Berufserlaubnis: arbeiten ohne Approbation

Dr. Yanis von FSP Trainer3 Min. Lesezeit
Ärzteteam geht selbstbewusst durch einen Krankenhausflur, Sinnbild für die Berufserlaubnis als Brücke
Foto: Max Mishin / Pexels

Zwei Jahre mit einem Stempel, der „noch nicht ganz" sagte

Zwei Jahre lang war ich Arzt in Deutschland, mit einem Stempel, der eigentlich sagte: „noch nicht ganz." Ich behandelte Patienten, trug Verantwortung, stand im Dienst. Und gleichzeitig wusste ich, dass mir die volle Zulassung noch fehlte. Diese Zwischenzeit hat mir mehr beigebracht als jeder Kurs.

Diese Zwischenzeit hat einen Namen: die Berufserlaubnis. Sie ist kein Notbehelf, sondern eine echte Brücke.

Berufserlaubnis

Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Bundesärzteordnung. Befristet, an ein Bundesland gebunden und oft eine Brücke bis zur Approbation.

Berufserlaubnis oder Approbation: der Unterschied

Beide erlauben das Arbeiten als Arzt, aber sie sind nicht dasselbe. Der Unterschied liegt in drei Punkten.

Approbation

Die unbefristete, bundesweit gültige ärztliche Vollzulassung. Sie berechtigt zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde in allen Fachgebieten.

  • Dauer: Die Approbation gilt unbefristet, die Berufserlaubnis höchstens zwei Jahre.
  • Geltungsbereich: Die Approbation gilt bundesweit, die Berufserlaubnis nur in dem Bundesland, das sie erteilt hat.
  • Umfang: Die Approbation erlaubt die eigenverantwortliche Tätigkeit, die Berufserlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Stellen beschränkt werden.

Den gesamten Weg zur vollen Zulassung beschreibe ich im Leitfaden zur Approbation.

Was Sie mit einer Berufserlaubnis dürfen (und was nicht)

Das Gesetz ist hier klarer, als viele denken. Laut § 10 der Bundesärzteordnung haben Sie mit einer Berufserlaubnis „im Übrigen die Rechte und Pflichten eines Arztes." Sie sind also Arzt, kein Praktikant.

Aber es gibt Grenzen, und die stehen in Ihrem Bescheid:

  • Befristet: höchstens zwei Jahre Gesamtdauer, seit dem 1. April 2012.
  • Landesgebunden: gültig nur in dem Bundesland, das sie ausgestellt hat.
  • Einschränkbar: die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden.
Nebenbestimmung

Eine Auflage im Bescheid, die die Berufserlaubnis einschränkt, etwa auf bestimmte Tätigkeiten oder eine bestimmte Beschäftigungsstelle.

In der Praxis arbeiten die meisten wie ein Assistenzarzt unter der Aufsicht eines approbierten Arztes. Das Gesetz schreibt diese Aufsicht nicht in jedem Fall ausdrücklich vor, aber die Behörde kann sie als Nebenbestimmung festlegen. Entscheidend ist immer Ihr persönlicher Bescheid.

Die Berufserlaubnis als Brücke

Hier ist die Wahrheit, die ich damals gern früher gehört hätte: Die Berufserlaubnis ist eine Etappe, keine Sackgasse. Sie ist der Ort, an dem Sie das echte klinische Deutsch lernen, nicht im Lehrbuch, sondern am Krankenbett.

Genau deshalb ist sie so wertvoll. Sie verdienen bereits Geld, sammeln deutsche Berufserfahrung und trainieren jeden Tag genau die Sprache, die Sie für die Prüfungen brauchen. Wie sich dieses medizinische Deutsch gezielt aufbauen lässt, lesen Sie im eigenen Leitfaden. Viele nutzen die Berufserlaubnis, um parallel die Fachsprachprüfung und das Approbationsverfahren abzuschließen.

Voraussetzungen und der Föderalismus

Die wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis einer abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung. Die Sprachanforderungen entsprechen in der Regel denen der Approbation, in der Praxis also ein Nachweis auf dem geforderten Niveau.

Den Antrag stellen Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Stelle, und genau hier zeigt sich der Föderalismus. In Nordrhein-Westfalen ist das eine andere Behörde als in Bayern.

Die genaue Rechtsgrundlage finden Sie in § 10 der Bundesärzteordnung, praxisnahe Hinweise im Service für ausländische Ärzte des Marburger Bundes und bei der Bundesärztekammer. Wie die Berufserlaubnis in den gesamten Prüfungsweg passt, zeigt der Überblick zur Fachsprachprüfung.

Fazit: eine Brücke, kein Wartesaal

Die Berufserlaubnis ist kein Zeichen, dass Sie noch kein richtiger Arzt sind. Sie ist die Phase, in der Sie es in Deutschland werden. Befristet, ja, und mit Auflagen. Aber jeder Tag darin bringt Sie der Approbation näher, fachlich und sprachlich.

Ihr erster Schritt für heute: Lesen Sie Ihren Bescheid oder die Seite Ihrer zuständigen Behörde und notieren Sie genau, welche Beschränkungen für Sie gelten. Klarheit über die Auflagen nimmt die Hälfte der Unsicherheit.

Sprechen. Üben. Bestehen.

Häufige Fragen

Was ist eine Berufserlaubnis für Ärzte?+

Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Bundesärzteordnung. Sie erlaubt ausländischen Ärzten, befristet in Deutschland ärztlich zu arbeiten, bevor die volle Approbation erteilt ist.

Darf ich mit einer Berufserlaubnis ohne Approbation als Arzt arbeiten?+

Ja. Sie üben den Arztberuf aus und haben laut Gesetz im Übrigen die Rechte und Pflichten eines Arztes. Die Erlaubnis ist aber befristet, an ein Bundesland gebunden und kann auf bestimmte Tätigkeiten und Stellen beschränkt werden.

Wie lange gilt eine Berufserlaubnis?+

Seit dem 1. April 2012 wird sie für eine Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilt. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa aus Gründen der ärztlichen Versorgung.

Was ist der Unterschied zwischen Berufserlaubnis und Approbation?+

Die Approbation ist unbefristet, bundesweit gültig und erlaubt die eigenverantwortliche Tätigkeit in allen Fachgebieten. Die Berufserlaubnis ist befristet, auf ein Bundesland begrenzt und kann inhaltlich eingeschränkt werden.

Welche Voraussetzungen braucht die Berufserlaubnis?+

Vor allem der Nachweis einer abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung. Die Sprachanforderungen entsprechen in der Regel denen der Approbation. Den Antrag stellen Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Behörde.

Muss ich mit einer Berufserlaubnis unter Aufsicht arbeiten?+

In der Praxis arbeiten die meisten wie ein Assistenzarzt unter Aufsicht eines approbierten Arztes. Die Behörde kann im Bescheid Beschränkungen festlegen. Welche genau für Sie gelten, steht in Ihrem Bescheid, prüfen Sie ihn.

Glossar

Berufserlaubnis
Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Bundesärzteordnung. Befristet, an ein Bundesland gebunden und oft eine Brücke bis zur Approbation.
Approbation
Die unbefristete, bundesweit gültige ärztliche Vollzulassung. Sie berechtigt zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde in allen Fachgebieten.
Bundesärzteordnung (BÄO)
Das Bundesgesetz, das den Arztberuf in Deutschland regelt. Ihr § 10 bildet die Rechtsgrundlage für die Berufserlaubnis.
Nebenbestimmung
Eine Auflage im Bescheid, die die Berufserlaubnis einschränkt, etwa auf bestimmte Tätigkeiten oder eine bestimmte Beschäftigungsstelle.