FSP und Approbation in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz auf einen Blick
Stand der Angaben:
| Approbationsbehörde | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Koblenz |
|---|---|
| Antrag | Mit Drittstaat-Abschluss nur per Post über ProfeS in Landau, aus dem Ausland vorher Beratung durch die ZSBA |
| Fachsprachprüfung bei | Bezirksärztekammer Rheinhessen, im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz |
| Anmeldung zur FSP | Selbst per E-Mail bei der Bezirksärztekammer, erst mit qualifizierter Eingangsbestätigung des LSJV |
| Gebühr der FSP | 470 € pro Versuch |
| Prüfungsort | Mainz, Bauhofstraße 5a |
| Wartezeit auf die FSP | Keine offizielle Angabe, Termine werden quartalsweise vergeben, Einladung mindestens 2 Wochen vorher |
| Gültigkeit der FSP | 3 Jahre |
| Wiederholung | Möglich nach der von der Kommission empfohlenen Vorbereitungszeit, Gebühr jedes Mal neu |
| Statt Kammer-FSP anerkannt | FaMed, Prüfungsstelle auch in Mainz · Fachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer aus einem früheren Verfahren |
| Gebühr der Approbation | 155 bis 300 €, Berufserlaubnis 150 €, Gleichwertigkeitsprüfung 100 bis 600 € |
Der Satz, der Punkte gekostet hat
Eine Kollegin hatte ihre Anamnese perfekt auswendig gelernt. Dreißig Fragen, immer in derselben Reihenfolge, sie konnte sie im Schlaf. Mitten im Gespräch fragte die Patientin, ob sie operiert werden müsse. Die Kollegin lächelte freundlich und sagte: „Dazu komme ich am Ende.“ Dann machte sie mit Frage zwölf weiter.
In vielen Bundesländern wäre das ein kleiner Schönheitsfehler. In Mainz schreibt die Kammer ausdrücklich, dass genau dieses Verhalten zu erheblichem Punktverlust bis zum Nichtbestehen führen kann. Die Prüfung in Rheinland-Pfalz belohnt nicht den besten Fragenkatalog, sondern das echte Gespräch. Sortieren wir den Weg dorthin und dann die Regeln, nach denen dort gezählt wird.
Wer ist in Rheinland-Pfalz wofür zuständig?
In Rheinland-Pfalz entscheidet das LSJV in Koblenz über Approbation und Berufserlaubnis, die Fachsprachprüfung nimmt die Bezirksärztekammer Rheinhessen in Mainz ab.
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
Das LSJV in Koblenz ist Ihre Behörde. Es prüft die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung, entscheidet über Approbation und Berufserlaubnis und organisiert die Kenntnisprüfung. Anträge mit einem Abschluss außerhalb von EU, EWR und Schweiz nimmt es aber nicht direkt an: Sie laufen über das Fallmanagement der ProfeS GmbH in Landau, das die Unterlagen weiterleitet, sobald sie vollständig sind.
- Bezirksärztekammer Rheinhessen
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz führt die Fachsprachprüfung im Auftrag des LSJV durch und hat Organisation und Durchführung an die Bezirksärztekammer Rheinhessen in Mainz delegiert. Geprüft wird für das ganze Land in Mainz, Bauhofstraße 5a. Die Kammer kommuniziert ausschließlich schriftlich per E-Mail, telefonische Auskünfte gibt sie nicht.
Kurz: ProfeS ist Ihr Eingang, das LSJV Ihre Behörde, die Bezirksärztekammer Ihre Prüfungsstelle. Und anders als in Sachsen oder Niedersachsen melden Sie sich zur Prüfung selbst an.
Nicht alle brauchen die Fachsprachprüfung, das LSJV entscheidet im Einzelfall. Als erbracht gilt der Nachweis in der Regel, wenn Sie mindestens zehn Jahre eine deutschsprachige Schule besucht, mindestens drei Jahre eine Berufsausbildung auf Deutsch absolviert oder Ihr Medizinstudium auf Deutsch abgeschlossen haben, oder wenn Sie Deutsch fließend in Wort und Schrift beherrschen, etwa als Muttersprache.
So kommen Sie in Rheinland-Pfalz zur Prüfung
Die Reihenfolge ist fest, und jeder Schritt öffnet erst den nächsten.
- Aus dem Ausland: zuerst die ZSBA. Vor dem Antrag ist eine Beratung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung zwingend. Dafür registrieren Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit. Die ZSBA kann Ihnen einen Standortvermerk ausstellen, den das LSJV als Nachweis der Zuständigkeit akzeptiert. Die zweite Möglichkeit ist eine verbindliche Einstellungszusage eines Arbeitgebers in Rheinland-Pfalz.
- Antrag per Post an ProfeS. Das Formular für Drittstaaten heißt „Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und Feststellung der Gleichwertigkeit“, mit einer Version für Anträge aus dem Ausland und einer aus dem Inland. Auf Wunsch gibt es die Formulare auch auf Englisch.
- Qualifizierte Eingangsbestätigung abwarten. Laut Serviceportal bestätigt die Behörde den Eingang innerhalb von höchstens einem Monat. Achten Sie auf den Betreff: Nur ein Schreiben mit den Worten „Qualifizierte Eingangsbestätigung“ oder ein Zwischenbescheid des LSJV reicht der Kammer.
- Selbst bei der Kammer anmelden. Per E-Mail, mit dem aktuellen Anmeldeformular, das Sie bei jeder Anmeldung neu herunterladen. Jede Unterlage als einzelne PDF: Eingangsbestätigung, kurzer Lebenslauf, Pass oder Ausweis, Sprachzertifikat ab B2. Haben Sie ein Stellenangebot oder eine Hospitation in Rheinland-Pfalz, legen Sie den Beleg dazu. Damit werden Sie bevorzugt eingeladen.
- Terminwunsch angeben. Ein exaktes Datum können Sie nicht wählen, aber angeben, ab wann Sie bereit sind. Bis zum Versand der Einladung können Sie diesen Wunsch kostenlos ändern.
- Erst nach Aufforderung zahlen. Die Kammer schreibt Ihnen, wann Sie die 470 Euro überweisen sollen, mit einem Verwendungszweck samt Registriernummer. Die Einladung kommt nach Zahlungseingang, mindestens zwei Wochen vor dem Termin. Brauchen Sie sie für ein Visum, lädt die Kammer mit mindestens acht Wochen Vorlauf ein.
- Prüfung und Ergebnis am selben Tag. Die Kommission teilt Ihnen das Ergebnis direkt nach der Prüfung mit und übermittelt es an das LSJV.
Solange Sie sich noch im Ausland aufhalten, können Sie im Antrag zustimmen, dass das LSJV per E-Mail mit Ihnen kommuniziert. Angehängte Dokumente schickt es dann verschlüsselt. Rechnen Sie außerdem damit, dass ProfeS Ihre Unterlagen erst weiterleitet, wenn sie vollständig sind: Jede fehlende Seite verschiebt also den Moment, ab dem das LSJV überhaupt arbeitet.
Ein Detail für alle mit deutscher Adresse: Verlassen Sie Deutschland, auch nur kurz, müssen Sie die Kammer vorher informieren. Entstehen Kosten, weil eine Einladung Sie nicht erreicht, tragen Sie sie selbst.
Welche Unterlagen verlangt das LSJV?
Die Liste folgt dem Antragsformular für Drittstaaten aus dem Ausland (Stand Januar 2026). Die Nachweise reichen Sie in amtlich beglaubigter Kopie ein, zusätzlich in deutscher Übersetzung.
| Unterlage | Form |
|---|---|
| Reisepass oder Personalausweis | Kopie |
| Tabellarische Aufstellung von Ausbildung und Berufstätigkeit | Auf Deutsch |
| Bescheinigung über den Abschluss der ärztlichen Ausbildung | Mit Apostille oder Legalisation |
| Bescheinigung über die Berufserfahrung | Falls vorhanden |
| Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunfts- oder Ausbildungsstaat | Mit Apostille oder Legalisation |
| Polizeiliches Führungszeugnis aus Herkunfts- und Ausbildungsstaat | Bei Vorlage nicht älter als drei Monate |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ärztekammer oder des Gesundheitsministeriums | Bei Vorlage nicht älter als drei Monate |
| Datenschutzrechtliche Einwilligung | Formular des LSJV, unterschrieben |
| Nach der Einreise: Bestätigung von Krankenhaus oder Praxis über die geplante Einstellung | Vom Arbeitgeber |
| Nach der Einreise: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde | Direkt an das LSJV, Referat 53.1 |
| Nach der Einreise: ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung | Im Inland ausgestellt, Vordruck des LSJV |
| Nach der Einreise: Nachweis der Deutschkenntnisse | B2-Zertifikat, später die FSP |
Der Punkt, der Rheinland-Pfalz besonders macht: das Punktesystem in Mainz
Für die Fachsprachprüfung in Mainz rechnen Sie mit 3 bis 3,5 Stunden einschließlich Wartezeiten. Den Kern bilden die drei Teile, die es in jedem Bundesland gibt. Dazu kommen drei Zusatzteile. Die Kammer nummeriert die Abschnitte selbst anders und kann sie in unterschiedlicher Reihenfolge prüfen.
| Prüfungsteil | Zeit | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Anamnesegespräch mit Patientenaufklärung | 20 Min. | Verständliche Alltagssprache, Fragen der Patientin sofort beantworten |
| Schriftliche Dokumentation mit Untersuchungsanforderung | 5 + 20 Min. | Alle Angaben vollständig, im richtigen Feld des Vordrucks |
| Arzt-Arzt-Gespräch, Bericht an Oberärztin oder Oberarzt | 15 bis 20 Min. | Fachsprache, flüssig reagieren, medizinische Fehler zählen nicht |
| Zusatzteil Verständnistest | 20 + 5 Min. | 20 Fachbegriffe ins Patientendeutsch, 20 deutsche Begriffe ins Lateinische oder Griechische, 3 Aufgaben am Körperschema |
| Zusatzteil freies Gespräch | 10 bis 15 Min. | Fragen verstehen und Antworten formulieren |
| Zusatzteil Lese- und Hörverstehen | 20 Min. | 3 Fragen zu einem medizinischen Text, Inhalt von 2 Telefonanrufen notieren |
Entscheidend ist die Bewertung. Jeder Teil hat eine Mindestpunktzahl. Verfehlen Sie sie in einem abgeschlossenen Teil, wird die Prüfung abgebrochen. Und die Mindestpunktzahlen allein reichen nicht: Insgesamt brauchen Sie mehr als 60 Prozent der Punkte. Einen schwachen Teil müssen Sie also mit überdurchschnittlichen Ergebnissen in anderen Teilen ausgleichen.
Die Kommission besteht aus zwei in der Medizin erfahrenen Personen, meistens beide approbiert, beide mit Deutsch als Muttersprache. Handy, Tablet und Smartwatch geben Sie beim Betreten ab, und bei den schriftlichen Teilen kann der Raum per Videokamera überwacht werden. Das Ergebnis erfahren Sie direkt nach der Prüfung. Eine Bescheinigung im Original gibt es nur, wenn Sie bestanden haben.
Mein ehrlicher Eindruck: Die Zusatzteile sind nicht schwerer als die Kernteile, aber sie sind anders. Wer nur Anamnese und Fallvorstellung geübt hat, verliert Punkte bei den Vokabeln und den Telefonanrufen, bevor das eigentliche Gespräch überhaupt anfängt. Die Kernteile üben Sie mit den Leitfäden zum Arzt-Patienten-Gespräch, zum Arztbrief und zur Fallvorstellung. Für den Verständnistest hilft die Übung medizinische Fachbegriffe in Laiensprache, für die Telefonate das Training zum Hörverstehen in der Medizin. Einen Vokabeltest als Zusatzteil kennt übrigens auch Hessen, dort aber ohne Körperschema und Telefonate.
Was kostet der Weg in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz kostet die Fachsprachprüfung 470 Euro pro Versuch, die Approbation 155 bis 300 Euro.
| Posten | Gebühr |
|---|---|
| Fachsprachprüfung | 470 € pro Versuch |
| Berufserlaubnis, auch Verlängerung | 150 € |
| Approbation | 155 bis 300 € |
| Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses | 100 bis 600 € |
| Kenntnisprüfung | Keine offizielle Angabe, maßgeblich ist der Gebührenbescheid |
Die Prüfungsgebühr zahlen Sie an die Bezirksärztekammer Rheinhessen, erst nach deren schriftlicher Aufforderung. Einen Zahlungsbeleg schicken Sie nur, wenn die Kammer ausdrücklich danach fragt, und die interne Bearbeitung kann bis zu zwei Wochen dauern. Die Gebühren des LSJV legt das Besondere Gebührenverzeichnis des Landes fest, innerhalb der Spannen nach Aufwand. Dazu kommen Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen und Porto.
Welche Sprachprüfungen zählen in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz zählen für die Fachsprache die Prüfung der Bezirksärztekammer Rheinhessen und die FaMed. Andere Nachweise prüft das LSJV im Einzelfall.
Das B2-Zertifikat ist keine Alternative zur FSP. Sie brauchen es zusätzlich, schon für die Anmeldung bei der Kammer.
Für die Fachsprache nennt das LSJV zwei Stellen: die Bezirksärztekammer Rheinhessen und die FaMed, die ebenfalls eine Prüfungsstelle in Mainz hat. Laut Marburger Bund zählt außerdem eine Fachsprachprüfung, die Sie bei einer anderen Landesärztekammer im Rahmen eines Verfahrens in einem anderen Bundesland schon abgelegt haben. Der Nachweis gilt als aktuell, wenn er nicht älter als drei Jahre ist.
Die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) nennt das LSJV nicht. Andere Nachweise erkennt es nur an, wenn sie geeignet sind, und entscheidet darüber, wenn Sie sie vorlegen. Fragen Sie also vorher nach. Ganz anders sieht es in Baden-Württemberg aus, das FaMed und telc Medizin ausdrücklich anerkennt, und in Berlin, das nur die eigene Kammerprüfung akzeptiert. Wie sich die Formate unterscheiden, zeigt der Vergleich FSP, telc oder FaMed.
Berufserlaubnis und Kenntnisprüfung: rechtzeitig planen
Die Berufserlaubnis gibt es in Rheinland-Pfalz für höchstens zwei Jahre. Das Serviceportal des Landes nennt als Voraussetzung neben Abschluss, persönlicher und gesundheitlicher Eignung ausdrücklich B2 und den Fachsprachtest auf C1. Mit der Berufserlaubnis dürfen Sie gegen Bezahlung im Krankenhaus oder in einer Praxis arbeiten, unter Aufsicht einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes.
Die Kammer weist aber auf eine Grenze hin: Die Facharztweiterbildung beginnen Sie erst mit der Approbation. So regelt es das Heilberufsgesetz des Landes, es sei denn, Sie haben einen gleichwertigen Ausbildungs- oder Kenntnisstand nachgewiesen, etwa durch die Kenntnisprüfung. Die Weiterbildungszeit sammeln Sie mit der Berufserlaubnis also noch nicht.
Die Kenntnisprüfung früh einplanen. Laut LSJV beträgt die Wartezeit auf die Kenntnisprüfung zurzeit etwa 16 Monate, je nach Andrang kann es auch länger dauern. Die Prüfung umfasst Innere Medizin und Chirurgie und kann zweimal wiederholt werden. Wer weiß, dass er sie braucht, sollte die Terminvereinbarung beim LSJV nicht erst gegen Ende der zwei Jahre Berufserlaubnis angehen.
Ob Sie die Kenntnisprüfung brauchen, ergibt die Gleichwertigkeitsprüfung. Sind die Unterlagen vollständig, dauert das Verfahren laut Serviceportal höchstens vier Monate. Im Antragsformular können Sie außerdem ankreuzen, dass Sie die Nachweise für ein Gutachten über Ihre Ausbildung nicht vorlegen können. Den Unterschied zwischen beiden Prüfungen erklärt der Artikel FSP und Kenntnisprüfung, die Arbeit ohne Approbation der Beitrag Berufserlaubnis: arbeiten ohne Approbation.
Die Wartezeit gehört Ihnen
Eine offizielle Wartezeit veröffentlicht die Kammer nicht. Sie plant nach Quartalen und lädt für Januar bis März ab etwa Mitte November ein, für April bis Juni ab etwa Mitte Februar, für Juli bis September ab etwa Mitte Mai und für Oktober bis Dezember ab etwa Mitte August. Für die Termine bis Mitte Dezember 2026 schreibt sie, dass Terminwünsche meistens gut erfüllt werden können. Je nach Andrang kann es trotzdem länger dauern.
Weil Sie selbst angeben, ab wann Sie bereit sind, entscheiden Sie in Rheinland-Pfalz stärker als anderswo über Ihr eigenes Tempo. Nutzen Sie das ehrlich. Planen Sie die Zusatzteile von Anfang an mit ein: jeden Tag zwanzig Begriffe in beide Richtungen, jede Woche eine Dokumentation auf dem Vordruck, zweimal pro Woche ein Telefonat, das Ihnen jemand vorliest. Wie ein realistischer Rhythmus aussieht, zeigt der Plan zur FSP-Vorbereitung im Alltag.
Ihr eine Schritt für heute
Laden Sie auf der Seite der Bezirksärztekammer Rheinhessen den Anamnesebogen herunter, den Sie in der Prüfung ausfüllen werden. Drucken Sie ihn aus, stellen Sie einen Timer auf 20 Minuten und dokumentieren Sie ein Gespräch, das Sie diese Woche geführt oder geübt haben: Seite 1 in ganzen Sätzen, Seiten 2 und 3 in Stichpunkten, Fachbegriffe nur auf Seite 4. In Mainz zählt jedes Feld, und heute lernen Sie den Bogen kennen, nicht erst am Prüfungstag.
Sprechen. Üben. Bestehen.
FSP-Grundwissen in einer Minute
Das gilt in allen Bundesländern. Was in Rheinland-Pfalz anders geregelt ist, steht oben in diesem Ratgeber.
Drei Teile, je etwa 20 Minuten
Arzt-Patienten-Gespräch, schriftliche Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch. Geprüft wird die Fachsprache auf C1-Niveau, nicht Ihr medizinisches Wissen.
Mehr im Blog60 Prozent als Maßstab
Die Kammer bewertet jeden Teil, verbreitet ist eine Bestehensgrenze von 60 Prozent. Einzelne Teile holen Sie nicht nach, wiederholt wird in der Regel die ganze Prüfung.
Mehr im BlogSprache ist nicht Wissen
Die FSP prüft Ihre Sprache, die Kenntnisprüfung Ihr medizinisches Wissen. Diese brauchen Sie, wenn die Behörde Ihre Ausbildung nicht als gleichwertig anerkennt oder Sie, wo erlaubt, auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten.
Mehr im BlogArbeiten vor der Approbation
Befristet, in der Regel auf höchstens zwei Jahre, an ein Bundesland gebunden und oft auf bestimmte Stellen beschränkt. Die Approbation gilt unbefristet und bundesweit.
Mehr im BlogOffizielle Quellen
Verbindlich sind immer diese Stellen, nicht dieser Ratgeber. Wir haben die Angaben im September 2026 dort geprüft.
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung: Approbation Medizin, Formulare und Kontakte
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung: Approbationen für akademische Heilberufe, ZSBA-Beratung und Sprachnachweise
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung: Antrag auf Berufserlaubnis und Feststellung der Gleichwertigkeit, Drittstaaten, aus dem Ausland (PDF, Stand Januar 2026)
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung: Informationen zur Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte (PDF)
- Serviceportal Rheinland-Pfalz: Ärztin oder Arzt mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen (Stand 06.11.2023)
- Bezirksärztekammer Rheinhessen: Ärztliche Fachsprachenprüfung (Stand 04.08.2026)
- Bezirksärztekammer Rheinhessen: Informationen zur Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzte in Rheinland-Pfalz (PDF, in Kraft ab 01.01.2026)
- Bezirksärztekammer Rheinhessen: Ablaufhinweise zur Fachsprachenprüfung in Mainz (PDF, Stand 13.12.2023)
- Landesrecht Rheinland-Pfalz: Besonderes Gebührenverzeichnis der Gesundheitsverwaltung (gültig ab 01.07.2020)
- Marburger Bund: Anforderungen an die Deutschkenntnisse in den Bundesländern (Stand Februar 2026)
- Anerkennung in Deutschland: kostenlose Beratung zur Berufsanerkennung
Häufige Fragen
Wer führt die Fachsprachprüfung in Rheinland-Pfalz durch?+
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, im Auftrag des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Koblenz. Organisation und Durchführung hat sie an die Bezirksärztekammer Rheinhessen delegiert. Geprüft wird in Mainz, Bauhofstraße 5a. Über Approbation und Berufserlaubnis entscheidet das LSJV.
Was kostet die Fachsprachprüfung in Rheinland-Pfalz?+
Die Gebühr beträgt 470 Euro pro Versuch und geht an die Bezirksärztekammer Rheinhessen. Sie überweisen sie erst, wenn die Kammer Sie schriftlich dazu auffordert. Gebühren können sich jederzeit ändern, maßgeblich ist die Zahlungsaufforderung der Kammer.
Wo stelle ich in Rheinland-Pfalz den Antrag auf Approbation?+
Mit einem Abschluss aus einem Drittstaat schicken Sie den Antrag per Post an das Fallmanagement der ProfeS GmbH in Landau. ProfeS prüft die Unterlagen und leitet sie an das LSJV in Koblenz weiter, sobald sie vollständig sind. Stellen Sie den Antrag aus dem Ausland, ist vorher eine Beratung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) zwingend.
Wie melde ich mich in Rheinland-Pfalz zur Fachsprachprüfung an?+
Selbst, per E-Mail an die Bezirksärztekammer Rheinhessen, mit dem aktuellen Anmeldeformular und allen Unterlagen als einzelne PDF-Dateien. Pflicht sind die qualifizierte Eingangsbestätigung des LSJV, ein kurzer Lebenslauf, eine Kopie von Pass oder Ausweis und ein Sprachzertifikat ab B2. Ohne qualifizierte Eingangsbestätigung wird die Anmeldung nicht bearbeitet.
Wie lange warte ich in Rheinland-Pfalz auf den Prüfungstermin?+
Eine offizielle Wartezeit nennt die Kammer nicht. Sie plant die Termine quartalsweise und lädt mindestens zwei Wochen vorher ein. Bewerber mit einem Stellenangebot, einer Hospitation oder einem Wohnsitz in Rheinland-Pfalz werden bevorzugt eingeladen. Je nach Andrang kann es auch länger dauern.
Kann ich den Prüfungstermin in Mainz absagen oder verschieben?+
Vor dem Versand der Einladung können Sie Ihren Terminwunsch kostenlos ändern. Danach gilt: Bei einer Absage weniger als 14 Tage vor dem Termin oder wenn Sie nicht erscheinen, verfällt die gesamte Gebühr. Sagen Sie früher ab oder verschieben Sie, behält die Kammer die Hälfte ein.
Wie läuft die Fachsprachprüfung in Mainz ab?+
Neben den drei üblichen Teilen, Anamnesegespräch, schriftliche Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch, gibt es in Mainz Zusatzteile: einen Verständnistest mit 40 Begriffen und einer Körperschema-Aufgabe, ein freies Gespräch sowie Fragen zu einem medizinischen Text und zu zwei Telefonanrufen. Mit Wartezeiten dauert die Prüfung 3 bis 3,5 Stunden.
Wann habe ich die Fachsprachprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden?+
Jeder Prüfungsteil hat eine Mindestpunktzahl. Wird sie in einem abgeschlossenen Teil nicht erreicht, bricht die Kommission die Prüfung ab. Zusätzlich brauchen Sie insgesamt mehr als 60 Prozent der Punkte. Das Ergebnis erfahren Sie direkt nach der Prüfung, eine Bescheinigung gibt es nur bei bestandener Prüfung.
Wie oft darf ich die FSP in Rheinland-Pfalz wiederholen?+
Eine Begrenzung nennt die Kammer nicht. Vor der Wiederholung gilt die von der Kommission empfohlene Vorbereitungszeit, abweichen können Sie nur aus zwingenden, belegten Gründen, etwa dem Ablauf des Visums. Für jede Wiederholung melden Sie sich neu an und zahlen die 470 Euro erneut.
Werden FaMed oder telc Medizin in Rheinland-Pfalz anerkannt?+
Die FaMed ja: Das LSJV nennt sie neben der Bezirksärztekammer ausdrücklich als Stelle für die Fachsprachenprüfung, mit einer Prüfungsstelle in Mainz. Auch eine Fachsprachprüfung einer anderen Landesärztekammer aus einem früheren Verfahren zählt. Die telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) wird nicht genannt, über andere Nachweise entscheidet das LSJV im Einzelfall.
Welche Unterlagen brauche ich in Rheinland-Pfalz?+
Unter anderem Ausweiskopie, tabellarische Aufstellung von Ausbildung und Berufstätigkeit auf Deutsch, Abschlussbescheinigung und Berufszulassung mit Apostille oder Legalisation, Führungszeugnis und Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Herkunftsstaat, höchstens drei Monate alt, sowie die unterschriebene Datenschutzeinwilligung. Nach der Einreise kommen Einstellungszusage, deutsches Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung und Sprachnachweis dazu.
Was kostet die Approbation in Rheinland-Pfalz?+
Laut Besonderem Gebührenverzeichnis des Landes kostet die Approbation 155 bis 300 Euro, die Berufserlaubnis 150 Euro und die Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses 100 bis 600 Euro. Maßgeblich ist der Gebührenbescheid des LSJV.
Kann ich in Rheinland-Pfalz mit Berufserlaubnis die Facharztweiterbildung beginnen?+
Nein. Mit einer Berufserlaubnis dürfen Sie in Rheinland-Pfalz gegen Bezahlung im Krankenhaus oder in einer Praxis arbeiten. Die Weiterbildung zum Facharzt beginnen Sie laut Heilberufsgesetz des Landes aber erst mit der Approbation oder einer nachgewiesenen Gleichwertigkeit.
Glossar
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
- Die Approbationsbehörde von Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz. Das LSJV entscheidet über Approbation und Berufserlaubnis, prüft die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse und organisiert die Kenntnisprüfung. Anträge mit Drittstaat-Abschluss erreichen es über ProfeS.
- Bezirksärztekammer Rheinhessen
- Die Bezirksärztekammer mit Sitz in Mainz, Mittlere Bleiche 40. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat ihr die Organisation und Durchführung der Fachsprachprüfung für das ganze Land übertragen. Geprüft wird in Mainz, Bauhofstraße 5a.
- Fachsprachprüfung (FSP)
- Die Prüfung der medizinischen Fachsprache auf dem Niveau C1. In Rheinland-Pfalz umfasst sie neben Anamnesegespräch, Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch mehrere Zusatzteile und ein Punktesystem mit Mindestpunktzahl für jeden Teil.
- Qualifizierte Eingangsbestätigung
- Das Schreiben des LSJV, das den Eingang Ihres Antrags auf Berufserlaubnis oder Approbation bestätigt, so steht es im Betreff. In Rheinland-Pfalz ist es Voraussetzung, damit die Bezirksärztekammer Rheinhessen Ihre Anmeldung zur FSP bearbeitet.
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
- Eine kostenlose Beratungsstelle der Bundesagentur für Arbeit für Fachkräfte im Ausland. Wer den Antrag in Rheinland-Pfalz aus dem Ausland stellt, muss sich vorher von ihr beraten lassen. Ihr Standortvermerk gilt beim LSJV als Nachweis, dass Rheinland-Pfalz zuständig ist.
- Berufserlaubnis
- Eine befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO für höchstens zwei Jahre. In Rheinland-Pfalz setzt sie B2 und die Fachsprachprüfung voraus, erlaubt die Arbeit im Krankenhaus oder in einer Praxis, reicht aber nicht, um die Facharztweiterbildung zu beginnen.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: September 2026.
