Welches Bundesland für Approbation und FSP?
Wer für Sie zuständig ist, welchen Nachweis die Behörde dafür verlangt und was sich zwischen den Ländern wirklich unterscheidet, wenn Sie noch wählen können.
Von Dr. Yanis · Angaben aus 15 Länder-Ratgebern, zuletzt geprüft im Oktober 2026
Die kurze Antwort
Sie können das Bundesland für Ihre Approbation nicht frei wählen. Zuständig ist die Approbationsbehörde des Landes, in dem Sie ärztlich arbeiten werden, und 14 der 15 Länder dieses Ratgebers nennen dafür ausdrücklich einen Nachweis: meist eine Stellenzusage oder eine Meldebescheinigung. Die echte Wahl treffen Sie bei der Stellensuche.
Wenn Sie noch offen sind, unterscheiden sich die Länder vor allem in vier Punkten: der Gebühr der Fachsprachprüfung (400 bis 700 €), der Frage, wer Sie zur Prüfung anmeldet, ob FaMed oder telc Medizin statt der Kammer-FSP zählen, und der Gebühr der Kenntnisprüfung.
Welchen Nachweis verlangt welches Bundesland?
Bevor eine Behörde Ihre Unterlagen prüft, will sie wissen, dass sie überhaupt zuständig ist. Diese Belege nennen die Länder:
| Bundesland | Nachweis der Zuständigkeit |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Stellenzusage, Beratungsnachweis, Meldebescheinigung oder familiäre Bindung, für die Berufserlaubnis ist die Stellenzusage Pflicht |
| Berlin | Einstellungszusage in Berlin, Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz oder, bei Antrag aus dem Ausland, Bewerbungen und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen in Berlin |
| Brandenburg | Stellenzusage oder andere plausible Angaben, nach einem Antrag oder Wohnsitz in einem anderen Bundesland eine konkrete Stellenzusage |
| Bremen | Anstellungsbestätigung im Land Bremen, wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in Bremen liegt |
| Hamburg | Stellennachweis in Hamburg oder Belege wie Bewerbungen, Hospitationszusage oder Meldebescheinigung |
| Hessen | Qualifizierte Meldebescheinigung, für die Berufserlaubnis zusätzlich der Nachweis eines ärztlichen Arbeitgebers in Hessen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Meldebescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern oder Einstellungszusage einer Einrichtung im Land |
| Niedersachsen | Einstellungszusage, Meldebestätigung oder Hospitation von mindestens drei Monaten |
| Nordrhein-Westfalen | Stellenzusage, Meldebescheinigung oder Hospitation bzw. Praktikum von mindestens 14 Tagen |
| Rheinland-Pfalz | Standortvermerk der ZSBA oder verbindliche Einstellungszusage eines Arbeitgebers in Rheinland-Pfalz |
| Sachsen | Angaben zum künftigen Arbeitgeber in Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Bestätigung eines künftigen Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt, schon vor der Anmeldung zur FSP |
| Schleswig-Holstein | Meldebescheinigung mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein oder Stellenzusage eines Arbeitgebers im Land |
| Thüringen | Glaubhaftmachung, etwa durch die Absichtserklärung eines Arbeitgebers, aus dem Ausland ist kein Wohnsitz in Thüringen nötig |
Für Bayern nennen die ausgewerteten Unterlagen keinen eigenen Nachweis. Fragen Sie vor dem Antrag bei der Behörde nach.
Wenn Sie noch wählen können: die Unterschiede, die zählen
Die Gebühren allein entscheiden selten. Wichtiger ist, ob Ihre Sprachprüfung zählt und wer den nächsten Schritt auslöst. Die Wartezeiten und alle Behörden stehen in der Vergleichstabelle der Ratgeber-Übersicht.
| Bundesland | Gebühr FSP | Anmeldung zur FSP | FaMed statt FSP | Gebühr Kenntnisprüfung | Gebühr Approbation |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 420 € | Über die Behörde | Ja | 1.100 € pro Versuch | 450 € |
| Bayern | 550 € | Über die Behörde | Ja | Kein fester Betrag veröffentlicht | 400 € mit Prüfung der Gleichwertigkeit, 200 € nach deutschem Studium |
| Berlin | 550 € | Selbst bei der Kammer | Nein | 540 € | 430 € mit Drittstaat-Abschluss, 210 € mit EU-Abschluss, Berufserlaubnis 150 € |
| Brandenburg | 487 € | Selbst bei der Kammer | Nur im Einzelfall | 799 € pro Versuch | 164 bis 774 €, Berufserlaubnis 306 bis 604 € |
| Bremen | 530 € | Über die Behörde | Nicht genannt | 730 € pro Versuch | 192 bis 850 € je nach Aufwand |
| Hamburg | 550 € | Über die Behörde | Nicht genannt | 900 € | 500 bis 750 € mit Drittstaat-Abschluss, 350 bis 600 € mit EU-Abschluss, Berufserlaubnis 500 bis 750 € |
| Hessen | 650 € | Selbst bei der Kammer | Nur mit EU-/EWR-Abschluss | 1.350 € | Bis 600 €, in der Regel 380 bis 450 €, Berufserlaubnis ab 190 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 700 € | Selbst bei der Kammer | Nicht genannt | 640 € | 200 bis 225 €, Berufserlaubnis 150 bis 200 € |
| Niedersachsen | 595 € | Über die Behörde | Nein | 980 € | 100 bis 600 €, Berufserlaubnis 200 € |
| Nordrhein-Westfalen | 400 bis 430 € | Über die Behörde | Nein | Kein fester Betrag veröffentlicht | 150 bis 700 € je nach Aufwand |
| Rheinland-Pfalz | 470 € | Selbst bei der Kammer | Ja | Kein fester Betrag veröffentlicht | 155 bis 300 €, Berufserlaubnis 150 €, Gleichwertigkeitsprüfung 100 bis 600 € |
| Sachsen | 590 € | Über die Behörde | Nur im Einzelfall | Kein fester Betrag veröffentlicht | 490 € mit Drittstaat-Abschluss, 170 € nach vorheriger Berufserlaubnis, Berufserlaubnis 490 € |
| Sachsen-Anhalt | 500 € | Selbst bei der Kammer | Nicht genannt | Kein fester Betrag veröffentlicht | 150 bis 250 €, Berufserlaubnis in der Regel 170 €, jeweils zuzüglich Zustellung |
| Schleswig-Holstein | 700 € | Über die Behörde | Nur im Einzelfall | 400 €, an die Ärztekammer Schleswig-Holstein | 320 € plus Porto, Berufserlaubnis ab 150 € |
| Thüringen | 600 € | Selbst bei der Kammer | Ja | Entstandene Auslagen, bei Ärzten bis zu 450 € | 320 € mit Drittstaat-Abschluss, 230 € mit EU-Abschluss, Berufserlaubnis 175 € |
Gebühren können sich jederzeit ändern, verbindlich ist Ihr Gebührenbescheid. Quellen und Prüfdatum stehen im jeweiligen Ratgeber.
Ab 1. November 2026: Kenntnisprüfung als Regelweg
Für Anträge mit einem Abschluss aus einem Drittstaat, die ab dem 1. November 2026 gestellt werden, ist die Kenntnisprüfung der Regelweg zur Approbation. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung gibt es dann nur noch, wenn Sie sie innerhalb von vier Wochen nach dem Antrag wählen, und diese Wahl gilt für das ganze Verfahren. Für Anträge bis zum 31. Oktober 2026 gilt das bisherige Recht.
Für Ihre Wahl heißt das: Die Gebühr der Kenntnisprüfung wird für die meisten zum festen Posten. Die Fachsprachprüfung auf C1-Niveau bleibt in jedem Land Pflicht.
Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren, BGBl. 2026 I Nr. 225
Vier Fragen, bevor Sie sich festlegen
- Wo bekommen Sie eine Stelle? Die Stelle bestimmt das Land, nicht umgekehrt. Eine Stellenzusage öffnet in den meisten Ländern auch den Antrag.
- Zählt Ihre Sprachprüfung dort? Eine FaMed oder telc Medizin Fachsprachprüfung (C1) hilft nur in Ländern, die sie anerkennen. Die Übersicht steht unter FaMed und telc Medizin nach Bundesland.
- Wer meldet Sie zur Fachsprachprüfung an? Wo Sie sich selbst anmelden, zählt jede Woche, die Sie mit der Anmeldung warten. Wo die Behörde anmeldet, hängt alles an einem vollständigen Antrag.
- Haben Sie schon woanders einen Antrag gestellt? Dann klären Sie zuerst, ob Sie ihn zurückziehen müssen. Ein zweiter Antrag läuft sonst ins Leere.
Egal welches Land es wird: Die Prüfung selbst ist überall gleich aufgebaut, mit Anamnesegespräch, Arztbrief und Fallvorstellung. Wie die drei Teile ablaufen, erklärt der Artikel Ablauf der Fachsprachprüfung.
Häufige Fragen zur Wahl des Bundeslandes
Kann ich das Bundesland für meine Approbation frei wählen?+
Nein. Zuständig ist die Approbationsbehörde des Landes, in dem Sie ärztlich arbeiten werden. 14 der 15 Länder dieses Ratgebers nennen dafür ausdrücklich einen Nachweis, meist eine Stellenzusage oder eine Meldebescheinigung. Frei wählen Sie also nur, wo Sie sich bewerben.
In welchem Bundesland ist die Fachsprachprüfung am günstigsten?+
Am günstigsten ist sie mit 400 € in Nordrhein-Westfalen, je nach Kammer, am teuersten mit 700 € in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Gebühren können sich jederzeit ändern, verbindlich ist Ihr Gebührenbescheid.
In welchen Bundesländern zählt die FaMed statt der Kammer-FSP?+
Die FaMed ersetzt die Kammer-FSP in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In Hessen zählt sie nur mit einem Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. In Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein kann die Behörde sie im Einzelfall akzeptieren, fragen Sie vorher nach. In Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt nennt die Behörde sie nicht als Nachweis. In Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zählt sie nicht, dort brauchen Sie die Fachsprachprüfung einer Ärztekammer.
Was kostet die Kenntnisprüfung in den einzelnen Bundesländern?+
Die Gebühr legt jedes Land selbst fest. Baden-Württemberg: 1.100 € pro Versuch. Berlin: 540 €. Brandenburg: 799 € pro Versuch. Bremen: 730 € pro Versuch. Hamburg: 900 €. Hessen: 1.350 €. Mecklenburg-Vorpommern: 640 €. Niedersachsen: 980 €. Schleswig-Holstein: 400 €, an die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Thüringen: Entstandene Auslagen, bei Ärzten bis zu 450 €. Für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt nennen die veröffentlichten Unterlagen keinen festen Betrag, maßgeblich ist der Gebührenbescheid.
Kann ich nach der Approbation das Bundesland wechseln?+
Ja. Die Approbation gilt unbefristet und bundesweit. Anders die Berufserlaubnis: Sie ist befristet und auf das Land beschränkt, das sie erteilt hat. Wechseln Sie mit Berufserlaubnis das Land, brauchen Sie dort eine neue.
Darf ich in zwei Bundesländern gleichzeitig einen Antrag stellen?+
Rechnen Sie nicht damit. Behörden fragen nach früheren Anträgen in anderen Ländern und bearbeiten Ihren Antrag erst, wenn ein anderer zurückgezogen ist. Hessen verlangt dafür den Rücknahmebescheid, Brandenburg nach einem früheren Antrag eine konkrete Stellenzusage.
Alle Länder-Ratgeber
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind immer die Auskünfte der zuständigen Behörde und Ärztekammer.
