Unterlagen für die Approbation: Apostille, Beglaubigung, Übersetzung

Dr. Yanis von FSP TrainerAngaben geprüft:
Hände setzen einen Stempel auf ein Dokument, Sinnbild für Beglaubigung, Apostille und Übersetzung der Unterlagen zur Approbation
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Drei Stempel, die ich für einen gehalten habe

Ich saß damals mit einem Stapel Papier am Küchentisch und war stolz. Jede Kopie hatte einen Stempel, jede Übersetzung auch. Fertig, dachte ich. Dann las ich das Merkblatt der Behörde zum dritten Mal und verstand langsam, dass ein Stempel kein Stempel ist. Die Kopie war beglaubigt, aber niemand hatte bestätigt, dass mein Diplom echt ist. Und die Apostille, von der alle in den Foren sprachen, gab es für mein Land im Verhältnis zu Deutschland gar nicht.

Es gibt Deutsch, und es gibt Behördendeutsch. In diesem Ratgeber übersetze ich das zweite ins erste: was jeder Stempel bedeutet, wer ihn ausstellt, welche Unterlagen Sie brauchen, und warum der

  1. November 2026 für Ihren Papierstapel so viel ändert.

Apostille, Beglaubigung, Übersetzung: drei verschiedene Dinge

Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer ausländischen Urkunde, eine beglaubigte Kopie die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original, und eine beeidigte Übersetzung die Richtigkeit des übersetzten Inhalts. Keines ersetzt die anderen beiden.

Apostille

Eine Bescheinigung nach dem Haager Übereinkommen von 1961, die Unterschrift, Siegel und Befugnis der ausstellenden Stelle einer öffentlichen Urkunde bestätigt. Sie stellt eine Behörde des Staats aus, der die Urkunde ausgestellt hat, und ersetzt im Verhältnis zu Deutschland die Legalisation.

WasBestätigtWer stellt ausWann Sie es brauchen
ApostilleEchtheit der UrkundeEine Behörde des AusstellungsstaatsWenn die Behörde einen Echtheitsnachweis verlangt und Ihr Staat Apostille-Staat im Verhältnis zu Deutschland ist
LegalisationEchtheit der UrkundeDie deutsche Auslandsvertretung im AusstellungsstaatWenn die Behörde einen Echtheitsnachweis verlangt und keine Apostille möglich ist
Beglaubigte KopieKopie stimmt mit dem Original übereinEine befugte deutsche Behörde, ein Notar, je nach Land auch AuslandsvertretungenWenn Ihr Land beglaubigte Kopien verlangt, bis 31. Oktober 2026 fast überall
Beeidigte ÜbersetzungRichtigkeit der ÜbersetzungÖffentlich bestellte oder beeidigte ÜbersetzerinFür fremdsprachige Unterlagen, ab 1. November 2026 nur noch, wenn sie weder deutsch noch englisch sind

Die Reihenfolge ist wichtig: Apostille oder Legalisation kommen immer auf das Original, nie auf eine Kopie oder eine Übersetzung. Übersetzt wird danach, damit der Echtheitsvermerk mitübersetzt wird. Welche Kopien Ihr Land dann beglaubigt sehen will, steht in seinem Merkblatt.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Approbation?

Für die Approbation mit einem ausländischen Abschluss brauchen Sie in jedem Land einen Identitätsnachweis, einen Lebenslauf, Ihr Diplom, die Berufsberechtigung aus dem Ausbildungsstaat, Nachweise zu Zuverlässigkeit und Gesundheit und einen Sprachnachweis. Die neue Approbationsordnung fasst diese Liste für Anträge ab dem 1. November 2026 bundeseinheitlich zusammen (§§ 39c und 39e).

UnterlageWozuWorauf Sie achten
Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis)Wer Sie sindBei Namensänderung auch Heirats- oder Namensänderungsurkunde
Tabellarischer LebenslaufAusbildung und Berufstätigkeit lückenlosBis zum Antrag ohne Lücken, meist auf Deutsch und unterschrieben
Diplom (Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis)Ihre abgeschlossene ärztliche AusbildungDas Dokument, für das am ehesten ein Echtheitsnachweis verlangt wird
Berufsberechtigung im AusbildungsstaatDass Sie dort als Arzt arbeiten dürfenEtwa Approbation, Registrierung oder Lizenz der Heimatbehörde
Führungszeugnis und Nachweis aus dem HerkunftsstaatZuverlässigkeitDeutsches Führungszeugnis, wenn Sie hier gemeldet sind, dazu Strafregisterauszug oder Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ärztliche BescheinigungGesundheitliche EignungIn der Regel von einer Ärztin in Deutschland, aktuelles Datum
SprachnachweisDeutschkenntnisse für den BerufOft ein B2-Zertifikat für den Antrag, dann die Fachsprachprüfung
Erklärung zu anderen VerfahrenKein paralleler Antrag in einem anderen LandVordruck Ihrer Behörde
Nachweis der ZuständigkeitDass Ihr Land zuständig istStellenzusage, Meldebescheinigung oder Ähnliches, je nach Land
Curricula, Fächer- und StundenlistenGleichwertigkeitsprüfungBis 31. Oktober 2026 meist Pflicht, danach nur, wenn Sie diese Prüfung wählen

Welchen Zuständigkeitsnachweis jedes Land verlangt, zeigt Welches Bundesland für Approbation und FSP. Was die Approbation überhaupt ist und was sie von der Berufserlaubnis unterscheidet, erklärt Was ist eine Approbation?.

Bis 31. Oktober oder ab 1. November: zwei Regelwerke

Für Ihre Unterlagen zählt das Datum Ihres Antrags: Anträge bis zum 31. Oktober 2026 laufen nach den bisherigen Regeln, Anträge ab dem 1. November 2026 nach der neuen Verordnung. Der Bundesrat hat ihr am 16. Oktober 2026 zugestimmt, seine Änderungswünsche betreffen vor allem die Kenntnisprüfung, nicht die Unterlagen.

PunktAntrag bis 31. Oktober 2026Antrag ab 1. November 2026
FormWie im Merkblatt Ihres Landes, meist amtlich beglaubigte KopienAbschriften oder elektronisch. Originale oder beglaubigte Abschriften nur bei begründeten Zweifeln
ÜbersetzungIn der Regel ins Deutsche, für alle fremdsprachigen UnterlagenNur für Unterlagen, die weder deutsch noch englisch sind, ins Deutsche oder Englische
EchtheitsnachweisJe nach Land, oft Apostille oder Legalisation für das DiplomBei Zweifeln kann die Behörde eine Bestätigung der Echtheit beim Ausstellungsstaat einholen
CurriculaMeist Pflicht für die GleichwertigkeitsprüfungNur, wenn Sie die Gleichwertigkeitsprüfung wählen
Aktualität der NachweiseJe nach Land ein bis drei MonateHöchstens drei Monate bei Vorlage

Ausführlich zur Reform, zum Wahlrecht und zum Stichtag: der Ratgeber Anerkennungsreform 2026.

Apostille oder Legalisation: was gilt für Ihr Herkunftsland?

Ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation brauchen, hängt vom Staat ab, der Ihre Urkunde ausgestellt hat: Ist er Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens und gilt das Übereinkommen im Verhältnis zu Deutschland, reicht die Apostille. Sonst ist die Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung der Weg.

Legalisation

Die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch die deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsstaat. Sie ist der Weg für Staaten, mit denen das Apostille-Übereinkommen nicht gilt, etwa Algerien, Marokko und Tunesien.

Der Haken, über den viele stolpern: Einige Staaten sind dem Übereinkommen beigetreten, Deutschland hat aber Einspruch erhoben. Im Verhältnis zu Deutschland gilt es dann nicht. Laut Auswärtigem Amt (Stand 21.07.2026) betrifft das unter anderem:

  • Algerien, Marokko, Tunesien
  • Indien, Pakistan, die Philippinen
  • Kosovo, Usbekistan, Tadschikistan, die Mongolei, Vietnam
  • sowie Burundi, die Dominikanische Republik, Liberia, Ruanda und Senegal

Für diese Staaten bringt Ihnen eine Apostille nichts, auch wenn Ihr Heimatstaat sie ausstellt. Staaten wie die Türkei, die Ukraine, Russland, Serbien, Albanien, Georgien, Armenien, Aserbaidschan oder Kasachstan sind dagegen Apostille-Staaten im Verhältnis zu Deutschland. Ihr Land fehlt in beiden Aufzählungen? Dann prüfen Sie die Liste des Auswärtigen Amts in den Quellen, bevor Sie etwas beantragen.

In einigen Staaten führen deutsche Auslandsvertretungen keine Legalisation durch oder können Urkunden derzeit gar nicht überprüfen. Auch dafür führt das Auswärtige Amt eine Liste. Steht Ihr Land darauf, sprechen Sie Ihre Approbationsbehörde direkt an: Das neue Recht erlaubt ihr, sich bei Zweifeln selbst an die zuständige Stelle im Ausstellungsstaat zu wenden.

Übersetzungen: wer darf, und was ab November reicht

Übersetzen dürfen für die Approbation öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer. Sie finden sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen, suchbar nach Sprache und Ort.

Beeidigte Übersetzung

Eine Übersetzung durch eine öffentlich bestellte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzerin, die mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit bestätigt. Approbationsbehörden verlangen diese Form.

Bis zum 31. Oktober 2026 verlangen die Länder in der Regel eine deutsche Übersetzung jedes fremdsprachigen Dokuments. Einige sind großzügiger bei der Person: Sachsen etwa akzeptiert auch Übersetzungen von Personen, die in einem anderen EU-Staat gerichtlich ermächtigt und vereidigt sind, Stempel eingeschlossen.

Ab dem 1. November 2026 dreht die neue Verordnung zwei Schrauben auf einmal. Englische Dokumente brauchen keine Übersetzung mehr, und andere Sprachen dürfen ins Englische übersetzt werden. Die Behörde kann außerdem andere Übersetzer zulassen oder selbst mit einem Übersetzungsprogramm arbeiten. In begründeten Ausnahmefällen darf sie eine deutsche Übersetzung nachfordern.

Ein praktischer Rat aus eigener Erfahrung: Lassen Sie Stempel, Randvermerke und Rückseiten mitübersetzen. Eine Übersetzung, der der Stempel fehlt, ist für die Behörde eine unvollständige Übersetzung.

Beglaubigungen: wer darf, und was die Länder unterscheidet

Amtlich beglaubigen darf eine dazu befugte deutsche Behörde, notariell ein Notar. Je nach Land werden auch Beglaubigungen deutscher Auslandsvertretungen oder aus anderen EU-Staaten anerkannt. Eine beglaubigte Kopie bestätigt nur die Übereinstimmung mit dem Original, nicht dessen Echtheit.

Beglaubigte Kopie (Abschrift)

Eine Kopie mit dem amtlichen oder notariellen Vermerk, dass sie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Sie sagt nichts darüber, ob das Original echt ist.

Bis zum Stichtag lohnt ein Blick auf die Details Ihres Landes, denn hier scheitern Anträge an Kleinigkeiten:

  • Sachsen verlangt das Diplom im Original mit Apostille oder Legalisation und erkennt Beglaubigungen deutscher Behörden, Notare, Botschaften und aus der EU an.
  • Sachsen-Anhalt nimmt nur beglaubigte Einzelkopien, keine Sammelkopien, bei denen ein Vermerk mehrere Seiten abdeckt.
  • Hamburg akzeptiert amtlich oder notariell beglaubigte Kopien, unvollständige Anträge gehen ungeprüft zurück.
  • Niedersachsen verlangt den Echtheitsnachweis nur für die Nachweise der ärztlichen Ausbildung.
  • Bremen nimmt die Unterlagen als PDF per E-Mail, die Originale zeigen Sie bei einem persönlichen Termin.

Die vollständige Liste Ihres Landes steht jeweils im Abschnitt zu den Unterlagen seines Ratgebers, etwa für Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Niedersachsen.

Echtheitsnachweis

Der Beleg, dass eine ausländische Urkunde echt ist: Apostille oder Legalisation, nach neuem Recht auch eine Bestätigung der ausstellenden Behörde, die die Approbationsbehörde bei Zweifeln selbst anfordern kann.

Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung: eine Frage des Timings

Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung haben ein Verfallsdatum. Die Länder setzen es unterschiedlich, meist zwischen einem und drei Monaten, und für Anträge ab dem 1. November 2026 dürfen diese Nachweise bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

Das Timing entscheidet mehr, als man denkt. Sachsen verlangt ein Führungszeugnis, das nicht älter als einen Monat ist. Mecklenburg-Vorpommern bittet ausdrücklich, Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung erst nach bestandener Fachsprachprüfung einzureichen, weil sie bei Erteilung höchstens drei Monate alt sein dürfen. Wer beides zu früh beantragt, bezahlt es zweimal.

Das deutsche Führungszeugnis beantragen Sie als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, die sogenannte Belegart O. Es geht direkt an die Approbationsbehörde, also brauchen Sie deren Anschrift und oft einen Verwendungszweck aus dem Merkblatt. Aus dem Herkunftsstaat brauchen Sie zusätzlich einen Nachweis der Zuverlässigkeit, etwa einen Strafregisterauszug oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

So reichen Sie den Antrag in Ihrem Land ein

Wie Sie den Antrag einreichen, entscheidet jedes Land selbst: per Post, als PDF per E-Mail oder über ein Portal. Die Tabelle stammt direkt aus den Steckbriefen unserer Länder-Ratgeber und wird mit ihnen aktualisiert.

BundeslandSo reichen Sie den Antrag ein
Baden-WürttembergNur per Post, eine Stelle für ganz Baden-Württemberg
BayernOnline über den Formularserver der Regierung, Abgabe an der Pforte möglich
BerlinPer Post oder Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, amtlich beglaubigte Kopien, Nachweis der Zuständigkeit für Berlin
BrandenburgVollständig und nur per Post, E-Mail und Fax werden nicht berücksichtigt
BremenNur elektronisch: Formular und Unterlagen als PDF per E-Mail, Originale bei einem persönlichen Termin
HamburgPer Post, amtlich oder notariell beglaubigte Kopien, Kontakt nur per E-Mail, unvollständige Anträge gehen ungeprüft zurück
HessenNur schriftlich per Post, Erstanträge aus Drittstaaten zuerst an das PQZ Hessen in Marburg
Mecklenburg-VorpommernAntrag mit Zuständigkeitsnachweis in M-V, Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung erst nach bestandener FSP
NiedersachsenPer Post oder Kurier, Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
Nordrhein-WestfalenNur per Post, E-Mail wird nicht bearbeitet
Rheinland-PfalzMit Drittstaat-Abschluss nur per Post über ProfeS in Landau, aus dem Ausland vorher Beratung durch die ZSBA
SachsenNur per Post, eigenhändig unterschrieben, mit Angaben zum künftigen Arbeitgeber, keine Unterlagen per E-Mail
Sachsen-AnhaltAntrag auch online, Unterlagen vorerst weiter in Papierform, nur beglaubigte Einzelkopien, keine Sammelkopien
Schleswig-HolsteinPer Post an das SHIBB oder online über Anerkennung in Deutschland, per E-Mail nicht möglich
ThüringenElektronisch über das Portal Anerkennung in Deutschland mit BundID, per Post voraussichtlich noch bis Ende 2026

Die Wartezeit gehört Ihnen

Zwischen dem Gang zum Übersetzungsbüro und dem Bescheid liegen Wochen, oft Monate. Das ist frustrierend, aber es ist auch die Zeit, in der Sie die Prüfung vorbereiten, die keine Behörde für Sie erledigen kann: die Fachsprachprüfung. Sie prüft, ob Sie eine Anamnese führen, einen Arztbrief schreiben und einen Fall vorstellen können, auf Deutsch und unter Zeitdruck.

Wie Sie das neben Arbeit und Papierkram trainieren, zeigt die FSP-Vorbereitung online, begleitend zum Kurs. Wo Sie gerade stehen, sehen Sie am schnellsten, wenn Sie einmal eine komplette FSP-Simulation durchspielen.

Ihr eine Schritt für heute

Legen Sie Ihr Diplom vor sich und beantworten Sie eine einzige Frage: Ist der Staat, der es ausgestellt hat, im Verhältnis zu Deutschland ein Apostille-Staat? Die Antwort steht in der Liste des Auswärtigen Amts. Damit wissen Sie, ob Ihr nächster Weg zur Heimatbehörde oder zur deutschen Botschaft führt, und ob Sie ihn nach dem 1. November überhaupt noch gehen müssen.

Sprechen. Üben. Bestehen.

Offizielle Quellen

Verbindlich sind immer diese Stellen, nicht dieser Ratgeber. Wir haben die Angaben im Oktober 2026 dort geprüft.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Approbation als Arzt mit ausländischem Abschluss?+

In jedem Fall einen Identitätsnachweis, einen tabellarischen Lebenslauf, Ihr Diplom, die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat, ein Führungszeugnis mit dem Nachweis der Zuverlässigkeit aus dem Herkunftsstaat, eine ärztliche Bescheinigung und einen Sprachnachweis. Dazu kommt meist ein Nachweis, dass das Land für Sie zuständig ist. Die genaue Liste und Form steht im Merkblatt Ihrer Approbationsbehörde.

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und beglaubigter Kopie?+

Die Apostille bestätigt die Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde, also Unterschrift, Siegel und Befugnis der ausstellenden Stelle. Sie wird im Staat ausgestellt, der die Urkunde ausgestellt hat. Eine beglaubigte Kopie bestätigt dagegen nur, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.

Brauche ich eine Apostille für mein Diplom aus Algerien, Marokko oder Tunesien?+

Nein, eine Apostille hilft hier nicht. Deutschland hat gegen den Beitritt von Algerien, Marokko und Tunesien zum Haager Apostille-Übereinkommen Einspruch erhoben, im Verhältnis zu Deutschland gilt es also nicht. Wenn Ihre Behörde einen Echtheitsnachweis verlangt, ist hier die Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung der Weg. Das Auswärtige Amt führt die Liste.

Wer darf meine Unterlagen für die Approbation übersetzen?+

Öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer. Sie finden sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen unter justiz-dolmetscher.de. Einige Länder akzeptieren auch Übersetzungen von in der EU vereidigten Personen, Sachsen etwa ausdrücklich.

Reichen ab 1. November 2026 einfache Kopien?+

Für Anträge ab dem 1. November 2026 sieht die neue Verordnung vor, dass Sie die Unterlagen als Abschriften einreichen oder elektronisch übermitteln. Originale oder beglaubigte Abschriften verlangt die Behörde nur bei begründeten Zweifeln. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 zugestimmt; für Anträge bis zum 31. Oktober 2026 gelten die bisherigen Regeln Ihres Landes.

Muss ich englische Dokumente übersetzen lassen?+

Bis zum 31. Oktober 2026 verlangen die Länder in der Regel eine deutsche Übersetzung aller fremdsprachigen Unterlagen. Für Anträge ab dem 1. November 2026 brauchen nach der neuen Verordnung nur Unterlagen eine Übersetzung, die weder auf Deutsch noch auf Englisch ausgestellt sind, und sie darf ins Deutsche oder Englische gehen. In begründeten Fällen kann die Behörde eine deutsche Übersetzung verlangen.

Wie alt dürfen Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung sein?+

Das legen die Behörden fest, meist zwischen einem und drei Monaten, gerechnet bis zur Vorlage oder bis zur Erteilung. Sachsen verlangt ein Führungszeugnis, das nicht älter als einen Monat ist, Mecklenburg-Vorpommern bittet, beides erst nach bestandener Fachsprachprüfung einzureichen. Für Anträge ab 1. November 2026 dürfen diese Nachweise bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

Wo bekomme ich ein deutsches Führungszeugnis für die Approbation?+

Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, die sogenannte Belegart O. Es wird direkt an die Approbationsbehörde geschickt, deshalb brauchen Sie deren Anschrift und oft einen Verwendungszweck aus ihrem Merkblatt. Aus dem Herkunftsstaat brauchen Sie zusätzlich einen Nachweis der Zuverlässigkeit, etwa ein Strafregisterauszug oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Muss ich Curricula und Fächerlisten einreichen?+

Für Anträge bis zum 31. Oktober 2026 meist ja, denn die Behörde prüft die Gleichwertigkeit anhand dieser Unterlagen. Für Anträge ab dem 1. November 2026 nur, wenn Sie innerhalb von vier Wochen die Gleichwertigkeitsprüfung wählen. Sonst ist die Kenntnisprüfung der Regelweg, und diese Unterlagen entfallen.

Wie reiche ich die Unterlagen ein, per Post oder online?+

Das entscheidet jedes Land. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen nehmen Anträge nur per Post an, Bremen nur elektronisch, Thüringen über das Portal Anerkennung in Deutschland. Die Tabelle in diesem Ratgeber zeigt den Weg für alle Länder mit eigenem Ratgeber.

Was kosten Übersetzungen und Apostillen?+

Dafür gibt es keine bundesweite offizielle Zahl: Übersetzerinnen und Übersetzer rechnen nach Umfang und Sprache ab, und die Gebühren für Apostille oder Legalisation legt der ausstellende Staat oder die Auslandsvertretung fest. Holen Sie vor dem Auftrag ein schriftliches Angebot ein. Ab 1. November 2026 sparen Sie viel, wenn Sie keine Gleichwertigkeitsprüfung wählen.

Glossar

Apostille
Eine Bescheinigung nach dem Haager Übereinkommen von 1961, die Unterschrift, Siegel und Befugnis der ausstellenden Stelle einer öffentlichen Urkunde bestätigt. Sie stellt eine Behörde des Staats aus, der die Urkunde ausgestellt hat, und ersetzt im Verhältnis zu Deutschland die Legalisation.
Legalisation
Die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch die deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsstaat. Sie ist der Weg für Staaten, mit denen das Apostille-Übereinkommen nicht gilt, etwa Algerien, Marokko und Tunesien.
Beglaubigte Kopie (Abschrift)
Eine Kopie mit dem amtlichen oder notariellen Vermerk, dass sie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Sie sagt nichts darüber, ob das Original echt ist.
Beeidigte Übersetzung
Eine Übersetzung durch eine öffentlich bestellte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzerin, die mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit bestätigt. Approbationsbehörden verlangen diese Form.
Echtheitsnachweis
Der Beleg, dass eine ausländische Urkunde echt ist: Apostille oder Legalisation, nach neuem Recht auch eine Bestätigung der ausstellenden Behörde, die die Approbationsbehörde bei Zweifeln selbst anfordern kann.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Gebühren, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern. Stand der Angaben: Oktober 2026.