BAMF-Berufssprachkurs für Ärzte: Spezialkurs Akademische Heilberufe

Wieder auf der Schulbank, als erfahrener Arzt
In Algerien hatte ich Nachtdienste allein geleitet. Ein paar Monate nach meiner Ankunft saß ich in einem Kursraum, Namensschild vor mir, und übte, wie man eine Patientin begrüßt. Ein Teil von mir fand das absurd. Der andere Teil merkte nach zwei Wochen, dass genau diese einfachen Sätze mir in der Klinik fehlten.
Was ich damals nicht wusste: wie viele Kolleginnen und Kollegen gar nicht wissen, dass es einen eigenen Kurs für Ärzte gibt, oder die Teilnahmeberechtigung am falschen Schalter beantragen. In diesem Ratgeber steht alles, was die offiziellen Seiten des BAMF dazu sagen, übersetzt in verständliches Deutsch.
Was ist der Spezialkurs Akademische Heilberufe?
Der Spezialkurs ist einer der Berufssprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Er richtet sich an Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie im Anerkennungsverfahren und bereitet gezielt auf die Prüfung vor, die Sie für die Approbation brauchen.
- Berufssprachkurs (BSK)
Ein Deutschkurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für den Beruf, geregelt in der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV). Er baut auf dem Integrationskurs auf.
| Merkmal | Spezialkurs Akademische Heilberufe |
|---|---|
| Für wen | Human- und Zahnmedizin, Pharmazie mit ausländischem Abschluss, im Anerkennungsverfahren |
| Zugang | Vom BAMF anerkanntes B2-Zertifikat, nicht älter als sechs Monate, sonst Einstufungstest |
| Zielniveau | C1 |
| Umfang | 400 bis 500 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, höchstens 500 bis C1 |
| Gruppe | Ab 3 Teilnehmenden, das BAMF empfiehlt höchstens 12 |
| Unterricht | Teamteaching von Fachdozent und Sprachlehrkraft, Hospitationen, szenarienbasiert |
| Format | Präsenz oder online, Vollzeit oder Teilzeit |
| Abschluss | Die vorgeschriebene Sprachprüfung, für Ärzte die Fachsprachprüfung bei der Kammer |
| Kosten | Ohne Beschäftigung kostenlos, Beschäftigte je nach Einkommen 2,56 Euro je Einheit |
Stand der Angaben: BAMF-Seite zu den Berufssprachkursen vom 5. Oktober 2026, Kursübersicht 2026/2027 und Konzept für den Spezialkurs, Stand Oktober 2026. Die Links stehen unten unter „Offizielle Quellen".
- Spezialkurs Akademische Heilberufe
Ein Spezialberufssprachkurs des BAMF für Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie im Anerkennungsverfahren. Zugang ab B2, Zielniveau C1, laut BAMF 400 bis 500 Unterrichtseinheiten, Abschluss mit der vorgeschriebenen Fachsprachprüfung.
Wer darf teilnehmen?
Laut Konzept des BAMF sind die Teilnehmenden erwachsene Personen mit Deutsch als Zweitsprache, die alle diese Bedingungen erfüllen:
- Studium: ein im Heimatland abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie.
- Sprache: ein vom BAMF anerkanntes B2-Zertifikat, das nicht älter als sechs Monate ist. Ist es älter, macht der Kursträger vor Kursbeginn einen Einstufungstest. Welche Zertifikate gelten, steht in der Liste anerkannter B2-Nachweise des BAMF.
- Ziel: Sie wollen als Ärztin oder Arzt arbeiten oder arbeiten bereits mit einer befristeten Berufserlaubnis.
- Verfahren: Sie befinden sich im Anerkennungsverfahren. Die Kursübersicht 2026/2027 des BAMF formuliert es strenger: Der Antrag auf Approbation bei der Landesbehörde muss gestellt sein.
Noch kein B2? Dann ist zuerst ein allgemeiner Berufssprachkurs mit Ziel B2 der Weg. Was zwischen B2 und dem Niveau der Prüfung liegt, beschreibt der Artikel Reicht B2 für die FSP?.
Teilnahmeberechtigung: welcher Schalter für wen?
Ohne Teilnahmeberechtigung meldet Sie kein Kursträger an. Wer sie ausstellt, hängt allein von Ihrer Situation ab, nicht von Ihrem Beruf.
- Teilnahmeberechtigung
Das Dokument, mit dem Sie sich bei einem Kursträger für einen Berufssprachkurs anmelden. Es stellen Jobcenter, Agentur für Arbeit oder das BAMF aus, und es erlischt nach drei Monaten, wenn Sie sich nicht anmelden.
| Ihre Situation | Wo Sie die Teilnahmeberechtigung bekommen |
|---|---|
| Arbeitsuchend gemeldet, Arbeitslosengeld | Agentur für Arbeit vor Ort |
| Bürgergeld | Jobcenter vor Ort |
| Beschäftigt, zum Beispiel mit Berufserlaubnis | BAMF, Hauptstandort für Ihr Bundesland |
| Im Anerkennungsverfahren ohne Leistungen | BAMF, Hauptstandort für Ihr Bundesland |
Die fünf Hauptstandorte des BAMF für Berufssprachkurse:
| Hauptstandort | Zuständig für | Kontakt |
|---|---|---|
| Hamburg | Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein | bsk.hamburg@bamf.bund.de |
| Berlin | Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | bsk.berlin@bamf.bund.de |
| Köln | Nordrhein-Westfalen, Hessen | bsk.koeln@bamf.bund.de |
| Stuttgart | Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland | bsk.stuttgart@bamf.bund.de |
| Nürnberg | Bayern | bsk.nuernberg@bamf.bund.de |
Danach geht es schnell, und genau hier passiert der häufigste Fehler: Die Teilnahmeberechtigung erlischt nach drei Monaten, wenn Sie sich bis dahin nicht bei einem Kursträger angemeldet haben (§ 6 DeuFöV). Suchen Sie den passenden Kurs deshalb schon vorher in KURSNET, der Kurssuche der Bundesagentur für Arbeit.
- KURSNET
Die Kurssuche der Bundesagentur für Arbeit, in der Kursträger ihre Berufssprachkurse mit Ort, Format und Startdatum veröffentlichen.
Was kostet der Kurs?
Für Teilnehmende ohne Beschäftigung ist der Kurs kostenlos. Einen Kostenbeitrag zahlen nach § 4 DeuFöV nur beschäftigte Teilnehmende, und auch sie nicht immer.
- Kostenbeitrag
Der Eigenanteil, den beschäftigte Teilnehmende an das BAMF zahlen: 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes, derzeit 2,56 Euro je Unterrichtseinheit. Er entfällt unter anderem bei einem Bruttoentgelt bis 33 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Befreit sind Beschäftigte, deren Bruttoentgelt 33 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übersteigt. Mit Kindern steigt die Grenze um 10 Prozentpunkte bei einem und um 20 Prozentpunkte bei zwei oder mehr Kindern. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro im Jahr 2026 ergibt das:
| Ihre Situation 2026 | Kein Kostenbeitrag bis zu einem Bruttoentgelt von |
|---|---|
| Ohne Kinder | 33.462 Euro im Jahr |
| Ein Kind | 43.602 Euro im Jahr |
| Zwei oder mehr Kinder | 53.742 Euro im Jahr |
Liegt Ihr Bruttoentgelt darüber, zahlen Sie 2,56 Euro je Unterrichtseinheit: 1.024 Euro bei 400 Einheiten, 1.280 Euro bei 500. Der Beitrag wird zu Kursbeginn über den Kursträger fällig, und wer ohne triftigen Grund abbricht, bleibt zur Zahlung verpflichtet.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen den Kostenbeitrag für den Kurs ersetzen, das sieht § 4 DeuFöV ausdrücklich vor. Fragen Sie danach, viele Kliniken haben ein eigenes Interesse an Ihrer Fachsprachprüfung. Die Prüfungsgebühr übernehmen Arbeitgeber nach meiner Erfahrung dagegen nicht. Im Spezialkurs brauchen Sie das auch nicht, denn die Prüfung zum Kursabschluss zahlt das BAMF (dazu gleich mehr).
Mit Visum nach § 16f oder § 16d: Können Sie teilnehmen?
Ja. Die DeuFöV gilt nach ihrem § 2 für alle Ausländerinnen und Ausländer, einen bestimmten Aufenthaltstitel verlangt sie nicht. Entscheidend ist, dass Sie Deutsch für die Anerkennung Ihres Abschlusses brauchen und sich im Anerkennungsverfahren befinden (§ 4 DeuFöV). Viele Ärztinnen und Ärzte kommen genau mit einem dieser beiden Titel:
| Aufenthaltstitel | Wofür er gedacht ist | Arbeiten nebenher |
|---|---|---|
| § 16f AufenthG | Teilnahme an einem Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient | Bis zu 20 Stunden pro Woche |
| § 16d AufenthG | Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einschließlich der anschließenden Prüfungen; bis zu 24 Monate, verlängerbar auf höchstens drei Jahre | Bis zu 20 Stunden pro Woche unabhängig von der Maßnahme, mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auch mehr, wenn die Arbeit fachlich zum späteren Beruf passt |
Ich selbst war mit einem Visum nach § 16f im Spezialkurs, und das BAMF hat Kurs und Fachsprachprüfung übernommen. Da Sie mit beiden Titeln meist nicht oder nur in Teilzeit arbeiten, bekommen Sie die Teilnahmeberechtigung in der Regel beim BAMF-Hauptstandort, und ein Kostenbeitrag fällt nur an, wenn Ihr Bruttoentgelt über der Grenze aus der Tabelle oben liegt.
Was im Kurs passiert
Laut Konzept des BAMF werden Fachlichkeit und Sprache nicht getrennt unterrichtet, sondern zusammen. Konkret heißt das:
- Teamteaching: Eine Sprachlehrkraft und ein Fachdozent aus der Medizin unterrichten gemeinsam.
- Authentische Materialien: echte Arztbriefe, Befunde, Aufklärungsbögen statt Lehrbuchtexte.
- Szenarien: Patientengespräch, Arztbrief und Gespräch unter Kollegen werden als Situationen geübt, so wie in der Prüfung.
- Hospitationen und Exkursionen: Besuche in Kliniken oder Praxen, bei denen Sie Anamnese, Aufklärung oder einen Arztbrief unter Begleitung von Ärztinnen und Ärzten selbst übernehmen.
- Unterrichtseinheit (UE)
Eine Lehrveranstaltung von 45 Minuten Dauer (§ 11 DeuFöV). Kursumfang und Kostenbeitrag der Berufssprachkurse werden in Unterrichtseinheiten berechnet.
Zur Dauer: Ein Vollzeitkurs umfasst nach § 11 DeuFöV in der Regel nicht mehr als 25 Einheiten pro Woche. Bei 500 Einheiten sind Sie also mindestens rund 20 Wochen im Kurs, in Teilzeit deutlich länger. Präsenz, online und hybrid sind erlaubt. Was es in Ihrer Region gerade gibt, zeigt nur KURSNET: Ein Kurs startet erst, wenn sich genug Teilnehmende angemeldet haben.
Der Kurs endet mit der Fachsprachprüfung
Das ist der Punkt, den viele übersehen. Der Spezialkurs endet nicht mit einem eigenen Kurszertifikat. Laut Konzept des BAMF schließt er mit der jeweils vorgeschriebenen Sprachprüfung ab, für Ärztinnen und Ärzte also mit der Fachsprachprüfung bei der zuständigen Kammer. Das Konzept nennt als mögliche Prüfungen ausdrücklich auch andere Formate, etwa die FaMed in Bayern.
Das BAMF übernimmt dabei nicht nur den Kurs, sondern auch die Kosten der Fachsprachprüfung, so steht es in der Kursübersicht 2026/2027, und so war es auch bei mir. Je nach Land sind das mehrere Hundert Euro. Klären Sie mit Ihrem Kursträger, wie die Anmeldung zur Prüfung und die Abrechnung mit Ihrer Kammer konkret laufen. Welche Gebühr Ihre Kammer verlangt und wie lange Sie auf einen Termin warten, steht im Ratgeber Ihres Bundeslands, zum Beispiel für Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Baden-Württemberg.
Und wenn es beim ersten Mal nicht klappt? Laut Konzept kann der Spezialkurs dann einmal wiederholt werden. Die Fachsprachprüfung selbst ist bei den Kammern ohnehin wiederholbar, was danach zu tun ist, steht im Artikel FSP nicht bestanden.
Die Wahrheit: 500 Stunden Kurs, 60 Minuten Prüfung
Der Spezialkurs ist ein guter Rahmen. Er gibt Ihnen Struktur, Kolleginnen in derselben Lage und eine Lehrkraft, die Ihre Fehler kennt. Aber in der Prüfung sitzen Sie allein. Drei Stationen von je 20 Minuten, und niemand flüstert Ihnen die nächste Frage zu.
In meinem Kurs habe ich viel verstanden und zu wenig gesprochen. In einer Gruppe von zwölf Leuten kommen Sie in einer Stunde vielleicht drei Minuten selbst zu Wort. Das ist kein Fehler des Kurses, das ist Mathematik. Der Kurs erklärt, das Training übt: Was im Unterricht verstanden wurde, muss danach laut gesprochen und geschrieben werden, so oft, bis es unter Zeitdruck sitzt.
Ob neben dem BAMF-Kurs auch ein privater Kurs sinnvoll ist und wie sich die Formate unterscheiden, vergleiche ich im Artikel über den C1-Medizin-Kurs.
Die Kurszeit gehört Ihnen
Zwischen zwei Kurstagen liegt der Abend, und zwischen Kursende und Prüfungstermin oft noch einmal Wochen. Nutzen Sie diese Zeit für das, was im Kursraum zu kurz kommt: das eigene Sprechen. Spielen Sie die drei Teile der Prüfung so durch, wie sie Sie erwarten, und schauen Sie danach, wo es hakt. Genau dafür ist FSP Trainer gebaut, begleitend zum Kurs: Patientengespräch, Arztbrief und Fallvorstellung als Simulation, mit Rückmeldung nach jeder Übung.
Ihr eine Schritt für heute
Schauen Sie auf das Datum Ihres B2-Zertifikats. Ist es jünger als sechs Monate, schreiben Sie heute an den BAMF-Hauptstandort Ihres Bundeslands und fragen nach der Teilnahmeberechtigung für den Spezialkurs Akademische Heilberufe, mit dem Aktenzeichen Ihres Approbationsantrags. Ist es älter, suchen Sie in KURSNET einen Kurs in Ihrer Nähe und fragen den Träger nach dem nächsten Einstufungstest.
Sprechen. Üben. Bestehen.
Offizielle Quellen
Verbindlich sind immer diese Stellen, nicht dieser Ratgeber. Wir haben die Angaben im Oktober 2026 dort geprüft.
- BAMF: Berufssprachkurse, Teilnahme, Kosten und Anmeldung (Stand 05.10.2026)
- BAMF: Die BSK digitaler und effizienter, Kursangebote 2026/2027 im Überblick (PDF)
- BAMF: Konzept für den Spezialkurs Akademische Heilberufe (PDF, Stand Oktober 2026)
- Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV), § 4: Teilnahme und Kostenbeitrag
- DeuFöV § 2: Anwendungsbereich (alle Ausländerinnen und Ausländer)
- Aufenthaltsgesetz § 16d: Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltsgesetz § 16f: Sprachkurse und Schulbesuch
- DeuFöV § 5: Wer über die Teilnahmeberechtigung entscheidet
- DeuFöV § 6: Teilnahmeberechtigung und Frist zur Anmeldung
- DeuFöV § 11: Unterrichtseinheit, Gruppengröße, Vollzeit, Teilzeit und online
- DeuFöV § 13: Spezialberufssprachkurse
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 4: Beitragsbemessungsgrenze (101.400 Euro)
- Bundesagentur für Arbeit: KURSNET, Suche nach Berufssprachkursen
Häufige Fragen
Was ist der BAMF-Spezialkurs Akademische Heilberufe?+
Ein Berufssprachkurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für Ärztinnen und Ärzte, Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten mit ausländischem Abschluss im Anerkennungsverfahren. Er führt von B2 zum Zielniveau C1, umfasst laut BAMF 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und bereitet auf die Fachsprachprüfung vor.
Wer darf am Spezialkurs Akademische Heilberufe teilnehmen?+
Wer ein abgeschlossenes Studium der Human- oder Zahnmedizin oder der Pharmazie aus dem Ausland hat, sich im Anerkennungsverfahren befindet und Deutsch auf B2-Niveau nachweist. Das B2-Zertifikat muss vom BAMF anerkannt und nicht älter als sechs Monate sein, sonst macht der Kursträger einen Einstufungstest. Laut Kursübersicht des BAMF muss der Antrag auf Approbation bei der Landesbehörde gestellt sein.
Wo bekomme ich die Teilnahmeberechtigung?+
Wer arbeitsuchend gemeldet ist oder Bürgergeld oder Arbeitslosengeld bezieht, bekommt sie beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit. Wer beschäftigt ist oder sich ohne Leistungsbezug im Anerkennungsverfahren befindet, beantragt sie beim zuständigen Hauptstandort des BAMF. Danach müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei einem Kursträger anmelden, sonst erlischt die Berechtigung.
Was kostet der BAMF-Kurs für Ärzte?+
Für Teilnehmende ohne Beschäftigung ist er kostenlos. Beschäftigte zahlen einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, also 1.024 Euro bei 400 und 1.280 Euro bei 500 Einheiten, es sei denn, ihr Bruttoentgelt liegt nicht über 33 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Das sind 2026 rund 33.462 Euro im Jahr, mit Kindern mehr. Der Arbeitgeber kann den Beitrag übernehmen.
Kann ich mit einem Visum nach § 16f oder § 16d am BAMF-Kurs teilnehmen?+
Ja, der Aufenthaltstitel entscheidet nicht. Die DeuFöV gilt für alle Ausländerinnen und Ausländer, entscheidend ist, dass Sie sich im Anerkennungsverfahren befinden. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16f (Sprachkurs) oder § 16d (Anerkennung) beantragen Sie die Teilnahmeberechtigung in der Regel beim BAMF-Hauptstandort. Beide Titel erlauben eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche.
Zahlt mein Arbeitgeber den Kurs und die Prüfung?+
Den Kostenbeitrag für den Kurs kann Ihr Arbeitgeber übernehmen, das sieht die DeuFöV ausdrücklich vor. Die Prüfungsgebühr der Fachsprachprüfung übernehmen Arbeitgeber nach unserer Erfahrung nicht. Für Teilnehmende des Spezialkurses ist das auch nicht nötig: Die Fachsprachprüfung zum Kursabschluss übernimmt das BAMF.
Wie lange dauert der Spezialkurs Akademische Heilberufe?+
Laut BAMF 400 bis 500 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, für die Hinführung zu C1 höchstens 500. Ein Vollzeitkurs umfasst in der Regel nicht mehr als 25 Einheiten pro Woche, bei 500 Einheiten sind das mindestens rund 20 Wochen. Teilzeitkurse dauern entsprechend länger.
Endet der Kurs mit einem Zertifikat?+
Nicht mit einem eigenen Kurszertifikat. Laut BAMF schließt der Spezialkurs mit der jeweils vorgeschriebenen Sprachprüfung ab, für Ärztinnen und Ärzte also mit der Fachsprachprüfung bei der zuständigen Kammer. Das BAMF übernimmt dabei nicht nur den Kurs, sondern auch die Kosten dieser Fachsprachprüfung.
Gibt es den BAMF-Kurs auch online?+
Ja, Berufssprachkurse dürfen nach der DeuFöV auch online oder in virtuellen Klassenzimmern stattfinden, in Vollzeit oder in Teilzeit. Ob ein Spezialkurs Akademische Heilberufe in Ihrer Region als Präsenz-, Online- oder Hybridkurs startet, sehen Sie in KURSNET oder beim Kursträger.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nach dem Kurs nicht bestehe?+
Laut Konzept des BAMF kann der Spezialkurs dann im Rahmen der DeuFöV einmal wiederholt werden. Die Fachsprachprüfung selbst können Sie bei den Kammern ohnehin wiederholen, die Regeln und Gebühren stehen im Ratgeber Ihres Bundeslands.
Ersetzt der BAMF-Kurs die eigene Vorbereitung auf die FSP?+
Nein, er ist ein guter Rahmen, aber kein Ersatz für eigenes Üben. Der Kurs erklärt Strukturen und Redemittel, die Prüfung verlangt freies Sprechen und Schreiben unter Zeitdruck. Wer zwischen den Kurstagen die drei Prüfungsteile selbst simuliert, holt mehr aus den Unterrichtsstunden heraus.
Glossar
- Berufssprachkurs (BSK)
- Ein Deutschkurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für den Beruf, geregelt in der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV). Er baut auf dem Integrationskurs auf.
- Spezialkurs Akademische Heilberufe
- Ein Spezialberufssprachkurs des BAMF für Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie im Anerkennungsverfahren. Zugang ab B2, Zielniveau C1, laut BAMF 400 bis 500 Unterrichtseinheiten, Abschluss mit der vorgeschriebenen Fachsprachprüfung.
- Teilnahmeberechtigung
- Das Dokument, mit dem Sie sich bei einem Kursträger für einen Berufssprachkurs anmelden. Es stellen Jobcenter, Agentur für Arbeit oder das BAMF aus, und es erlischt nach drei Monaten, wenn Sie sich nicht anmelden.
- Unterrichtseinheit (UE)
- Eine Lehrveranstaltung von 45 Minuten Dauer (§ 11 DeuFöV). Kursumfang und Kostenbeitrag der Berufssprachkurse werden in Unterrichtseinheiten berechnet.
- Kostenbeitrag
- Der Eigenanteil, den beschäftigte Teilnehmende an das BAMF zahlen: 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes, derzeit 2,56 Euro je Unterrichtseinheit. Er entfällt unter anderem bei einem Bruttoentgelt bis 33 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
- KURSNET
- Die Kurssuche der Bundesagentur für Arbeit, in der Kursträger ihre Berufssprachkurse mit Ort, Format und Startdatum veröffentlichen.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: Oktober 2026.
