Ein starker Teil gleicht einen schwachen nicht aus. Geprüft wird die Sprache, nicht Ihr medizinisches Fachwissen.
Wann erfahre ich mein Ergebnis?+
Frühestens zehn Tage nach der Prüfung. Die Ärztekammer Berlin schickt Ihnen die Bescheinigung als PDF per E-Mail und informiert das LAGeSo. Das LAGeSo bittet, das Zertifikat zusätzlich an bqfg@lageso.berlin.de weiterzuleiten. Telefonische Anfragen zum Ergebnis beantwortet die Kammer nicht.
Wie oft darf ich die FSP in Berlin wiederholen?+
Unbegrenzt. Sie wiederholen immer die ganze Prüfung mit allen drei Teilen, melden sich neu an und zahlen erneut 550 Euro. Die Kammer empfiehlt vor der Wiederholung mindestens drei Monate Vorbereitung. Einen Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis nimmt die Ärztekammer Berlin nicht an.
Wird die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) in Berlin anerkannt?+
Nein. Laut Ärztekammer Berlin ersetzt das telc-Zertifikat Deutsch B2·C1 Medizin die Fachsprachprüfung nicht, das LAGeSo akzeptiert nur die bestandene Fachsprachprüfung der Ärztekammer Berlin. Das allgemeine B2-Zertifikat brauchen Sie trotzdem, es ist aber keine Alternative zur FSP.
Was kostet die Approbation in Berlin?+
Nach der Gebührenübersicht des LAGeSo beträgt die Regelgebühr 430 Euro mit einem Abschluss aus einem Drittstaat und 210 Euro mit einem EU-Abschluss. Beantragen Sie direkt die Zulassung zur Kenntnisprüfung, sind es 250 Euro, die Kenntnisprüfung selbst kostet 540 Euro. Die Berufserlaubnis kostet 150 Euro. Gutachten werden zusätzlich als Auslagen berechnet.
Kann ich in Berlin mit einer Berufserlaubnis die Facharztweiterbildung beginnen?+
Nein. Seit dem Berliner Heilberufekammergesetz vom 30. November 2018 können Sie die Weiterbildung in Berlin erst mit der Approbation beginnen oder wenn die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes nachgewiesen ist. Nur wer vor diesem Datum mit Berufserlaubnis begonnen hat, darf nach einer Übergangsregel weitermachen.
Glossar
- LAGeSo
- Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist die Approbationsbehörde des Landes Berlin. Sein Referat IV A in der Turmstraße 21 entscheidet über Approbation und Berufserlaubnis, prüft die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse und stellt fest, ob Sie einen Fachsprachentest brauchen.
- Ärztekammer Berlin
- Die ärztliche Selbstverwaltung Berlins mit Sitz in der Friedrichstraße 16. Sie nimmt im Auftrag der Senatsverwaltung die Fachsprachprüfung ab und ist später für die Facharztweiterbildung zuständig, erteilt aber keine Approbation.
- Fachsprachprüfung (FSP)
- Die Prüfung der medizinischen Fachsprache auf dem Niveau C1 mit Arzt-Patienten-Gespräch, schriftlicher Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch. In Berlin heißt sie auch Fachsprachentest, die drei Teile dauern je 20 Minuten, einen Zusatzteil gibt es nicht.
- Vorabanfrage
- Die E-Mail, mit der die Ärztekammer Berlin nach Eingang Ihrer Gebühr fragt, ob Sie am nächstmöglichen Prüfungstermin teilnehmen möchten. Erst wenn Sie schriftlich zusagen, erhalten Sie die Einladung.
- Nachweis der Zuständigkeit
- Der Beleg, dass Berlin für Ihren Antrag zuständig ist: eine Einstellungszusage in Berlin, eine Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz oder, wenn Sie aus dem Ausland beantragen, Bewerbungen und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen in Berlin.
- Berufserlaubnis
- Eine befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO, den Arztberuf vorübergehend auszuüben. In Berlin wird sie zusammen mit dem Antrag auf Approbation beantragt, gilt nur im Land Berlin und für zwei Jahre und reicht nicht, um die Facharztweiterbildung zu beginnen.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: September 2026.
